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    Diesel-Skandal  27304  0 Kommentare Schadensersatz für Daimler-Aktionäre - so hoch ist Ihr Anspruch!

    Die Daimler AG hat sich durch ihr Verhalten im Diesel-Skandal möglicherweise schadensersatzpflichtig gegenüber den eigenen Aktionären gemacht. Wie hoch dieser Schadensersatz ist, hängt davon ab, wann der Anleger die Aktie gekauft hat – und wie lange sie im Depot geblieben ist.

    Nach Volkswagen und Porsche steht nun mit Daimler das dritte deutsche Unternehmen im Visier seiner Aktionäre. Es geht um den Diesel-Skandal. Der Vorwurf: Das Management hat frühzeitig von den Abgas-Manipulationen gewusst, ohne den Kapitalmarkt darüber zu informieren. Aus diesem Grund läuft derzeit die Vorbereitung für eine Musterklage nach dem sogenannten KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) vor dem OLG Stuttgart.

    Auch private Daimler-Aktionäre können sich mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf an dieser Klage beteiligen – auf Wunsch auch mit Hilfe einer Prozessfinanzierung, bei der lediglich ein Erfolgshonorar anfällt (Näheres siehe hier).

    In dem Musterverfahren wird entschieden, ob Aktionären Schadensersatz zusteht und wie hoch dieser ausfällt. Die Forderung der Kläger wird dabei pauschal berechnet. Das bedeutet: Es spielt keine Rolle, wieviel Plus oder Minus der einzelne Anleger tatsächlich mit den Aktien in seinem Depot gemacht hat. Selbst, wenn er die Papiere mit einem Gewinn verkauft hat, kann ihm Schadensersatz zustehen! Denn immerhin hätte der Gewinn ohne das Fehlverhalten des Managements noch höher ausfallen können. Relevant für die pauschale Berechnung des Schadensersatzes ist nur, dass die Aktien in einem bestimmten Zeitfenster gekauft wurden.

    Wie das geht, sehen Sie in der Tabelle. In Frage für Schadensersatz kommen Aktienkäufe zwischen Juli 2012 und Juni 2018. Gerechnet wird dabei mit einem sogenannten Kursdifferenzschaden. Das ist ein pauschalisierter Schaden, der sich aus der Kursbewegung der Aktie im jeweiligen Zeitfenster ableitet.

     

    Periode                 Kaufdatum           Kursdifferenzschaden     Teilwert der Information zum Ende der Periode

    1             10.07.2012 bis 17.09.2015               17,27 EUR                            7,44 EUR

    2             18.09.2015 bis 21.04.2016               9,83 EUR                              3,01 EUR


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Diesel-Skandal Schadensersatz für Daimler-Aktionäre - so hoch ist Ihr Anspruch! Die Daimler AG hat sich durch ihr Verhalten im Diesel-Skandal möglicherweise schadensersatzpflichtig gegenüber den eigenen Aktionären gemacht. Wie hoch dieser Schadensersatz ist, hängt davon ab, wann der Anleger die Aktie gekauft hat – und wie lange sie im Depot geblieben ist.

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