OLG Köln bejaht Schadensersatzanspruch gegen den VW-Konzern und spricht erneut deliktische Zinsen zu
Köln (ots) - Die im Abgasskandal spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich kann
einen weiteren Erfolg verbuchen. Das OLG Köln bestätigte erneut die
Rechtsauffassung der Kölner Anwälte.
In zwei Verfahren wurde nicht nur die VW-Konzern zur Rücknahme der vom
Abgasskandal betroffenen PKW und Rückzahlung des Kaufpreises jeweils abzüglich
einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verurteilt - die Kläger
erhalten beide zusätzlich noch sogenannte "deliktische Zinsen" (OLG Köln Urteile
vom 12.03.2020 und 25.03.2020, Az. 18 U 129/19 und 16 U 177/19).
einen weiteren Erfolg verbuchen. Das OLG Köln bestätigte erneut die
Rechtsauffassung der Kölner Anwälte.
In zwei Verfahren wurde nicht nur die VW-Konzern zur Rücknahme der vom
Abgasskandal betroffenen PKW und Rückzahlung des Kaufpreises jeweils abzüglich
einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verurteilt - die Kläger
erhalten beide zusätzlich noch sogenannte "deliktische Zinsen" (OLG Köln Urteile
vom 12.03.2020 und 25.03.2020, Az. 18 U 129/19 und 16 U 177/19).
Im Fall eines im Jahr für 31.080 Euro neu gekauften Seat Alhambra erhält der
Kläger für sein Fahrzeug noch 18.453,23 Euro für den Wagen und noch 5.448,08
Euro zusätzlich an Zinsen - ingesamt also knapp 23.900 Euro.
Hätte er sich anstatt einer Einzelklage für dieTeilnahme an der
Musterfeststellungsklage entschieden, hätte er lediglich 3.872,00 Euro bekommen
und müsste den Wagen weiterfahren.
Der Fahrer eines Golfs, den er im Jahr 2011 gebraucht gekauft hatte, erhält für
das Auto noch 7.741,02 Euro und 2.776,96 Euro an Zinsen.
Hier bekäme der Kläger im Rahmen des Vergleichs 8.462 Euro weniger - nämlich nur
2.055 Euro.
"Es lohnt sich also in jedem Fall über eine Einzelklage nachzudenken - notfalls
auch mit Unterstützung eines Prozesskostenfinanzierers. Der Geschädigte bekommt
direkt nach Einreichung der Klage den von VW akzeptierten Betrag als Vorschuss.
Zusätzlich kann er im Rahmen einer Individualklage die Rückzahlung des
Kaufpreises plus Zinsen - und eventuell noch mehr erstreiten", so Rechtsanwalt
Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich.
In beiden Fällen bejahten die Senate das Vorliegen einer vorsätzlich
sittenwidrigen Schädigung der Käufer.
Andere Gründe für den Einsatz der Software zur Motorsteuerung als eine
Kostensenkung und eine damit verbundene Gewinnmaximierung seien nicht erkennbar.
Insbesondere erschließe es sich nicht, warum Volkswagen trotz des Risikos des
Verlustes der Zulassung für den Motorentyp EA189 sowie strafrechtlicher
Verfolgung eine solche Software in ihren Motoren installiert haben sollte, ohne
dass man sich hiervon einen besonderen Nutzen versprochen hätte. Im Hinblick auf
das hierfür eingesetzte Mittel, nämlich die Täuschung einer öffentlichen Stelle
sowie der potentiellen Kunden in einer immensen Zahl von Fällen, sei dieses
Verhalten auch als besonders verwerflich anzusehen.
Über Rogert & Ulbrich
Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte
Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die
Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen
Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte
Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen
der R|U|S|S Litigation vertreten die Rechtsanwälte Professor Dr. Marco Rogert
und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen
(vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert
Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere
Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und
Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen
Privatrecht und seinen niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner
Professor Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im
deutsch-niederländischen Kontext.
Weitere Informationen:
http://www.rogertulbrich.de
http://www.auto-rueckabwicklung.de /
Pressekontakt:
Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln
Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
Homepage: http://www.rogertulbrich.de
http://www.auto-rueckabwicklung.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/119896/4562242
OTS: Rogert & Ulbrich
Kläger für sein Fahrzeug noch 18.453,23 Euro für den Wagen und noch 5.448,08
Euro zusätzlich an Zinsen - ingesamt also knapp 23.900 Euro.
Hätte er sich anstatt einer Einzelklage für dieTeilnahme an der
Musterfeststellungsklage entschieden, hätte er lediglich 3.872,00 Euro bekommen
und müsste den Wagen weiterfahren.
Der Fahrer eines Golfs, den er im Jahr 2011 gebraucht gekauft hatte, erhält für
das Auto noch 7.741,02 Euro und 2.776,96 Euro an Zinsen.
Hier bekäme der Kläger im Rahmen des Vergleichs 8.462 Euro weniger - nämlich nur
2.055 Euro.
"Es lohnt sich also in jedem Fall über eine Einzelklage nachzudenken - notfalls
auch mit Unterstützung eines Prozesskostenfinanzierers. Der Geschädigte bekommt
direkt nach Einreichung der Klage den von VW akzeptierten Betrag als Vorschuss.
Zusätzlich kann er im Rahmen einer Individualklage die Rückzahlung des
Kaufpreises plus Zinsen - und eventuell noch mehr erstreiten", so Rechtsanwalt
Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich.
In beiden Fällen bejahten die Senate das Vorliegen einer vorsätzlich
sittenwidrigen Schädigung der Käufer.
Andere Gründe für den Einsatz der Software zur Motorsteuerung als eine
Kostensenkung und eine damit verbundene Gewinnmaximierung seien nicht erkennbar.
Insbesondere erschließe es sich nicht, warum Volkswagen trotz des Risikos des
Verlustes der Zulassung für den Motorentyp EA189 sowie strafrechtlicher
Verfolgung eine solche Software in ihren Motoren installiert haben sollte, ohne
dass man sich hiervon einen besonderen Nutzen versprochen hätte. Im Hinblick auf
das hierfür eingesetzte Mittel, nämlich die Täuschung einer öffentlichen Stelle
sowie der potentiellen Kunden in einer immensen Zahl von Fällen, sei dieses
Verhalten auch als besonders verwerflich anzusehen.
Über Rogert & Ulbrich
Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte
Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die
Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen
Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte
Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen
der R|U|S|S Litigation vertreten die Rechtsanwälte Professor Dr. Marco Rogert
und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen
(vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert
Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere
Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und
Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen
Privatrecht und seinen niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner
Professor Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im
deutsch-niederländischen Kontext.
Weitere Informationen:
http://www.rogertulbrich.de
http://www.auto-rueckabwicklung.de /
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Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt
Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Ottostr. 12
50859 Köln
Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
Homepage: http://www.rogertulbrich.de
http://www.auto-rueckabwicklung.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/119896/4562242
OTS: Rogert & Ulbrich