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    Widerrufsjoker  3811  0 Kommentare
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    Sensations-Urteil: Immobilienkredite ab Juni 2010 widerrufbar – Jetzt Geld zurückbekommen!

    Ein aktuelles EuGH-Urteil könnte nun unzähligen Kredit-Kunden bares Geld einbringen. Durch dieses Urteil ist es nämlich möglich, Immobilienfinanzierung zwischen dem 10.06.2010 und dem 31.12.2018 zu widerrufen.

    Warum können Verträge widerrufen werden?

     

     

    Kunden besitzen grundsätzlich da Recht, einen Vertrag innerhalb der ersten zwei Wochen zu widerrufen. Voraussetzung ist allerdings eine korrekte Widerrufbelehrung gegenüber dem Kunden. Ist diese allerdings unvollständig oder fehlerhaft, greift die zwei-wöchige Frist nicht und der Verbraucher kann den Vertrag ewig widerrufen.

     

     

    Was hat der EuGH beschlossen?

     

     

    In diesem konkreten Fall vor dem Europäischen Gerichtshof ging es um eine Klausel in einem Immobilienkreditvertrag. Diese Klausel zum Beginn der Widerrufsfrist verweist auf § 492 des Bürgerlichen Gesetzbuch, welcher wiederrum auf weitere Gesetzestexte verweist. Die daraus entstandene Kette nennt man „Kaskadenverweis“ und ist laut dem EuGH nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren.

     

     

    Welche Folgen hat das Urteil?

     

     

    Durch das Urteil sind nun alle Verträge, die diesen Verweis beinhalten angreif- und widerrufbar. Dies alle Verbraucherdarlehensverträge, die seit dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden. Seitdem wurde die Musterformulierung verwendet. Laut Experten beträgt das Volumen dieser Verträge rund 1,2 Billionen Euro.

     

     

    Welche Ansprüche hat der Verbraucher nun?

     

     

    Verbraucher können nun den Widerruf anstreben, wodurch es zu einer Rückabwicklung des Immobilienvertrages kommt. Als Folge dessen erhalten Kunden alle bereits gezahlten Raten zuzüglich 2,5% als Nutzungsentschädigung zurück. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss nicht gezahlt werden. Der Kunde kann allerdings nach der Rückabwicklung eine neue Finanzierung zu derzeitigen Niedrigzinskonditionen abschließen und spart dadurch bares Geld.

     

     

    Wie können Verbraucher nun vorgehen?

     

     

    Sie können nun Ihren Darlehensvertrag an die office@mingers.law senden, woraufhin wir Ihren Vertrag prüfen. Diese Prüfung erfolgt kostenfrei und unverbindlich. Sollten Sie sich in der Folge dazu entschließen, Ihren Anspruch durchsetzen zu wollen, sind wir gerne für Sie da. Profitieren Sie nun von diesem Urteil!

     

    Übrigens! – Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung besitzen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Prozessfinanzierung an, wodurch keine Kosten auf Sie zukommen.

     

     

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    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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