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    VIRUS/ROUNDUP  263  0 Kommentare Brauereien sollen von Stundung der Biersteuer profitieren

    BERLIN/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Exportrückgang, Veranstaltungsstopp und Kneipenschließungen: Die Stundung der Biersteuer soll Brauereien in der Corona-Krise einen besseren finanziellen Spielraum verschaffen. Die Biersteuer steht den Ländern zu und betrug 2019 nach Angaben des Bundesfinanzministeriums insgesamt rund 650 Millionen Euro.

    "Um in der derzeitigen schwierigen Lage die Liquidität von Brauereien zu verbessern und Arbeitsplätze zu schützen, haben sich das Bundesfinanzministerium und die Finanzministerien der Länder darauf geeinigt, dass die Biersteuer ebenfalls gestundet werden kann", teilte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

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    Stundungsanträge könnten bis zum 31. Dezember 2020 für bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällige oder fällig werdende Steuern bei den Hauptzollämtern gestellt werden. "Die Hauptzollämter sollen den Brauereien zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen kommen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden", sagte der Sprecher.

    Bund und Länder flankierten mit der Stundungsmöglichkeit bei der Biersteuer "das umfassende Maßnahmenpaket, das von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, um die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren".

    Der Deutsche Brauer-Bund nannte die Stundungsmöglichkeit ein wichtiges Signal für die Branche, die stark unter Druck stehe. "Es wird jetzt darauf ankommen, dass die Brauereien die Steuerstundung rasch und unbürokratisch in Anspruch nehmen können", sagte Hauptgeschäftsführer Holger Eichele. Er betonte, dass es sich dabei nicht um Zuschüsse handele. Viele Brauereien stünden mit dem Rücken zur Wand, seit der Export weitgehend zum Erliegen gekommen sei, Veranstaltungen abgesagt werden und Gaststätten schließen mussten.

    Nach Informationen der "Lebensmittel Zeitung", die über die Option der Biersteuer-Stundung für Brauereien berichtet hatte, beträgt der Regelsteuersatz pro Hektoliter 0,787 Euro je Grad Plato - dem Maß für den Stammwürzegehalt. Ein handelsüblicher Kasten mit 20 Flaschen je 0,5 Liter Bier werde demnach mit 0,94 Euro Biersteuer belastet.

    Für die größte deutsche Privatbrauerei Krombacher ist die Inanspruchnahme der Stundung der Biersteuer aktuell kein Thema. "Wir werden pünktlich zahlen", sagte Sprecher Peter Lemm. Bei Warsteiner heißt es: "Wir prüfen diese Möglichkeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt."

    "Es ist nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben", sagte Veltins-Sprecher Ulrich Biene zur Möglichkeit der Stundung der Biersteuer. Jede Brauerei müsse sich das deshalb genau überlegen. Veltins sieht trotz der veränderten Marktlage keine Notwendigkeit, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für die Privatbrauerei im Hochsauerland mache die Biersteuer pro Jahr einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag aus. Eine Stundung könne einen zusätzlichen Liquiditätsgewinn für dasjenige Unternehmen bedeuten.

    Branchenkreisen zufolge sind kleinere Brauereien, die stark vom Eventgeschäft abhängig sind, von den geltenden Einschränkungen gegen die rasche Ausbreitung des Coronavirus besonders hart betroffen.

    Der jüngsten Umfrage des Brauer-Bundes zu den Auswirkungen in der Corona-Krise zufolge rechnen fast alle Unternehmen (97 Prozent) mit einem Rückgang der Umsätze. Nahezu 80 Prozent würden sich betroffen sehen durch Ausfälle oder Stundungen von Mieten und Pachten. An der Umfrage unter Brauereien aller Größenordnungen beteiligten sich 70 Unternehmen. Sie ist aber nicht repräsentativ.

    "Tatsache ist: Die Kettenreaktion, die im Gastgewerbe, dem Tourismus und Veranstaltungsgeschäft droht, ist hoch explosiv. Viele Gastronomiebetriebe und viele Brauereien werden diese Krise ohne staatliche Hilfen nicht überstehen. Hier muss schnell geholfen werden", hatte Eichele in einem Interview mit dem Branchenportal "Getränke News" gesagt./vd/DP/zb




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