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     1757  0 Kommentare Gesetzlicher Entschädigungsanspruch für Vermögensschäden wegen Corona- Betriebsschließungen / Rechtsgutachten sieht erstmals Behörden für Folgen von Corona-Verordnungen umfassend in der Pflicht - Seite 2


    und an der richtigen Stelle anzumelden seien. Darüber hinaus weisen die
    Gutachter nach, dass die sogenannte Schadensausgleichspflicht, wie sie
    grundsätzlich bei staatlichen Beschränkungen einzelner Sonderopfer im
    Allgemeininteresse in den jeweiligen Polizei- und Ordnungsgesetzen der
    Bundesländer vorgeschrieben sind, auch für Vermögensschäden durch Tätigkeits-
    und Betriebsuntersagungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gelten. Den von
    staatlicher Seite behaupteten Ausschluss derartiger Ansprüche sehe das
    Infektionsschutzgesetz gerade nicht vor.

    Starkes Signal an Einzelhändler und Betriebe

    Es gibt, so das eingeholte Rechtsgutachten, also gleich mehrere parallele,
    bereits existierende Entschädigungsnormen, die als Grundlage für
    Entschädigungsansprüche bei Vermögensschäden herangezogen werden können, so
    Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Hanau: "Das
    Gutachten ist ein starkes Signal an alle Selbstständigen und Unternehmen, die
    bedingt durch die Umsetzung der staatlichen Corona-Maßnahmen massive Schäden
    hinzunehmen hatten und haben." Angesichts der finanziellen Einbußen und der im
    schlimmsten Fall drohenden Insolvenz sei es daher unbedingt erforderlich, dass
    Verantwortliche aus Politik und Behörden ihre bislang praktizierte
    Verweigerungshaltung überdenken. "Wenn nicht schnellstens die bisherigen
    rechtswidrigen und unsozial lastenverteilende Position von Politik und
    Verwaltung überdacht und korrigiert wird, sind wir bereits beauftragt, vor
    Gericht zu ziehen und die bestrittenen Ansprüche einzuklagen", so Harald Nickel.
    Es könne nicht sein, dass es gerade kleinere und mittlere Unternehmen sind, die
    ruinöse Sonderopfer bringen und in ihrem Existenzkampf alleingelassen werden.
    Das Argument, dass hieraus eine finanzielle Überbelastung des Staates durch
    Entschädigungsleistungen entstehe, sei kurzsichtig und falsch. "Die sozialen und
    volkswirtschaftlichen Folgekosten des Zusammenbruchs einer großen Zahl
    betroffener Selbstständiger und Unternehmer für den Fall, dass Sonderopfer nicht
    entschädigt werden, wird den Staat am Ende viel teurer zu stehen kommen, als
    heute durch Zubilligung von Entschädigungen für Planungssicherheit zu sorgen und
    Betriebe und Arbeitsplätze zu retten", so Rechtsanwalt Harald Nickel weiter.

    Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, Wiesbaden, hebt hervor, dass die mit dem
    Gutachten identifizierte Lückenhaftigkeit des Infektionsschutzgesetzes IfSG
    letztlich die Tür zu allgemeinen Entschädigungsansprüchen rechtlich öffne. Das
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    Gesetzlicher Entschädigungsanspruch für Vermögensschäden wegen Corona- Betriebsschließungen / Rechtsgutachten sieht erstmals Behörden für Folgen von Corona-Verordnungen umfassend in der Pflicht - Seite 2 Hunderttausendfach wurden Unternehmer und Selbstständige in den vergangenen Wochen davon abgehalten, ihren Beruf auszuüben. Betriebe mussten wegen staatlicher Corona-Anordnungen ganz oder partiell schließen. Die Folge: Massive Umsatzeinbrüche und …

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