Onlinehandel fordert
Trotz nötiger Einschränkungen durch Corona kontaktloses "Click & Collect" beim stationären Handel zulassen!
Berlin (ots) - Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.
(bevh) fordert die Länder, Städte und Gemeinden auf, stationären Händlern
einheitlich die Abgabe von Waren im kontaktlosen "Click & Collect"-Verfahren zu
erlauben.
Derzeit herrscht bei vielen Behörden Unsicherheit, ob die Abholung von im
Internet bestellter Ware durch Kunden im Umfeld eines Ladens als Abholservice
zuzulassen ist. "Waren für Kunden, auch in Zeiten der Corona-Pandemie,
gesundheitlich und hygienisch unbedenklich bereitzustellen, ist möglich. Neben
Beispielen wie in Spanien, fördern auch deutsche Städte heute schon kreative,
hygienisch einwandfreie, den Standards im Versandhandel entsprechende Ansätze,
die bei der Eindämmung der Pandemie helfen", so bevh-Hauptgeschäftsführer
Christoph Wenk-Fischer. "Die Läden sind voller Saison-Ware. Kontaktloses "Click
& Collect" unterstützt zusätzlich die Versorgung, kann für eine
Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter sorgen und könnte dem stationären Handel
eine dringend nötige Perspektive verschaffen."
(bevh) fordert die Länder, Städte und Gemeinden auf, stationären Händlern
einheitlich die Abgabe von Waren im kontaktlosen "Click & Collect"-Verfahren zu
erlauben.
Derzeit herrscht bei vielen Behörden Unsicherheit, ob die Abholung von im
Internet bestellter Ware durch Kunden im Umfeld eines Ladens als Abholservice
zuzulassen ist. "Waren für Kunden, auch in Zeiten der Corona-Pandemie,
gesundheitlich und hygienisch unbedenklich bereitzustellen, ist möglich. Neben
Beispielen wie in Spanien, fördern auch deutsche Städte heute schon kreative,
hygienisch einwandfreie, den Standards im Versandhandel entsprechende Ansätze,
die bei der Eindämmung der Pandemie helfen", so bevh-Hauptgeschäftsführer
Christoph Wenk-Fischer. "Die Läden sind voller Saison-Ware. Kontaktloses "Click
& Collect" unterstützt zusätzlich die Versorgung, kann für eine
Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter sorgen und könnte dem stationären Handel
eine dringend nötige Perspektive verschaffen."
Im Einzelnen fordert der bevh:
- Abholservices wahren die Versorgung der Bevölkerung, sichern die
wirtschaftliche Existenz des Handels und dienen im Sinne der
Anti-Corona-Verordnungen der Reduktion persönlicher Kontakte. Weil auch die
Abholung durch den Kunden beim Händler unter Wahrung der gebotenen Abstands-
und Hygienevorschriften dem entspricht, ist kontaktloses "Click & Collect"
gemäß den Anti-Corona-Verordnungen grundsätzlich als zulässige Verkaufsform im
Stationären Handel zu betrachten.
- Die in den Anti-Corona-Verordnungen verwendete Zulassung des Einzelhandels mit
"Gütern des täglichen Bedarfs" ist ganz bewusst so formuliert, dass darunter
nicht nur Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter, sondern auch weitere
Kategorien fallen, die täglich genutzt werden oder einer Abnutzung
unterliegen. Insbesondere betrifft dies auch Bekleidung und Schuhe, Haushalts-
und Einrichtungsgegenstände sowie Elektro- und Elektronikprodukte. Daher muss
grundsätzlich auch solchen Händlern die direkte Abgabe an Kunden im Zuge von
kontaktlosem "Click & Collect" erlaubt werden, wenn dabei gilt: "Gesundheit
geht vor!"
- Das ist dann der Fall, wenn der gewählte Übergabeprozess der Waren den
Anforderungen des besonderen Infektionsschutzes in Hinblick auf die konkrete
Corona-Pandemie und den veröffentlichten Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes entspricht.
Eine solche Erlaubnis ist auch deshalb nötig, um die stationären Händler vor
einem nachlaufenden massiven Wertverlust ihrer Ware zu schützen. Dieser würde
sich einstellen, wenn zum Ende der Frühjahrs-Saison eine Vielzahl zuvor nicht
verkaufter Produkte unter Zeitdruck vertrieben werden muss.
Digitale Lösungen machen es heute gerade auch kleinen Händlern möglich, Waren
auf Plattformen und Social Media zu präsentieren. Kontaktaufnahme und Kauf
können über einfache Bestellseiten abgebildet oder einfach per E-Mail oder sogar
Telefonanruf geregelt werden. Etablierte Payment-Dienstleister stellen
Infrastrukturen für kontaktloses oder online Bezahlen zur Verfügung. Auch für
die gefahrlose Bereitstellung der Ware gibt es Lösungen, zum Beispiel über
Verschlussboxen oder Übergabe-Bereiche auf vorhanden Parkflächen, die den
gesundheitlichen Vorgaben entsprechen und von den Behörden geprüft werden
können. Zudem helfen online vergebende Zeitfenster, um den derzeit unerwünschten
Kontakt mit anderen Menschen sicher zu vermeiden. Einzelne Kommunen und
Unternehmen haben daher bereits entsprechende Konzepte für den stationären
Handel umgesetzt.
"Geboten ist die Reduktion von Kontakten. Und durch kontaktloses "Click &
Collect" kann neben der Zustellung direkt nach Hause eine zusätzliche
kontaktlose und das Infektionsrisiko verringernde Möglichkeit der Versorgung,
angeboten werden. Es gibt daher keine sachliche oder rechtliche Begründung,
solche Konzepte zu verbieten", so Christoph Wenk Fischer.
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Susan Saß
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Tel.: 030 403675131
Mobil: 0162 2525268
susan.sass@bevh.org
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/52922/4564693
OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (
bevh)
- Abholservices wahren die Versorgung der Bevölkerung, sichern die
wirtschaftliche Existenz des Handels und dienen im Sinne der
Anti-Corona-Verordnungen der Reduktion persönlicher Kontakte. Weil auch die
Abholung durch den Kunden beim Händler unter Wahrung der gebotenen Abstands-
und Hygienevorschriften dem entspricht, ist kontaktloses "Click & Collect"
gemäß den Anti-Corona-Verordnungen grundsätzlich als zulässige Verkaufsform im
Stationären Handel zu betrachten.
- Die in den Anti-Corona-Verordnungen verwendete Zulassung des Einzelhandels mit
"Gütern des täglichen Bedarfs" ist ganz bewusst so formuliert, dass darunter
nicht nur Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter, sondern auch weitere
Kategorien fallen, die täglich genutzt werden oder einer Abnutzung
unterliegen. Insbesondere betrifft dies auch Bekleidung und Schuhe, Haushalts-
und Einrichtungsgegenstände sowie Elektro- und Elektronikprodukte. Daher muss
grundsätzlich auch solchen Händlern die direkte Abgabe an Kunden im Zuge von
kontaktlosem "Click & Collect" erlaubt werden, wenn dabei gilt: "Gesundheit
geht vor!"
- Das ist dann der Fall, wenn der gewählte Übergabeprozess der Waren den
Anforderungen des besonderen Infektionsschutzes in Hinblick auf die konkrete
Corona-Pandemie und den veröffentlichten Empfehlungen des
Robert-Koch-Institutes entspricht.
Eine solche Erlaubnis ist auch deshalb nötig, um die stationären Händler vor
einem nachlaufenden massiven Wertverlust ihrer Ware zu schützen. Dieser würde
sich einstellen, wenn zum Ende der Frühjahrs-Saison eine Vielzahl zuvor nicht
verkaufter Produkte unter Zeitdruck vertrieben werden muss.
Digitale Lösungen machen es heute gerade auch kleinen Händlern möglich, Waren
auf Plattformen und Social Media zu präsentieren. Kontaktaufnahme und Kauf
können über einfache Bestellseiten abgebildet oder einfach per E-Mail oder sogar
Telefonanruf geregelt werden. Etablierte Payment-Dienstleister stellen
Infrastrukturen für kontaktloses oder online Bezahlen zur Verfügung. Auch für
die gefahrlose Bereitstellung der Ware gibt es Lösungen, zum Beispiel über
Verschlussboxen oder Übergabe-Bereiche auf vorhanden Parkflächen, die den
gesundheitlichen Vorgaben entsprechen und von den Behörden geprüft werden
können. Zudem helfen online vergebende Zeitfenster, um den derzeit unerwünschten
Kontakt mit anderen Menschen sicher zu vermeiden. Einzelne Kommunen und
Unternehmen haben daher bereits entsprechende Konzepte für den stationären
Handel umgesetzt.
"Geboten ist die Reduktion von Kontakten. Und durch kontaktloses "Click &
Collect" kann neben der Zustellung direkt nach Hause eine zusätzliche
kontaktlose und das Infektionsrisiko verringernde Möglichkeit der Versorgung,
angeboten werden. Es gibt daher keine sachliche oder rechtliche Begründung,
solche Konzepte zu verbieten", so Christoph Wenk Fischer.
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Susan Saß
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Tel.: 030 403675131
Mobil: 0162 2525268
susan.sass@bevh.org
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/52922/4564693
OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (
bevh)