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    Hammer im Abgasskandal - BGH erhöht Verbraucherchancen massiv!

    Vor dem Bundesgerichtshof musste VW nun eine große Schlappe hinnehmen. Das folgende Urteil wird aller Voraussicht nach verbraucherfreundlich ausfallen, was die Chancen der Kunden auf eine Schadensersatzzahlung immens erhöht!

    Der Fall vor dem Bundesgerichtshof

     

     

    Gegenstand der ersten Diesel-Abgasskandal-Verhandlungen vor dem BGH ist ein gebrauchter VW Sharan mit dem Motor EA 189. Der Kläger fordert hier die Erstattung des Kaufpreises, woraufhin der Hersteller das manipulierte Fahrzeug zurückerhält. Die Chancen, dass die Richter dieser Forderung folgen, sind durchaus groß. So sprachen diese nun bereits im Rahmen eines Vortrages von einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung des Konzerns. Dieser Schaden sei bereits mit dem Kauf des Fahrzeuges entstanden, da der Kunde das Auto nicht erworben hätte, falls diesem die Manipulationen bekannt gewesen wären.

     

    Die Auffassung von VW, dass die Kunden keinen Schaden davongetragen haben, wurde nicht geteilt. Begründet wurden die Aussagen der Richter mit der drohenden Stilllegung und Zusatzkosten, die bei einer Nachrüstung auf den Kunden zukommen könnten. Zudem bedeutet laut den Richtern das fehlerhafte Handeln von Verantwortlichen in der Motorentwicklung nicht, dass der Konzern an sich keine Schuld trägt. Eine solche Abteilung sei das „Herzstück“ des Unternehmens, wodurch die Leitung für das Kerngeschäft verantwortlich sei.

     

     

    Abschalteinrichtungen sind unzulässig

     

     

    Dies stellte nun eine Gutachterin des Europäischen Gerichtshofes fest. Dadurch sind weitere Millionen Fahrzeuge, die eine solche Abschalteinrichtung enthalten, prinzipiell vom Abgasskandal betroffen. Daimler hat bereits zugegeben die verbreitetste Form von Abschalteinrichtungen, das Thermofenster, verwendet zu haben. Diese Feststellung ist wegweisend und bedeutend für sämtliche Klagen im Abgasskandal. Weitere Informationen dazu erhalten Sie nun hier.

     

     

    Bedeutung und Folgen

     

     

    Ein abschließendes Urteil wird zwar erst am 25. Mai gesprochen, allerdings werden die Äußerungen der Richter als Vorentscheidung gewertet, weshalb mit einem verbraucherfreundlichen Urteil zu rechnen ist. Eine solche positive Entscheidung in dieser Instanz ist richtungsweisend und wird weitreichende Folgen für die laufenden 70.000 VW-Einzelklagen haben und wohlmöglich neue Klagemöglichkeiten für Betroffene eröffnen.


    Im höchst wahrscheinlichen Erfolgsfall einer Einzelklage steht dem Kunden im Austausch für das manipulierte Auto die Erstattung des Kaufpreises zu. Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes werden weitere 5 Prozent Zinsen angerechnet. Der Betroffene zahlt lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Die zweite Möglichkeit ist die Forderung des Schadensersatzes von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises. Hierbei können Kunden jedoch das Fahrzeug behalten.

     

     

    Für eine kostenfreie und unverbindliche Prüfung Ihrer Ansprüche, senden Sie Ihre Kontaktdaten, Ihren Kauf- bzw. Leasingvertrag und den Fahrzeugschein an die office@mingers.law. Nach einer eingehenden Prüfung Ihrer individuellen Ansprüche unserer erfahrenen Anwälte, melden wir uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

     

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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