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    Rückabwicklung  2002  0 Kommentare
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    Widerruf Immobilienkredit: Jetzt durch ein EuGH-Urteil bares Geld sparen!

    Der EuGH hat nun in einem aktuellen Urteil dem Kläger ein ewiges Widerrufsrecht zugesprochen. Durch diesen Widerruf erhalten Kunden alle gezahlten Raten zurück. Welche Vorteile ein Widerruf prinzipiell hat und wer Betroffen ist, erfahren Sie nun bei uns!

    Wann kann ein Vertrag widerrufen werden?

     

     

    Wenn die Widerrufsbelehrung korrekt ausgeführt wurde, ist ein Widerruf innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Abschluss des Vertrages möglich. Entspricht diese Belehrung jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen, besteht unter Umständen ein ewiges Widerrufsrecht.

     

     

    Was wurde nun vom EuGH entschieden?

     

     

    Der EuGH erklärt die sogenannten „Kaskadenverweise“ für unzulässig. In diesem Fall verweist der Kreditvertrag bei den Informationen zum Beginn der Widerrufsfrist auf § 492 des Bürgerlichen Gesetzbuch, welcher wiederum auf weitere Paragraphen verweist. Diese Kette aus schließlich sieben bis acht verweisen ist laut EuGH weder verbraucherfreundlich noch unionrechtskonform.

     

     

    Was bedeutet dieses Urteil nun?

     

     

    Die Entscheidung der Richter ermöglicht dem Kunden eben jenes ewige Widerrufsrecht. Wird von diesem Recht Gebrauch gemacht, kommt es zu einer Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen der Bank und dem Kunden. Besonders wichtig ist allerdings die Tatsache, dass alle Verträge mit einer solchen Klausel angreifbar und theoretisch widerrufbar sind.

     

     

    Wer ist genau betroffen?

     

     

    Betroffen sind alle Immobilienfinanzierungen zwischen dem 10.06.2010 und dem 31.12.2018. Diese Verträge haben insgesamt ein Volumen von 1,2 Billionen Euro.

     

    Neben den Immobilienkrediten sind übrigens wohl auch 20 Millionen Autokredite betroffen. Insbesondere Betroffene des Abgasskandals erhalten hier die Chance, endlich zu der lang ersehnten Entschädigung zu kommen, da in solchen Fällen das Fahrzeug abgegeben wird, woraufhin der Käufer die gezahlten Raten zurückbekommt. Für weitere Informationen klicken Sie nun hier.

     

     

    Welche Vorteile hat ein Widerruf?

     

     

    Kündigt der Kunde den Vertrag wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wodurch dieser einen Teil seiner Raten verliert. Bei einem Widerruf hingegen ist keine Entschädigung fällig. Im Gegenteil: Verbraucher erhalten die bereits gezahlten Raten plus eine Nutzungsentschädigung von 2,5 Prozent zurück.

     

    Zudem können Kunden so den hoch verzinsten Vertrag loswerden und zu günstigeren Zinskonditionen umschulden.

     

     

    Wie können Betroffene nun vorgehen?

     

     

    Diese Chance, die der EuGH nun für Verbraucher geschaffen hat, darf nicht ungenutzt bleiben. Falls Sie also von diesem Recht Gebrauch machen möchten, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Dokumente kostenfrei und unverbindlich zu prüfen. Schicken Sie dazu Ihren Darlehensvertrag an die office@mingers.law.

     

    Übrigens! – Durch eine Prozessfinanzierung können auch Kunden ohne Rechtsschutzversicherung den Widerruf kostenlos durchsetzen.

     

     

    Das könnte Sie ebenfalls interessieren:  https://www.youtube.com/watch?v=XgGWNfjTQok&t=4s

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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