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     8963  0 Kommentare „Schutzschirmverfahren als Alternative“

    Unterbrochene Lieferketten, Auftragsstornierungen, ausbleibende Kunden bis hin zu angeordneten Betriebs- und Geschäftsschließungen – die Corona-Krise hat bei vielen Unternehmen drastische Umsatzrückgänge zur Folge. Welche Unterstützung gibt es für Betriebe in der aktuellen Krise? Sanierungsexperte Dr. Maximilian Pluta erläutert die wichtigsten Möglichkeiten und gibt Tipps für Unternehmen.

     

    Dr. Maximilian Pluta, Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und der PLUTA Management GmbH, Bildquelle: PLUTA Rechtsanwalts GmbH

     

    In den Medien wurde vor allem das Thema Hilfskredite diskutiert. Was bedeutet so ein Hilfskredit für ein Unternehmen?

     

    Das ist ein Kredit. Heißt: die neuen Schulden müssen wieder zurückgeführt werden. Das sollte definitiv in die Überlegung für eine mögliche Beantragung einfließen. Denkbar ist in der aktuellen Corona-Krise beispielsweise ein Kredit bei der KfW. Die Antragstellung und Kreditvergabe erfolgt über die Finanzierungspartner, also die Hausbanken. Die Voraussetzungen werden daher individuell geprüft.

     

    Wie sehen die Konditionen aus?

     

    Die Risikoübernahme der KfW erfolgt bei Unternehmerkrediten in Höhe von bis zu 90% des Kreditvolumens. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zum 31. Dezember 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Bei den KfW-Schnellkrediten (seit 15. April 2020) werden für Volumen von bis zu 800.000 Euro sogar 100% des Kreditausfallrisikos übernommen. Bei Antragstellung sollte eine Durchfinanzierung nach aktueller Planung bis zum 31. Dezember 2020 und eine positive Fortführungsprognose gegeben sein. Dabei kann unterstellt werden, dass sich die wirtschaftliche Gesamtsituation wieder normalisiert. Ob ein Kredit wirklich passend für die Situation des Betriebes ist, sollte aber dennoch umfassend geprüft werden.

     

    Welche Bedenken haben Sie gegenüber den Hilfskrediten?

     

    Die Rückzahlung beeinflusst die Liquidität des Unternehmens noch mehrere Jahre stark, eine hohe Verschuldung kann die Folge sein. Verzeichnete das Unternehmen in den vergangenen Jahren beispielsweise hohe Ausgaben für Investitionen oder Restrukturierungsmaßnahmen, erhält es überhaupt keinen Kredit. Neue Schulden sind zudem nicht für alle Unternehmen die beste Wahl. Es gibt andere Möglichkeiten, die auf jeden Fall überprüft werden sollten. Eventuell passen sie besser. Am 27. März 2020 ist das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie in Kraft getreten, außerdem wurden zusätzlich Steuer- und Abgabenrechtliche Regelungen sowie das Kurzarbeitergeld angepasst. Hier wurden weitere mögliche Erleichterungen definiert.

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    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
    „Schutzschirmverfahren als Alternative“ Unterbrochene Lieferketten, Auftragsstornierungen, ausbleibende Kunden bis hin zu angeordneten Betriebs- und Geschäftsschließungen – die Corona-Krise hat bei vielen Unternehmen drastische Umsatzrückgänge zur Folge. Welche Unterstützung gibt es für …