Diesel
EuGH-Hammer: Millionen weitere Mercedes-Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen!
Laut eines Gutachtens sind alle Abschalteinrichtungen nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren und dadurch unzulässig. Derartige Abschalteinrichtungen sind in Millionen Autos verbaut, weshalb diese nun auch vom Abgasskandal betroffen sind. Welcher Anspruch nun besteht, erfahren Sie nun bei uns!
Gutachten unterstützt Verbraucher
Seit Jahren wird vor den Gerichten gestritten, ob und wann Abschalteinrichtungen gegen das geltende Recht verstoßen. Diese erkennen, wann das Auto auf dem Prüfstand steht, woraufhin mehr Stickoxide gefiltert wurden. Im realen Straßenverkehr hingegen stoßen die Fahrzeuge einen deutlich höheren Wert aus.
Nun stellte die zuständige EuGH-Gutachterin fest, dass eben jene Abschalteinrichtungen grundsätzlich gegen das EU-Recht verstoßen. Diese Feststellung gilt als richtungsweisend für Klagen im Rahmen des Abgasskandals gilt.
Sonderfall Mercedes
Die wohl verbreitetste Abschalteinrichtung ist das sogenannte „Thermofenster“. Dies ist in Millionen von Fahrzeugen verbaut, weshalb den Käufer dieser Autos nun bestimmte Gewährleistungsansprüche zustehen. Da das Handeln der Verantwortlichen vorsätzlich geschah, besteht darüber hinaus ein Anspruch auf eine Schadensersatzzahlung.
Die Daimler AG hat in der Vergangenheit sogar bereits zugegeben, derartige Thermofenster in den eigenen Autos verbaut zu haben. Da
diese Fahrzeuge eine unzulässige Funktion beinhalten, besteht an Mangel an den Autos, weshalb der Konzern haftbar ist.
Betroffene Daimler-Modelle
Folgende Daimler-Modelle besitzen ein Thermofenster und besitzen somit eine illegale Abschalteinrichtung:
- A, B, C, E, G, M, ML, R, S– Klasse
- CLA, CLS
- GL, GLA, GLK 220 CDI
- Einzelne GLC – Modelle
- SLK
- Sprinter
- Viano
- Vito
BGH erhöht Chancen
In einem aktuellen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof klagt ein VW-Kunde auf die Erstattung des Kaufpreises aufgrund einer sittenwidrigen Schädigung. Die Richter reagierten nun in Rahmen eines Vortrages positiv und sprachen von jener sittenwidrigen Schädigung, die bereits mit dem Kauf entstanden ist. Das endgültige Urteil soll am 25. Mai gesprochen werden und wird aller Voraussicht nach verbraucherfreundlich ausfallen. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie nun hier.
Möglichkeiten für Betroffenen
Die Chancen auf eine erfolgreiche Klage stehen besser denn je. Sowohl der EuGH als auch der BGH haben die Tür weit aufgeschlagen. Betroffene Kunden haben nun zwei Möglichkeit.
1. Der Kunde gibt das Fahrzeug an den Hersteller zurück und erhält im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Neu: Aufgrund der aktuellen BGH-Entscheidung kommen hier weitere 5 Prozent Zinsen hinzu. Im Gegenzug zahlt der Kunde eine Entschädigung für die Nutzung des Autos.
2. Wenn der Kunde das Fahrzeug behalten möchte, kann ein Schadensersatz von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises erreicht werden.
Die Prüfung Ihrer Erfolgschancen ist nun auch kostenfrei und unverbindlich durch unsere erfahrenen Anwälte möglich. Wir melden uns 24 Stunden nach dem Eingang von Kontaktdaten, Kauf- oder Leasingvertrag und Fahrzeugschein mit Ihrer potentiellen Anspruchssumme zurück. Senden Sie dazu die genannten Daten an die office@mingers.law.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.