Diesel
Hammer im Abgasskandal - BGH erhöht Verbraucherchancen massiv!
Vor dem Bundesgerichtshof musste VW nun eine große Schlappe hinnehmen. Das folgende Urteil wird aller Voraussicht nach verbraucherfreundlich ausfallen, was die Chancen der Kunden auf eine Schadensersatzzahlung immens erhöht!
Der Fall vor dem Bundesgerichtshof
Gegenstand der ersten Diesel-Abgasskandal-Verhandlungen vor dem BGH ist ein gebrauchter VW Sharan mit dem Motor EA 189. Der Kläger fordert hier die Erstattung des Kaufpreises, woraufhin der Hersteller das manipulierte Fahrzeug zurückerhält. Die Chancen, dass die Richter dieser Forderung folgen, sind durchaus groß. So sprachen diese nun bereits im Rahmen eines Vortrages von einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung des Konzerns. Dieser Schaden sei bereits mit dem Kauf des Fahrzeuges entstanden, da der Kunde das Auto nicht erworben hätte, falls diesem die Manipulationen bekannt gewesen wären.
Die Auffassung von VW, dass die Kunden keinen Schaden davongetragen haben, wurde nicht geteilt. Begründet wurden die Aussagen der Richter mit der drohenden Stilllegung und Zusatzkosten, die bei einer Nachrüstung auf den Kunden zukommen könnten. Zudem bedeutet laut den Richtern das fehlerhafte Handeln von Verantwortlichen in der Motorentwicklung nicht, dass der Konzern an sich keine Schuld trägt. Eine solche Abteilung sei das „Herzstück“ des Unternehmens, wodurch die Leitung für das Kerngeschäft verantwortlich sei.
Abschalteinrichtungen sind unzulässig
Dies stellte nun eine Gutachterin des Europäischen Gerichtshofes fest. Dadurch sind weitere Millionen Fahrzeuge, die eine solche Abschalteinrichtung enthalten, prinzipiell vom Abgasskandal betroffen. Daimler hat bereits zugegeben die verbreitetste Form von Abschalteinrichtungen, das Thermofenster, verwendet zu haben. Diese Feststellung ist wegweisend und bedeutend für sämtliche Klagen im Abgasskandal. Weitere Informationen dazu erhalten Sie nun hier.
Bedeutung und Folgen
Ein abschließendes Urteil wird zwar erst am 25. Mai gesprochen, allerdings werden die Äußerungen der Richter als Vorentscheidung gewertet, weshalb mit einem verbraucherfreundlichen Urteil zu rechnen ist. Eine solche positive Entscheidung in dieser Instanz ist richtungsweisend und wird weitreichende Folgen für die laufenden 70.000 VW-Einzelklagen haben und wohlmöglich neue Klagemöglichkeiten für Betroffene eröffnen.
Im höchst wahrscheinlichen Erfolgsfall einer Einzelklage steht dem Kunden im Austausch für das manipulierte Auto die
Erstattung des Kaufpreises zu. Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes werden weitere 5 Prozent Zinsen angerechnet. Der Betroffene zahlt lediglich eine Nutzungsentschädigung
für die gefahrenen Kilometer. Die zweite Möglichkeit ist die Forderung des Schadensersatzes von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises. Hierbei können Kunden jedoch das Fahrzeug behalten.
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