vPE Wertpapierhandelsbank
Anordnung der BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei der vPE Wertpapierhandelsbank die Erlaubnis für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen aufgehoben. Betroffen davon sind das
Finanzkommissionsgeschäft, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, das Platzierungsgeschäft, die Abschlussvermittlung, die Finanzportfolioverwaltung, die Drittstaateneinlagevermittlung, das
Factoring, das Finanzierungsleasing und die ...
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