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    DGAP-News  449  0 Kommentare PAION GIBT GENEHMIGUNG EINES 'COMPASSIONATE-USE' FÜR REMIMAZOLAM IN ITALIENISCHEM KRANKENHAUS BEKANNT







    DGAP-News: PAION AG


    / Schlagwort(e): Sonstiges






    PAION GIBT GENEHMIGUNG EINES 'COMPASSIONATE-USE' FÜR REMIMAZOLAM IN ITALIENISCHEM KRANKENHAUS BEKANNT








    02.06.2020 / 09:00




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    PAION GIBT GENEHMIGUNG EINES "COMPASSIONATE-USE" FÜR REMIMAZOLAM IN ITALIENISCHEM KRANKENHAUS BEKANNT



    Aachen, 02. Juni 2020 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute bekannt, dass das lokale Ethik-Komitee des Krankenhauses San Raffaele in Mailand/Italien die Genehmigung für den "Compassionate Use" (Härtefallprogramm zur Anwendung eines nicht zugelassenen Arzneimittels an Patienten) von Remimazolam für die Sedierung von fünf COVID-19-Patienten auf der Intensivstation (ICU) erteilt hat. Nach diesem ersten Einsatz könnte die Behandlung auf eine größere Anzahl von Patienten im Krankenhaus ausgedehnt werden.


    PAION wurde vom Krankenhaus San Raffaele kontaktiert, um zu klären, ob Remimazolam aufgrund eines derzeitigen durch die Coronavirus-Pandemie ausgelösten Mangels an Propofol und Midazolam zur Verfügung gestellt werden könnte. PAION wird der Anfrage des Krankenhauses nachkommen und die Substanz kostenlos zur Verfügung stellen.



    Dr. Phillips, CEO der PAION AG, erklärte: "Wir freuen uns, dem Krankenhaus San Raffaele während der aktuellen Covid-19-Krise helfen und zum weltweiten Kampf gegen die Pandemie beitragen zu können."



    "Compassionate Use" ist nach EU-Recht unter strengen Bedingungen zulässig und bezeichnet den Einsatz von noch nicht genehmigten oder zugelassenen Arzneimitteln bei Patientinnen oder Patienten, die an einer lebensbedrohlichen, langanhaltenden oder eine schwere Behinderung auslösenden Erkrankung leiden. Im Rahmen eines Härtefallprogramms können Arzneimittel im "Compassionate Use" zur Verfügung gestellt werden, wenn ausreichende Hinweise auf die Wirksamkeit und Sicherheit des Arzneimittels vorliegen.

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