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     3015  0 Kommentare Internationale Quellensteuern – ein Überblick

    Regelmäßig erhalten wir Anfragen von Mitgliedern, die Näheres über die Handhabung von ausländischen Quellensteuern wissen möchten. Ich habe daher einige Informationen für die gängigen Länder zusammengestellt, die euch einen ersten Eindruck vermitteln sollen.

    Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Darüber hinaus behandelt er die Grundlagen der Besteuerung und kann und will nicht auf jeden denkbaren Einzelfall eingehen. Zudem ist er aus der Sicht eines in Deutschland steuerpflichtigen Anlegers geschrieben.

    Was sind Quellensteuern eigentlich?

    In einer zunehmend globalisierten Welt werden Aktien und Anleihen von Anlegern aus aller Herren Länder gekauft. Entsprechend werden Zinsen und Dividenden aus den Ländern, in denen die Emittenten ihren Sitz haben, in die Länder gezahlt, wo die Anleger zu Hause sind. Dort wird dann auch die Besteuerung durchgeführt und die Heimatländer der Unternehmen gehen leer aus.

    Aus diesem Grund haben nahezu alle Staaten Quellensteuern eingeführt. Von den Erträgen wird ein bestimmter Prozentsatz einbehalten, der gar nicht erst an den Anleger ausgezahlt wird, sondern im Ursprungsland verbleibt. Quellensteuern auf Anleihen sind allerdings selten. Schließlich möchte der Staat ausländischen Anlegern einen Anreiz bieten, ihm Geld zu leihen und seine Anleihen zu kaufen. Dagegen wird bei Aktien kräftig zugeschlagen. Und darum soll es jetzt gehen.

    Quellensteuern auf Dividenden

    Wie schon gesagt – bei Quellensteuern handelt es sich um einen bestimmten prozentualen Anteil, den die Staaten bei der Zahlung von Dividenden einbehalten. Damit die Anleger nicht oder nur begrenzt doppelt besteuert werden – einmal in ihrem Heimatland und einmal in dem Land, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat – gibt es zwischen den einzelnen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Diese führen dazu, dass es drei Möglichkeiten gibt, dieser doppelten Besteuerung zu entgehen:

    1) Vorabbefreiung

    Der Anleger kann gegenüber der Gesellschaft nachweisen, dass er in Deutschland steuerpflichtig ist. Dann kommt von vornherein ein geringerer Quellensteuersatz – zumeist 15 % – zum Einsatz. Vorabbefreiungen sind etwa in Italien, Frankreich und Kanada möglich. Sie sind in der Regel aufwändig und müssen über die Depotbank laufen, weswegen dieses Verfahren Gebühren kostet oder vor allem von Onlinebrokern gar nicht erst angeboten wird.

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Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
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