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    Onlinehandel fordert  170  0 Kommentare Trotz nötiger Einschränkungen durch Corona kontaktloses "Click & Collect" beim stationären Handel zulassen!

    Berlin (ots) - Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.
    (bevh) fordert die Länder, Städte und Gemeinden auf, stationären Händlern
    einheitlich die Abgabe von Waren im kontaktlosen "Click & Collect"-Verfahren zu
    erlauben.

    Derzeit herrscht bei vielen Behörden Unsicherheit, ob die Abholung von im
    Internet bestellter Ware durch Kunden im Umfeld eines Ladens als Abholservice
    zuzulassen ist. "Waren für Kunden, auch in Zeiten der Corona-Pandemie,
    gesundheitlich und hygienisch unbedenklich bereitzustellen, ist möglich. Neben
    Beispielen wie in Spanien, fördern auch deutsche Städte heute schon kreative,
    hygienisch einwandfreie, den Standards im Versandhandel entsprechende Ansätze,
    die bei der Eindämmung der Pandemie helfen", so bevh-Hauptgeschäftsführer
    Christoph Wenk-Fischer. "Die Läden sind voller Saison-Ware. Kontaktloses "Click
    & Collect" unterstützt zusätzlich die Versorgung, kann für eine
    Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter sorgen und könnte dem stationären Handel
    eine dringend nötige Perspektive verschaffen."

    Im Einzelnen fordert der bevh:

    - Abholservices wahren die Versorgung der Bevölkerung, sichern die
    wirtschaftliche Existenz des Handels und dienen im Sinne der
    Anti-Corona-Verordnungen der Reduktion persönlicher Kontakte. Weil auch die
    Abholung durch den Kunden beim Händler unter Wahrung der gebotenen Abstands-
    und Hygienevorschriften dem entspricht, ist kontaktloses "Click & Collect"
    gemäß den Anti-Corona-Verordnungen grundsätzlich als zulässige Verkaufsform im
    Stationären Handel zu betrachten.
    - Die in den Anti-Corona-Verordnungen verwendete Zulassung des Einzelhandels mit
    "Gütern des täglichen Bedarfs" ist ganz bewusst so formuliert, dass darunter
    nicht nur Lebensmittel und andere Verbrauchsgüter, sondern auch weitere
    Kategorien fallen, die täglich genutzt werden oder einer Abnutzung
    unterliegen. Insbesondere betrifft dies auch Bekleidung und Schuhe, Haushalts-
    und Einrichtungsgegenstände sowie Elektro- und Elektronikprodukte. Daher muss
    grundsätzlich auch solchen Händlern die direkte Abgabe an Kunden im Zuge von
    kontaktlosem "Click & Collect" erlaubt werden, wenn dabei gilt: "Gesundheit
    geht vor!"
    - Das ist dann der Fall, wenn der gewählte Übergabeprozess der Waren den
    Anforderungen des besonderen Infektionsschutzes in Hinblick auf die konkrete
    Corona-Pandemie und den veröffentlichten Empfehlungen des
    Robert-Koch-Institutes entspricht.

    Eine solche Erlaubnis ist auch deshalb nötig, um die stationären Händler vor
    einem nachlaufenden massiven Wertverlust ihrer Ware zu schützen. Dieser würde
    sich einstellen, wenn zum Ende der Frühjahrs-Saison eine Vielzahl zuvor nicht
    verkaufter Produkte unter Zeitdruck vertrieben werden muss.

    Digitale Lösungen machen es heute gerade auch kleinen Händlern möglich, Waren
    auf Plattformen und Social Media zu präsentieren. Kontaktaufnahme und Kauf
    können über einfache Bestellseiten abgebildet oder einfach per E-Mail oder sogar
    Telefonanruf geregelt werden. Etablierte Payment-Dienstleister stellen
    Infrastrukturen für kontaktloses oder online Bezahlen zur Verfügung. Auch für
    die gefahrlose Bereitstellung der Ware gibt es Lösungen, zum Beispiel über
    Verschlussboxen oder Übergabe-Bereiche auf vorhanden Parkflächen, die den
    gesundheitlichen Vorgaben entsprechen und von den Behörden geprüft werden
    können. Zudem helfen online vergebende Zeitfenster, um den derzeit unerwünschten
    Kontakt mit anderen Menschen sicher zu vermeiden. Einzelne Kommunen und
    Unternehmen haben daher bereits entsprechende Konzepte für den stationären
    Handel umgesetzt.

    "Geboten ist die Reduktion von Kontakten. Und durch kontaktloses "Click &
    Collect" kann neben der Zustellung direkt nach Hause eine zusätzliche
    kontaktlose und das Infektionsrisiko verringernde Möglichkeit der Versorgung,
    angeboten werden. Es gibt daher keine sachliche oder rechtliche Begründung,
    solche Konzepte zu verbieten", so Christoph Wenk Fischer.

    Pressekontakt:


    Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
    Susan Saß
    Friedrichstraße 60 (Atrium)
    10117 Berlin
    Tel.: 030 403675131
    Mobil: 0162 2525268
    susan.sass@bevh.org

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/52922/4564693
    OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (
    bevh)



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