Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Dank EuGH-Urteil: Immobilienkredit-Widerruf ohne Vorfälligkeitszahlung
Es gibt verschiedene Gründe, warum man seinen Kredit vorzeitig abzahlen möchte: Scheidung, Jobverlust oder das Profitieren von niedrigen Zinsen bei einer Anschlussfinanzierung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. März 2020 ermöglicht den Kreditnehmern nun, den Kreditvertrag zu widerrufen – ohne eine teure Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen zu müssen.
Wer seinen Verbraucherkredit – etwa für eine Immobilie oder ein Auto – vorzeitig beenden und abzahlen möchte, muss eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Die Summe soll den Kreditgeber dafür entschädigen, dass ihm die Zinsen entgehen, die im Kreditvertrag für die entsprechende Laufzeit vereinbart wurden. Nicht selten handelt es sich dabei um Zahlungen von mehreren tausend Euro. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen. Das verbraucherfreundliche Urteil des EuGH von Ende März eröffnet eine dieser Möglichkeiten.
Kreditverträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen
Der Europäische Gerichtshof hat erklärt, dass die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist in Verbraucherkreditverträgen klar und prägnant angegeben sein müssen. Das ist in vielen Verträgen nicht der Fall. Experten gehen davon aus, dass fast alle Kreditverträge, die zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 unterzeichnet wurden, widerrufen werden können – obwohl die Widerrufsfrist bereits verstrichen ist und ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Der Grund: In diesem Zeitraum nutzten diverse Banken eine Mustervorlage für eine Widerrufsbelehrung, die sich nun als rechtswidrig erwiesen hat.
In den betreffenden Kreditverträgen werden nicht alle notwendigen Pflichtangaben aufgeführt. Stattdessen verweist der Vertrag auf eine nationale Vorschrift, die ebenfalls auf nationale Rechtsvorschriften verweist. Dabei handelt es sich um die sogenannte Kaskadenverweisung. Juristischen Laien ist es dadurch nicht möglich, zu prüfen, ob der Vertrag alle notwendigen Angaben umfasst und kann damit nicht berechnen, wann die Widerrufsfrist zu laufen begann. Denn: In Deutschland beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist mit Unterzeichnung des Kreditvertrags, aber erst, wenn der Kreditnehmer alle Pflichtangaben von der Bank erhalten hat. Dies kann er aufgrund der unübersichtlichen Kaskadenverweisung nicht eigenständig feststellen.
Widerrufsjoker: Vertrag beenden, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen
Mit diesem Urteil in der Hand können Verbraucher nun ihren Kreditvertrag widerrufen – und sich dabei die Vorfälligkeitsentschädigung sparen. Im Gegensatz zu einer vorzeitigen Kündigung des Kreditvertrags handelt es sich beim Widerruf um eine Rückabwicklung des Vertrags. Das bedeutet, dass Kreditnehmer und -geber so behandelt werden, als wäre der Vertrag nie abgeschlossen worden. Damit entfällt auch die Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses Vorgehen nennen Juristen den Widerrufsjoker. Der Verbraucher kommt also ohne zusätzliche Kosten aus seinem Kreditvertrag. Bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden.
Mit dem Widerrufsjoker profitieren Verbraucher in vielerlei Hinsicht. Erstens wehren sie sich gegen undurchsichtige Kreditverträge, die für Laien unverständlich und schwer nachvollziehbar sind. Zweitens kann ein nicht mehr benötigter Kreditvertrag ohne Zusatzkosten aufgelöst werden. Drittens können beispielsweise Verbraucher mit einem Immobilienkredit von den aktuellen, niedrigen Zinsen profitieren. Während Kreditnehmer mit alten Immobilienkreditverträgen zwischen drei und fünf Prozent Zinsen zahlen, werden bei neuen Kreditverträgen nur 1,5 bis zwei Prozent Zinsen fällig. Mit einem Kreditwiderruf ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung und mit einer marktüblichen Anschlussfinanzierung sparen Verbraucher also bares Geld.
Anwalt kann Gültigkeit der Widerrufsbelehrung prüfen
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