BGH-Urteil zu VW-Abgasskandal
Grundlage für weitere Betrugshaftungsklagen (FOTO)
Mönchengladbach (ots) - Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung
stellt mit Blick auf das an 25. Mai ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs
dessen große Bedeutung für Klagen gegen VW im Rahmen von "Dieselgate 2.0"
(Dieselmotor EA288) heraus.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag, 25. Mai, ein sehr wichtiges Urteil im
sogenannten VW-Diesel-Abgasskandal verkündet. Gut viereinhalb Jahre nach
Aufdeckung des VW-Dieselskandals ist dies das erste höchstrichterliche Urteil
(Az. VI ZR 252/19). Im Mittelpunkt des vielbeachteten Prozesses stand die Frage,
ob VW mit der illegalen Abschalteinrichtung in Millionen Diesel-Fahrzeugen die
Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz schuldet
- und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis: Volkswagen ist vom Dieselskandal
betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges
verpflichtet. Auf den Kaufpreis müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer
anrechnen lassen.
stellt mit Blick auf das an 25. Mai ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs
dessen große Bedeutung für Klagen gegen VW im Rahmen von "Dieselgate 2.0"
(Dieselmotor EA288) heraus.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag, 25. Mai, ein sehr wichtiges Urteil im
sogenannten VW-Diesel-Abgasskandal verkündet. Gut viereinhalb Jahre nach
Aufdeckung des VW-Dieselskandals ist dies das erste höchstrichterliche Urteil
(Az. VI ZR 252/19). Im Mittelpunkt des vielbeachteten Prozesses stand die Frage,
ob VW mit der illegalen Abschalteinrichtung in Millionen Diesel-Fahrzeugen die
Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz schuldet
- und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis: Volkswagen ist vom Dieselskandal
betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges
verpflichtet. Auf den Kaufpreis müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer
anrechnen lassen.
In der entsprechenden Pressemitteilung des BGH heißt es: "Der Kläger ist
veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige
Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen.
Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine
Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des
Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die
Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen,
weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht
bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde."
"Damit hat der BGH endgültig die Rechtmäßigkeit der Nutzungsentschädigung
bestätigt. Auch wenn dies für betroffene Verbraucher natürlich bedauerlich ist,
bedeutet es lediglich einen gewissen finanziellen Abschlag bei der Rückgabe
ihres Dieselfahrzeugs. Aber das Urteil schafft auch Klarheit für die zahlreichen
weiteren Verfahren in diesem Kontext. Die Gerichte können sich jetzt bei ihren
Entscheidungen am BGH orientieren. Es ist also eine weitere Flut von
verbraucherfreundlichen Urteilen zu erwarten", sagt der Mönchengladbacher
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die Kanzlei befasst sich
ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die
Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung
gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige
Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen.
Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine
Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des
Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die
Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen,
weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht
bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde."
"Damit hat der BGH endgültig die Rechtmäßigkeit der Nutzungsentschädigung
bestätigt. Auch wenn dies für betroffene Verbraucher natürlich bedauerlich ist,
bedeutet es lediglich einen gewissen finanziellen Abschlag bei der Rückgabe
ihres Dieselfahrzeugs. Aber das Urteil schafft auch Klarheit für die zahlreichen
weiteren Verfahren in diesem Kontext. Die Gerichte können sich jetzt bei ihren
Entscheidungen am BGH orientieren. Es ist also eine weitere Flut von
verbraucherfreundlichen Urteilen zu erwarten", sagt der Mönchengladbacher
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die Kanzlei befasst sich
ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die
Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung
gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
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