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    Aufgespürt!  9516  0 Kommentare Aktuell seltene Anleger-Chance: Rendite mit Festverzinslichen trotz Corona – Drägerwerk im Aufwind

    Dank Kündigung durch den Emittenten versprechen Dräger-Genussscheine bis Januar 2023 eine jährliche Rendite von mindestens knapp fünf Prozent. Martin Ahlers vom Smart Investor zeigt auf, dass es nach der Corona-Krise schwer sein dürfte, ähnlich attraktive Zinsanlagen zu bekommen.

    Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und einer möglichen Bankenkrise vorzubeugen, pumpt die EZB derzeit Liquidität in den Markt, wie es wohl selbst zu den Hochzeiten Mario Draghis („Whatever it takes“) undenkbar gewesen wäre. So werden sich die Anleiheankäufe der Notenbanken 2020 auf bis zu 1,1 Billionen Euro belaufen.

    Das Renditeniveau solider Schuldtitel nach der Krise ist damit schon jetzt über viele Jahre hinweg vorprogrammiert, und das Aufspüren festverzinslicher Anlagen mit akzeptabler Rendite dürfte nach erfolgreicher Bekämpfung des Virus noch schwieriger werden, als es vor der aktuellen Liquiditätskrise ohne hin schon war. Es scheint deshalb geradezu geboten, sich bereits jetzt entsprechend zu positionieren. Eine Möglichkeit hierzu bieten derzeit die Drägerwerk-Genussscheine der Serie D (Interessenkonflikt**), die sich jüngst zu einem klassischen Anleihesurrogat entwickelt haben.

    Genussschein mit dem Charakter einer Industrieanleihe

    Schon seit vielen Jahren kommen immer mal wieder Spekulationen auf, dass die Drägerwerk AG & Co. KGaA u.a. zur Vereinfachung der Kapitalstruktur ihre Genussscheine kündigen wird. Dies hat der Lübecker Medizin- und Sicherheitstechnikanbieter Ende März für die Serie D (WKN: 555071) nun auch tatsächlich getan. Der Rückkaufpreis entspricht dabei dem Durchschnittskurs der drei Kalendermonate vor der Kündigung an der Börse Hamburg und wird bei 547 Euro liegen.

    Bis zum 17.04.2020 - das ist das Herausgabe-Datum der Smart Investor-Ausgabe 5/2020, aus der dieser Artikel stammt - waren die Genüsse für 487 Euro zu haben. Das hört sich auf den ersten Blick nach einer überraschend hohen Differenz an – zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Auszahlung erst im Januar 2023 erfolgen wird, denn die Kündigungsfrist beträgt 24 Monate zum Ende eines jeden Kalenderjahres. Bis dahin fallen zusätzliche Ausschüttungen in Höhe der zehnfachen Dividende der Vorzugsaktien – mindestens aber von 1,90 Euro – sowie eine letzte Auszahlung für das Geschäftsjahr 2022 an. Insgesamt ergibt sich damit eine Rendite (IRR = interner Zinsfuß) von 4,87 Prozent; bei höherer Vorzugsdividende kann es auch noch ein Schnaps mehr werden. Ergänzend besteht eine geringe Chance auf eine marginale Nachzahlung aufgrund eines noch laufenden Gerichtsverfahrens.

    Sehr überschaubares Risiko

    Bleibt auf der anderen Seite das Ausfallrisiko, das sich durch eine etwaige Zahlungsunfähigkeit von Drägerwerk ergeben kann – schließlich macht die Rückzahlung der Genussscheine immerhin ein Volumen von 311 Millionen Euro aus. Dem steht Ende 2019 ohne Berücksichtigung der besagten Genussscheine ein Konzern-Eigenkapital in Höhe von 1.053 Millionen Euro bei einer Bilanzsumme von 2.571 Millionen Euro (Eigenkapitalquote: 41 Prozent) gegenüber. Der Liquiditätsbestand belief sich zum 31.12. auf 196 Millionen Euro.

    Davon abgesehen dürfte dem Medizintechnikspezialisten eine rosige Zukunft bevorstehen, die weit über die Corona-Krise hinausgehen wird. So hat sich der Auftragseingang im ersten Quartal im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt, wobei allein die Bundesregierung 10.000 Beatmungsgeräte geordert hat, deren Lieferung sich über das gesamte Jahr hinziehen wird. Über ein Kreditrating verfügt Drägerwerk nicht.

    Heiße Spekulation mit den Serien A und K

    Bleibt abschließend noch der Hinweis auf die Drägerwerk-Genussscheine der Serien A (WKN: 555065) und K (WKN: 555067), bei denen das Management eine Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres 2020 prüft (siehe Ad-hoc vom 15.4.2020). Die Kurse sind daraufhin von ursprünglich 230 (vor Kündigung der Serie D) auf jeweils 558 Euro zum Stichtag 17.04.2020 angestiegen. Der Kündigungspreis läge – würde denn bis Ende dieses Monats tatsächlich eine Kündigung ausgesprochen werden – bei rund 592 Euro. Garantiert ist dies aber keinesfalls.

    Dabei ist zu bedenken, dass sich das Unternehmen bei der Behandlung seiner Genussscheingläubiger in der Regel nicht besonders positiv hervortut. So hat der Vorstand zur Kündigung der Serie D den aus Sicht der Genussscheinbesitzer wohl ungünstigsten Moment in den vergangenen zehn Jahren und unmittelbar vor vermeintlich goldenen Zeiten des Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens ausgewählt.

    Autor: Dr. Martin Ahlers

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    (Dieser Artikel aus der Smart Investor-Ausgabe 05/20 bezieht sich auf Daten, die bis zum 17.04.2020 erfasst wurden.)



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    Verfasst vonNicolas Ebert
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