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     165  0 Kommentare OLG Köln bejaht Schadensersatzanspruch gegen den VW-Konzern und spricht erneut deliktische Zinsen zu

    Köln (ots) - Die im Abgasskandal spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich kann
    einen weiteren Erfolg verbuchen. Das OLG Köln bestätigte erneut die
    Rechtsauffassung der Kölner Anwälte.

    In zwei Verfahren wurde nicht nur die VW-Konzern zur Rücknahme der vom
    Abgasskandal betroffenen PKW und Rückzahlung des Kaufpreises jeweils abzüglich
    einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verurteilt - die Kläger
    erhalten beide zusätzlich noch sogenannte "deliktische Zinsen" (OLG Köln Urteile
    vom 12.03.2020 und 25.03.2020, Az. 18 U 129/19 und 16 U 177/19).

    Im Fall eines im Jahr für 31.080 Euro neu gekauften Seat Alhambra erhält der
    Kläger für sein Fahrzeug noch 18.453,23 Euro für den Wagen und noch 5.448,08
    Euro zusätzlich an Zinsen - ingesamt also knapp 23.900 Euro.

    Hätte er sich anstatt einer Einzelklage für dieTeilnahme an der
    Musterfeststellungsklage entschieden, hätte er lediglich 3.872,00 Euro bekommen
    und müsste den Wagen weiterfahren.

    Der Fahrer eines Golfs, den er im Jahr 2011 gebraucht gekauft hatte, erhält für
    das Auto noch 7.741,02 Euro und 2.776,96 Euro an Zinsen.

    Hier bekäme der Kläger im Rahmen des Vergleichs 8.462 Euro weniger - nämlich nur
    2.055 Euro.

    "Es lohnt sich also in jedem Fall über eine Einzelklage nachzudenken - notfalls
    auch mit Unterstützung eines Prozesskostenfinanzierers. Der Geschädigte bekommt
    direkt nach Einreichung der Klage den von VW akzeptierten Betrag als Vorschuss.
    Zusätzlich kann er im Rahmen einer Individualklage die Rückzahlung des
    Kaufpreises plus Zinsen - und eventuell noch mehr erstreiten", so Rechtsanwalt
    Tobias Ulbrich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich.

    In beiden Fällen bejahten die Senate das Vorliegen einer vorsätzlich
    sittenwidrigen Schädigung der Käufer.

    Andere Gründe für den Einsatz der Software zur Motorsteuerung als eine
    Kostensenkung und eine damit verbundene Gewinnmaximierung seien nicht erkennbar.
    Insbesondere erschließe es sich nicht, warum Volkswagen trotz des Risikos des
    Verlustes der Zulassung für den Motorentyp EA189 sowie strafrechtlicher
    Verfolgung eine solche Software in ihren Motoren installiert haben sollte, ohne
    dass man sich hiervon einen besonderen Nutzen versprochen hätte. Im Hinblick auf
    das hierfür eingesetzte Mittel, nämlich die Täuschung einer öffentlichen Stelle
    sowie der potentiellen Kunden in einer immensen Zahl von Fällen, sei dieses
    Verhalten auch als besonders verwerflich anzusehen.

    Über Rogert & Ulbrich

    Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte
    Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die
    Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen
    Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte
    Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen
    der R|U|S|S Litigation vertreten die Rechtsanwälte Professor Dr. Marco Rogert
    und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen
    (vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert
    Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere
    Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und
    Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen
    Privatrecht und seinen niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner
    Professor Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im
    deutsch-niederländischen Kontext.

    Weitere Informationen:

    http://www.rogertulbrich.de

    http://www.auto-rueckabwicklung.de /

    Pressekontakt:

    Dirk Fuhrhop
    Rechtsanwalt

    Rogert & Ulbrich
    Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
    Ottostr. 12
    50859 Köln

    Telefon: (0049) (0)2234/219 48-0
    E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
    Homepage: http://www.rogertulbrich.de
    http://www.auto-rueckabwicklung.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/119896/4562242
    OTS: Rogert & Ulbrich



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