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    „Wie nach dem Zweiten Weltkrieg“  45775  6 Kommentare Corona-Schock: Lastenausgleich à la Saskia Esken oder Sarah Wagenknecht? – Welche Horrorszenarien kommen da jetzt auf uns zu?

    Die Schlagworte Währungsschnitt, Lastenausgleichsgesetz, Teilenteignung und Sonderabgaben markieren historische Zäsuren und gleichzeitig Polit-Konzepte, die durch Corona leider wieder brandaktuell erscheinen. Für unsere Smart Investor-Journalisten-Kollegen bringt der Vermögensverwalter Volker Nied Licht in ein dunkles Enteignungsdrama, das bald Wiederaufführung feiern könnte.

    Deutschland und die Welt stehen unter Schock wegen der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung hat Hilfsprogramme von ca. 1,2 Billionen Euro durch Kreditneuaufnahmen aufgelegt. Vor diesem Hintergrund fordern namhafte Politiker einen Lastenausgleich. SPD-Parteichefin Saskia Esken meinte in der FAZ vom 1. April 2020: „Wir werden eine faire Lastenverteilung brauchen – und die kann für die SPD nur so aussehen, dass sich die starken Schultern in Deutschland auch stark beteiligen.“

    Weiter hält Frau Esken eine einmalige Vermögensabgabe für eine der Möglichkeiten, die Staatsfinanzen nach der Krise „wieder in Ordnung zu bringen“. In Artikel 106 des Grundgesetzes sei ausdrücklich von „einmaligen Vermögensabgaben“ die Rede, ohne dass diese jedoch näher definiert wären. Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) fordert in einem Interview mit der Rheinischen Post vom 2. April 2020 wegen der Corona-Krise einen „Lastenausgleich wie nach dem Zweiten Weltkrieg“. Milliardäre sollten mit einer Abgabe bis zu 8% belegt werden. Eine zeitliche Streckung wie nach dem Krieg müsse es nicht geben. Wichtig sei, dass das Vermögen und nicht das Einkommen die Basis sei. Vor der Behandlung der von den Politikern geforderten Sonderabgaben soll zunächst der Lastenausgleich der Nachkriegsjahre erläutert werden.

    Ziele des Lastenausgleichsgesetzes von 1952

    Das Lastenausgleichsgesetz (LAG) wurde 1952 von der damaligen Bundesregierung beschlossen, nachdem im Jahre 1948 eine Währungsreform durchgeführt worden war. Dabei wurden alle Reichsmarkbestände – Banknoten, Bankguthaben, Anleihen, Verträge etc. – in die Deutsche Mark (DM) umgewandelt; dabei kam es zu einem Währungsschnitt von durchschnittlich zehn zu eins. Sachvermögen waren jedoch nicht von der Währungsreform betroffen. Deshalb wurden mittels des LAG die Sachvermögen und sonstigen Vermögenswerte mit einer außerordentlichen Vermögensabgabe von 50 Prozent des Werts belegt (Lastenausgleich). Ein weiteres Ziel bestand darin, die „Gewinner“ der Währungsreform mit Sonderabgaben zu belegen: Denn Schuldner hatten nach besagtem Währungsschnitt plötzlich um 90 Prozent reduzierte Verbindlichkeiten. Deshalb wurden ihnen Kredit- und Hypothekengewinnabgaben in Höhe von 50 Prozent auferlegt.

    Lastenausgleich (auf Vermögen)

    Die Basis für den Lastenausgleich war damals die von den Bürgern abzugebende Vermögenserklärung; das jeweilige zuständige Finanzamt führte ihn durch. Für Privatpersonen lag die Vermögensabgabe (Lastenausgleich) immer bei 50 Prozent der jeweiligen Vermögenswerte. Alle Vermögenspositionen wurden dem Lastenausgleich unterworfen: Häuser, Aktien, Kunstgegenstände, Geldwerte, sonstige Rechte (alle immateriellen Werte) etc. Die Sonderabgabe war in monatlichen Raten über 30 Jahre zu begleichen.

    Insofern die Vermögensabgabe nicht in einer Summe gezahlt wurde, war der gestundete Betrag zu verzinsen. Für den Lastenausgleich auf Wohngebäude und Gebäude beziehungsweise Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft galten deutlich niedrigere Zinssätze. Auf Grundstücke (Häuser) wurde eine Zwangshypothek eingetragen. Der jeweils gewährte Freibetrag lag bei 5.000 DM pro Person. Mit dem LAG wurde zugleich eine Vermögensteuer eingeführt (Steuersatz: 1 Prozent).

    Betriebe beziehungsweise Unternehmen hatten die gleichen Prozentsätze für die Vermögensabgaben zu begleichen. Die entscheidende und strittige Frage lautete, ob diese Vermögensabgaben aus der Substanz oder aus dem Ertrag zu begleichen waren. Die damalige Bundesregierung entschied jedoch „unternehmerfreundlich“, also für eine Zahlung aus dem künftigen Ertrag. Die der Tilgung zugrunde liegenden Zinssätze waren unterschiedlich und teils niedriger. Man berücksichtigte bei einer Ratenlaufzeit von 30 Jahren den Zinseszinseffekt – bei hohen Zinssätzen führte er über diesen Zeitraum zu wesentlich höheren Belastungen in der Gesamtsumme der Zahlungen.

    Kreditgewinnabgabe auf Schulden

    Durch die Währungsreform von 1948 wurden – wie oben bereits erwähnt – auch die Schulden der Bürger und Unternehmen plötzlich um 90 Prozent reduziert. Diese Sondergewinne hat der deutsche Staat mit der Kredit- beziehungsweise Hypothekengewinnabgabe abgeschöpft. Beide betrugen jeweils 50 Prozent auf den erzielten Kreditgewinn.

    Die gesetzlichen Regelungen zum LAG und zur Kreditgewinnabgabe waren außerordentlich kompliziert und umfangreich. Erläuternd sei hier angeführt: Der Kommentar zum LAG umfasste 748 Seiten, der zur Hypothekengewinnabgabe 456 für den ersten und 494 Seiten für den zweiten Band.

    Das LAG von 1952 ist heute in seiner ursprünglichen Form offiziell nicht mehr erhältlich. Im Handel befindliche Nachdrucke sowie die Internetseite des Bundesjustizministeriums enthalten nicht die wesentlichen §§ 19 bis 227. Die von der Veröffentlichung gesperrten Paragrafen beziehen sich aber auf die Kernpunkte des LAG, nämlich die gesamte Struktur sowie die wichtigen Belastungen und Handhabungen.

    Resümee

    Mit der Währungsreform von 1948 hat sich der Staat elegant der (unbezahlbaren) Schulden (90 Prozent) aus dem Dritten Reich entledigt. Mit dem anschließenden Lastenausgleich wurden für den Staat bedeutende finanzielle Mittel eingespielt – und zwar über 30 Jahre lang. Ein Teil davon wurde für die Ostvertriebenen eingesetzt. Ein sicherlich erwünschter Nebeneffekt: Mit den Zwangshypotheken auf die Häuser beziehungsweise Grundstücke und dem damit verbundenen Cashflow aus den Zwangsabgaben war Deutschland auf dem internationalen Kreditmarkt wieder kreditwürdig – trotz des verlorenen Krieges.

    Künftiger Lastenausgleich Szenario I: „Corona-Lastenausgleich“

    Die von Politikern heute geforderten Sonderabgaben erscheinen realistisch durchsetzbar. Es fragt sich nur: Wird es die „Milliardärsvariante“ von Sahra Wagenknecht oder die „Millionärsvariante“ von Saskia Esken sein? Beide Vorschläge dürften sicherlich von der Bevölkerung positiv aufgenommen werden – vor allem als Alternative zu einer allgemeinen Steuererhöhung für die Bürger.

    Studien hierzu wurden bereits in der Vergangenheit durchgeführt: So hatte die Beratungsfirma Boston Consulting bereits vor einigen Jahren im Auftrag der Bundesregierung eine Teilenteignung durchgespielt. Deutschland sollte im Bankrottfall die Vermögen der Bürger (ab 100.000 EUR) mit einer 25-prozentigen Sonderabgabe belegen (Quelle 1).



    Der IWF spielte das Szenario ebenfalls mehrmals durch: Der deutsche Sparer sollte demnach ein Zehntel seines Vermögens abgeben, um die deutsche Staatsverschuldung zu reduzieren (Quelle 2). Diese Vorschläge stießen nur bei den Vermögenden auf Proteste – allerdings eher stellvertretend über die alternative Presse. Fazit: Ein „Corona-Lastenausgleich“ scheint durchaus realistisch durchsetzbar.

    Szenario II: „Staatsbankrotte, Zusammenbruch des Finanzsystems und des Euro oder US-Dollar“

    Die derzeitige Situation stellt sich – in Deutschland wie auch weltweit – aus Sicht des Autors folgendermaßen dar ...

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    Kurzvita des Autors Volker Nied:
    Nach seinem Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften war Volker Nied 25 Jahre in Banken beschäftigt – bei vielen davon im Management. Zudem war er mehrere Jahre im Bereich Unternehmenssanierungen tätig. Seit zehn Jahren betreibt er Vermögensberatung für Individuen und Unternehmen. Seine Webseite finden Sie unter: www.waehrungsreform-vorbereitung.de. Dort finden Sie in der Rubrik "Lastenausgleich" die in diesem Artikel angegebenen Literaturquellen mit Internetlinks.

    (Dieser Artikel aus der Smart Investor-Ausgabe 05/20 bezieht sich auf Daten, die bis zum 17.04.2020 erfasst wurden.)



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    Verfasst vonNicolas Ebert
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