checkAd

    BGH-Urteil zu VW-Abgasskandal  199  0 Kommentare Grundlage für weitere Betrugshaftungsklagen (FOTO)

    Mönchengladbach (ots) - Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung
    stellt mit Blick auf das an 25. Mai ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs
    dessen große Bedeutung für Klagen gegen VW im Rahmen von "Dieselgate 2.0"
    (Dieselmotor EA288) heraus.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag, 25. Mai, ein sehr wichtiges Urteil im
    sogenannten VW-Diesel-Abgasskandal verkündet. Gut viereinhalb Jahre nach
    Aufdeckung des VW-Dieselskandals ist dies das erste höchstrichterliche Urteil
    (Az. VI ZR 252/19). Im Mittelpunkt des vielbeachteten Prozesses stand die Frage,
    ob VW mit der illegalen Abschalteinrichtung in Millionen Diesel-Fahrzeugen die
    Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz schuldet
    - und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis: Volkswagen ist vom Dieselskandal
    betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher
    sittenwidriger Schädigung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges
    verpflichtet. Auf den Kaufpreis müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer
    anrechnen lassen.

    In der entsprechenden Pressemitteilung des BGH heißt es: "Der Kläger ist
    veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige
    Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen.
    Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine
    Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des
    Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die
    Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen,
    weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht
    bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde."

    "Damit hat der BGH endgültig die Rechtmäßigkeit der Nutzungsentschädigung
    bestätigt. Auch wenn dies für betroffene Verbraucher natürlich bedauerlich ist,
    bedeutet es lediglich einen gewissen finanziellen Abschlag bei der Rückgabe
    ihres Dieselfahrzeugs. Aber das Urteil schafft auch Klarheit für die zahlreichen
    weiteren Verfahren in diesem Kontext. Die Gerichte können sich jetzt bei ihren
    Entscheidungen am BGH orientieren. Es ist also eine weitere Flut von
    verbraucherfreundlichen Urteilen zu erwarten", sagt der Mönchengladbacher
    Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
    mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die Kanzlei befasst sich
    ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die
    Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung
    gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
    Seite 1 von 2


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    BGH-Urteil zu VW-Abgasskandal Grundlage für weitere Betrugshaftungsklagen (FOTO) Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung stellt mit Blick auf das an 25. Mai ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs dessen große Bedeutung für Klagen gegen VW im Rahmen von "Dieselgate 2.0" (Dieselmotor EA288) heraus. Der …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer