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     958  0 Kommentare Widerrufsjoker bei Kfz-Kredit und Leasing: Auto zurück ohne Kosten

    Knüller rund um den sogenannten Widerrufsjoker: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Verbraucher, die ein Auto per Kredit und Leasing erworben haben, den Vertrag widerrufen. Sie erhalten ihr Geld komplett zurück und haben das Fahrzeug somit kostenlos genutzt.

    Jackpot für viele Autobesitzer! Ein spektakuläres Urteil des EuGH (Az. C-66/19) sorgt dafür, dass sie profitieren können. Voraussetzung ist, dass sie ein privates Auto-Darlehen oder einen privaten Kfz-Leasing Vertrag abgeschlossen haben. In der Widerrufsbelehrung solcher Verträge, so der EuGH, findet sich nämlich eine Klausel, die nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.

    Die Konsequenz: Diese Auto-Finanzierungen können auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Die Kunden erhalten sämtliche Zahlungen zurück und geben das Auto ab. Bei Auto-Krediten bedeutet das: Anzahlung und Raten werden dem Käufer erstattet und die Restschuld wird gelöscht. Bei Leasing-Verträgen werden sämtliche Leasing-Raten zurückgezahlt. Auch dort verfallen die offenen Verpflichtungen. Dies gilt für Verträge, die nach Juni 2014 abgeschlossen worden sind.

    Unter dem Strich bedeutet das für private Verbraucher: Sie haben das Fahrzeug durch den Widerruf quasi kostenlos genutzt. Allerdings kommen nicht sämtliche Kfz-Verträge für dieses Vorgehen in Frage. Denn der Bundesgerichtshof (XI ZR 198/19) hat in Reaktion auf das EuGH-Urteil bereits festgestellt, dass der Widerruf nur dann möglich ist, wenn sich das Kreditinstitut nicht an den gesetzlichen Mustertext für die Widerrufsbelehrung gehalten hat.

    Wir haben bei der Interessengemeinschaft Widerruf die Vertragsunterlagen der wichtigsten Banken und Leasinggesellschaften geprüft und kommen zu dem Schluss: In mehr als der Hälfte der Fälle haben die Kreditinstitute den Mustertext abgewandelt. Der Widerruf ist daher möglich!

    Im Fall von Auto-Krediten sind folgende Banken betroffen:

    VW/Audi/Skoda Bank - Juli 2014 bis heute

    BDK - 2015 bis heute

    Opel Bank - 2013 bis heute

    Mercedes Benz Bank - Juli 2010 bis 2019

    Santander Bank - 2013 bis heute

    BMW Bank - 2017 bis heute

    PSA Peugeot/Citroen - 2014 bis heute

    Consors / BNP - 2013 bis heute

    S-Kreditpartner - 2015 bis 2019

    Noch besser sieht die Lage für private Leasing-Verträge aus. Denn dort gibt es keinen brauchbaren gesetzlichen Mustertext, der die Kreditinstitute schützt. Insofern sind so gut wie alle privaten Leasing-Verträge, die nach Juni 2014 abgeschlossen worden sind, aufgrund des EuGH-Urteils widerrufbar. Das betrifft neben den Leasing-Töchtern der Autokonzerne vor allem Anbieter wie Sixt Leasing, Deutsche Leasing und ALD Leasing.

    Allerdings kommt es immer auf eine Einzelfall-Prüfung an. Hier können Sie Ihren Fall kostenlos und unverbindlich bei den Experten der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen lassen. Ergibt die Prüfung, dass der Widerruf möglich ist, so begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung. Wichtig auch: Wer noch keine Rechtsschutzversicherung hat, kann in vielen Fällen vor dem Widerruf noch eine Police abschließen. Wichtig ist, dass der Kredit- oder Leasing-Vertrag nicht vorschnell widerrufen wird. Denn sobald der Widerruf ausgesprochen wurde, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht mehr möglich. Daher: Zuerst Unterlagen prüfen lassen, danach über die weiteren Schritte entscheiden.

     


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Widerrufsjoker bei Kfz-Kredit und Leasing: Auto zurück ohne Kosten Knüller rund um den sogenannten Widerrufsjoker: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Verbraucher, die ein Auto per Kredit und Leasing erworben haben, den Vertrag widerrufen. Sie erhalten ihr Geld komplett zurück und haben das Fahrzeug somit kostenlos genutzt.