Abgasskandal
VW-Dieselskandal: Berufungsgericht lässt weitere Bußgelder in den USA zu!
Im Herbst 2015 wurden die weitreichenden Diesel-Manipulationen des VW-Konzerns bekannt. Als Folge dessen musste der Automobilhersteller hohe Strafzahlungen im Milliardenhöhe leisten. Nun kommen aller Voraussicht nach weitere hohe Bußgelder hinzu!
Strafen regionaler Behörden zulässig
Zwei Bezirke aus den Bundesstaaten Florida und Utah forderten aufgrund umweltrechtlicher Verstöße weitere Bußgelder von Hersteller Volkswagen. Da das Unternehmen jedoch bereits wegen Verstößen gegen das landesweite US-Luftreinhaltegesetz „Clean Air Act“ zur Rechenschaft gezogen wurde, ging VW gegen die verhängten Strafen vor. Sogar ein Schuldeingeständnis hat der Konzern bereits vor Gericht abgelegt, weshalb der Abgasskandal in den USA für VW eigentlich als abgehakt galt.
Nun entschieden allerdings die zuständigen Berufungsrichter, dass Bußgelder der regionalen Behörden zulässig seien. Dem Gericht sei hierbei bewusst, dass diese Rechtsprechung für „atemberaubende Belastungen“ sorgen kann. Allein in diesen beiden Bezirken wird mit einem Schaden von 11,2 Milliarden Euro pro Jahr gerechnet, sofern das Urteil rechtskräftig wird.
Gesamter VW-Konzern betroffen
Die Entscheidung des US-Gerichts betrifft nicht nur den Hersteller Volkswagen, sondern den gesamten Konzern. Dadurch dürften neben US-Tochterfirmen auch die deutschen Hersteller Audi und Porsche Schaden davontragen. Zudem könnte auch der deutsche Zulieferer Bosch erneute Probleme bekommen. Der Konzern ist für die Lieferung der manipulierten Software in den Fahrzeugen verantwortlich, weshalb in den USA in der Vergangenheit bereits teure Vergleich in den Klageverfahren der Kunden geschlossen werden mussten.
Volkswagen reagierte auf das Urteil mit der Ankündigung, sich verteidigen und notfalls bis zum Obersten US-Gerichtshof gehen zu wollen. Dieses Urteil würde anderen Rechtsprechungen in den USA widersprechen.
Situation in Deutschland
Auch in Deutschland musste Volkswagen im Rahmen des Dieselskandals bereits Milliarden-Bußgelder leisten. Besonders interessant ist jedoch das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofes, das im Abgasskandal Klarheit geschaffen hat. Demnach hat Volkswagen nach § 826 BGB eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung begangen. Dadurch seien Kunden zur Rückabwicklung des Vertrages berechtigt, wobei das Diesel-Auto an das Unternehmen zurückgeht und der Kunde den Kaufpreis plus fünf Prozent Deliktzins erhält. Der Betroffene muss lediglich für die gefahrenen Kilometer aufkommen und eine Nutzungsentschädigung zahlen.
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