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    EQS-Adhoc  148  0 Kommentare Einladung zur kommenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 30. Juni 2020 um 9:00 Uhr Schweizer Zeit





    EQS Group-Ad-hoc: Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung


    Einladung zur kommenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 30. Juni 2020 um 9:00 Uhr Schweizer Zeit


    09.06.2020 / 06:55 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.





    Einladung zur kommenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 30. Juni 2020 um 9:00 Uhr Schweizer Zeit



    - Leclanché SA beruft seine ordentliche Jahreshauptversammlung für den 30. Juni 2020 ein



    - Der Verwaltungsrat schlägt die Umwandlung von Schulden in Höhe von 50,9 Millionen CHF gegenüber FEFAM in Aktien der Gesellschaft vor, um die Bilanz zu stärken



    - Herr Christophe Manset wird als neuer Direktor vorgeschlagen als Ersatz für Herrn David Anthony Ishag, der sich nicht zur Wiederwahl stellt.




    YVERDON-LES-BAINS, Schweiz,9. Juni 2020 - Leclanché SA (SIX: LECN), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Energiespeicherung, beruft seine ordentliche Generalversammlung am 30. Juni 2020 um 9.00 Uhr Schweizer Zeit ein.



    Wichtige Informationen zu COVID-19 - Persönliche Teilnahme an der Jahreshauptversammlung nicht erlaubt

    Die Schweizer Bundesregierung hat private und öffentliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Menschen verboten, um die weitere Verbreitung der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) zu verhindern. Gestützt auf Artikel 6f der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des COVID-19 hat der Verwaltungsrat deshalb beschlossen, dass die Aktionäre der Leclanché S.A. ihre Rechte an der Generalversammlung vom 30. Juni 2020 ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Die persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern mit Ausnahme des Unabhängigen Vertreters ist nicht gestattet. Diese Massnahme ermöglicht es, die Jahreshauptversammlung trotz der aktuellen Situation abzuhalten. Wie Sie den unabhängigen Vertreter bevollmächtigen und instruieren können, entnehmen Sie bitte der Einladung im Abschnitt "Vertretung".

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