Stadthalle Bad Godesberg in Bonn meldet Insolvenz an
Bonn (ots) - Der Betreiber der Stadthalle Bad Godesberg in Bonn, Herr Weiermann,
hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bonn den Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt. Aufgrund der Allgemeinverfügung der Bundesstadt
Bonn vom 16. März 2020 zu kontaktreduzierenden Maßnahmen im Rahmen der
Bekämpfung der Coronakrise musste der Betrieb eingestellt werden.
Anfang des Jahres deutete noch alles auf ein hervorragendes Geschäftsjahr hin.
Die Stadthalle war für 2020, nicht zuletzt wegen zahlreicher Veranstaltungen zum
"Beethoven-Jahr", komplett ausgebucht. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden
und den Betrieb noch bis zum Ende des Pachtvertrages in zwei Jahren fortführen
zu können, hatte der Betreiber umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen durchführen
lassen. Mit Auslauf des Pachtvertrages sollte der Betrieb eingestellt werden, um
die Stadthalle umfassend zu renovieren. Es sollte eine moderne Eventlocation mit
zeitgemäßer Gastronomie entstehen. Nach Informationen von Rechtsanwalt Markus
Lehmkühler reicht die Liquidität nach Aufhebung des Betriebsverbots, die zurzeit
noch nicht einmal absehbar ist, nicht aus, um den Geschäftsbetrieb wieder
aufzunehmen. Auch staatlich geförderte Kredite in den kommenden Monaten würden
an dieser Situation nichts ändern, da die Rückzahlung nicht bis zum Auslauf des
Pachtvertrages erbracht werden könne, erklärte Rechtsanwalt Markus Lehmkühler.
Der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter wird daher entscheiden müssen, ob
und wenn ja, wann der Betrieb endgültig eingestellt werden wird oder ob noch
gebuchte Events/Veranstaltungen durchgeführt werden können.
Pressekontakt:
Frau Rechtsanwältin Laura Josten
Tel. 0228/92666 0
raestb@lehmkuehler-rechtsanwaelte.de
Herr Rechtsanwalt Markus Lehmkühler
Tel. 0228/92666 0
raestb@lehmkuehler-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/81182/4563702
OTS: Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater
hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bonn den Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt. Aufgrund der Allgemeinverfügung der Bundesstadt
Bonn vom 16. März 2020 zu kontaktreduzierenden Maßnahmen im Rahmen der
Bekämpfung der Coronakrise musste der Betrieb eingestellt werden.
Anfang des Jahres deutete noch alles auf ein hervorragendes Geschäftsjahr hin.
Die Stadthalle war für 2020, nicht zuletzt wegen zahlreicher Veranstaltungen zum
"Beethoven-Jahr", komplett ausgebucht. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden
und den Betrieb noch bis zum Ende des Pachtvertrages in zwei Jahren fortführen
zu können, hatte der Betreiber umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen durchführen
lassen. Mit Auslauf des Pachtvertrages sollte der Betrieb eingestellt werden, um
die Stadthalle umfassend zu renovieren. Es sollte eine moderne Eventlocation mit
zeitgemäßer Gastronomie entstehen. Nach Informationen von Rechtsanwalt Markus
Lehmkühler reicht die Liquidität nach Aufhebung des Betriebsverbots, die zurzeit
noch nicht einmal absehbar ist, nicht aus, um den Geschäftsbetrieb wieder
aufzunehmen. Auch staatlich geförderte Kredite in den kommenden Monaten würden
an dieser Situation nichts ändern, da die Rückzahlung nicht bis zum Auslauf des
Pachtvertrages erbracht werden könne, erklärte Rechtsanwalt Markus Lehmkühler.
Der gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter wird daher entscheiden müssen, ob
und wenn ja, wann der Betrieb endgültig eingestellt werden wird oder ob noch
gebuchte Events/Veranstaltungen durchgeführt werden können.
Pressekontakt:
Frau Rechtsanwältin Laura Josten
Tel. 0228/92666 0
raestb@lehmkuehler-rechtsanwaelte.de
Herr Rechtsanwalt Markus Lehmkühler
Tel. 0228/92666 0
raestb@lehmkuehler-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/81182/4563702
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