Corona Krise mit Folgen
Kredit aussetzen wegen Kurzarbeit - das ist möglich
Die Corona-Krise ist für viele Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten verbunden. Viele Unternehmen haben ihre Mitarbeiter aufgrund der aktuell kritischen Auftragslage in Kurzarbeit geschickt. Das bedeutet weniger Geld. Auch bei denjenigen, die aufgrund von Quarantäne oder Kinderbetreuung nicht arbeiten können, kommt es zu finanziellen Einbußen. Wer einen Kredit zurückzahlen muss und aufgrund finanzieller Schwierigkeiten die Raten nicht zurückzahlen kann, hat mehrere Möglichkeiten.
Was passiert, wenn die Kreditraten nicht zurückgezahlt werden können?
Kommen Sie der Ratenzahlung für Ihren Kredit nicht nach, bekommen Sie nach einer bestimmten Zeit eine Mahnung. Innerhalb von ein bis zwei Wochen können Sie den Rückstand
ausgleichen. Die erste Mahnung ist bereits mit zusätzlichen Kosten verbunden, da Sie Mahngebühren und Verzugszinsen zahlen müssen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, erhalten
Sie eine weitere Mahnung. Für den Fall eines weiteren Zahlungsrückstands werden rechtliche Schritte angekündigt. Begleichen Sie auch dann nicht Ihre Zahlungsverpflichtung, erhalten Sie die
dritte und letzte Mahnung.
Bank kann den Kreditvertrag kündigen
Die Bank kann auch den Kreditvertrag kündigen, wenn Sie mit zwei aufeinander folgenden Ratenzahlungen in Rückstand geraten. Bei der Kündigung des Kreditvertrags sind Sie verpflichtet, den Kredit zuzüglich der noch ausstehenden Zinsen zurückzuzahlen. Da das kaum möglich ist, behalten sich die Banken eine Lohnpfändung vor. Bis zur Pfändungsfreigrenze kann Ihr Lohn oder Gehalt gepfändet werden. Neben Mahngebühren und Verzugszinsen kommen Kosten für ein mögliches Mahnverfahren hinzu.
Die Kündigung des Kredits hat noch eine weitere Konsequenz: Sie erhalten einen negativen Schufa-Eintrag.
Soweit muss es nicht kommen, da es bei Zahlungsschwierigkeiten andere Möglichkeiten gibt.
Neues Gesetz zur Stundung von Verbraucherdarlehen angesichts der Corona-Krise
Können Sie Ihre Kreditraten nicht zurückzahlen, sollten Sie möglichst früh Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen und Ihre Bank über Ihre aktuelle Situation informieren. Angesichts der Corona-Krise hat
die Bundesregierung ein Hilfspaket erarbeitet und ein Gesetz zur Stundung von Verbraucherdarlehen erlassen, um den Kreditnehmern einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Das Gesetz gilt
für Kreditverträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden. Es sieht einen mindestens dreimonatigen Zahlungsaufschub vor.
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