Richtungsweisende Entscheidung des BGH vom 25.05.2020, VI ZR 252/19
Volkswagen haftet im Abgasskandal auf Schadensersatz / Alle Geschädigten des Dieselskandals sollten spätestens jetzt handeln
Nürnberg (ots) - Es ist ein großer Sieg für alle Geschädigten des
Dieselskandals. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Urteil vom
25.05.2020, VI ZR 252/19, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen
Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW wegen
einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen. "Die Rechtslage ist
damit endlich grundsätzlich geklärt. Nachdem sich der BGH verbraucherfreundlich
positioniert hat, sollten nicht nur Kunden von VW, sondern alle vom
Dieselskandal betroffenen Autobesitzer ihre Ansprüche spätestens jetzt mit aller
Konsequenz verfolgen", empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner
der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Es ist geschafft. Der Volkswagen AG ist es dieses Mal nicht gelungen, eine
Entscheidung des BGH in einem sogenannten "Dieselfall" zu verhindern. Dies
dürfte auch dem Durchhaltevermögen des dortigen Klägers zu verdanken sein, der
sämtliche Vergleichsangebote von VW abgelehnt hat. Bereits zuvor waren Verfahren
vor dem BGH anhängig, die sodann jedoch durch die Parteien ohne einen
ersichtlichen rechtlichen Grund beendet worden sind. Jetzt liegt die erste
höchstrichterliche Entscheidung zum Abgasskandal vor. Der VI. Zivilsenat des BGH
bestätigte in seinem Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, im Einklang mit der
ganz überwiegenden Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte im gesamten
Bundesgebiet, dass Volkswagen auf Schadensersatz haftet.
Der dortige Kläger hatte im Jahr 2014 einen gebrauchten VW Sharan 2.0 TDI
gekauft, der mit einem Motor des Typs EA189 ausgestattet ist. Das
Kraftfahrtbundesamt stellte fest, dass die Motorsteuerung eine unzulässige
Abschalteinrichtung enthält und gab der Volkswagen AG auf, diese zu beseitigen.
Der Kläger ließ im Februar 2017 ein "Software-Update" aufspielen. Mit seiner
Klage verlangte der Kläger von VW die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Übergabe
des Kfz. Das OLG Koblenz hatte VW mit Urteil vom 12.06.2019, 5 U 1318/18, zu
Schadensersatz verurteilt. Danach konnte der Kläger die Erstattung des gezahlten
Kaufpreises gegen Rückgabe des Kfz verlangen; er musste sich aber für die
gefahrenen Kilometer einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Sowohl die
Volkswagen AG als auch der Kläger hatten gegen die Entscheidung des
Oberlandesgerichts Revision zum BGH eingelegt.
"Nach unserer Auffassung wurde bereits in dem ersten Verhandlungstermin am
05.05.2020 klar, dass der Bundesgerichtshof die Volkswagen AG wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilen wird. Denn die Argumente des
Dieselskandals. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte mit Urteil vom
25.05.2020, VI ZR 252/19, dass dem Käufer eines mit einer unzulässigen
Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche gegen VW wegen
einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zustehen. "Die Rechtslage ist
damit endlich grundsätzlich geklärt. Nachdem sich der BGH verbraucherfreundlich
positioniert hat, sollten nicht nur Kunden von VW, sondern alle vom
Dieselskandal betroffenen Autobesitzer ihre Ansprüche spätestens jetzt mit aller
Konsequenz verfolgen", empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner
der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Es ist geschafft. Der Volkswagen AG ist es dieses Mal nicht gelungen, eine
Entscheidung des BGH in einem sogenannten "Dieselfall" zu verhindern. Dies
dürfte auch dem Durchhaltevermögen des dortigen Klägers zu verdanken sein, der
sämtliche Vergleichsangebote von VW abgelehnt hat. Bereits zuvor waren Verfahren
vor dem BGH anhängig, die sodann jedoch durch die Parteien ohne einen
ersichtlichen rechtlichen Grund beendet worden sind. Jetzt liegt die erste
höchstrichterliche Entscheidung zum Abgasskandal vor. Der VI. Zivilsenat des BGH
bestätigte in seinem Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19, im Einklang mit der
ganz überwiegenden Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte im gesamten
Bundesgebiet, dass Volkswagen auf Schadensersatz haftet.
Der dortige Kläger hatte im Jahr 2014 einen gebrauchten VW Sharan 2.0 TDI
gekauft, der mit einem Motor des Typs EA189 ausgestattet ist. Das
Kraftfahrtbundesamt stellte fest, dass die Motorsteuerung eine unzulässige
Abschalteinrichtung enthält und gab der Volkswagen AG auf, diese zu beseitigen.
Der Kläger ließ im Februar 2017 ein "Software-Update" aufspielen. Mit seiner
Klage verlangte der Kläger von VW die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Übergabe
des Kfz. Das OLG Koblenz hatte VW mit Urteil vom 12.06.2019, 5 U 1318/18, zu
Schadensersatz verurteilt. Danach konnte der Kläger die Erstattung des gezahlten
Kaufpreises gegen Rückgabe des Kfz verlangen; er musste sich aber für die
gefahrenen Kilometer einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Sowohl die
Volkswagen AG als auch der Kläger hatten gegen die Entscheidung des
Oberlandesgerichts Revision zum BGH eingelegt.
"Nach unserer Auffassung wurde bereits in dem ersten Verhandlungstermin am
05.05.2020 klar, dass der Bundesgerichtshof die Volkswagen AG wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilen wird. Denn die Argumente des