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     1260  0 Kommentare Schadensersatz für VW Diesel – was das BGH-Urteil bedeutet

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals einem Besitzer eines Volkswagen Diesel Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil schafft endliche Klarheit. Die bisherige Argumentation von VW gehört in die Tonne. Aber eine Gruppe schaut in die Röhre.

    Zum ersten Mal gibt es von höchstrichterlicher Stelle Schadensersatz für den Besitzer eines manipulierten VW Diesel PKW. Damit steht fest: Die Argumentation von Volkswagen, dass durch die Abgas-Manipulationen niemand geschädigt worden sei, gehört damit in die Mülltonne!

    Das BGH-Urteil bedeutet: Selbst, wenn ein Software-Update an dem Fahrzeug durchgeführt worden ist, steht dem Kunden ein Schadensersatz zu. Denn die Manipulationen von VW sind eine arglistige Täuschung, die nicht durch das Software-Update bereinigt werden können, so der Senat. Das Urteil ist nicht nur für die bereits laufenden 60.000 Klagen gegen Volkswagen relevant, sondern auch für alle, die bisher noch nicht tätig geworden sind.

    Ausgeschlossen sind lediglich jene, die im Zuge der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen einem Vergleich zugestimmt haben. Sie können nun nicht erneut aktiv werden. Bitter: Die Teilnehmer an der Musterklage sind von VW billig abgefischt worden. In den meisten Fällen würde ihnen nach dem BGH-Urteil bei einer individuellen Klage deutlich mehr Schadensersatz zustehen.

    Wer jedoch bisher noch nicht geklagt hat (oder bei der Musterklage mitgemacht hat, aber keine Vergleichszahlung bekommen hat), für den stehen die Chancen jetzt sehr gut.

    Denn ein Vorgehen ist nach wie vor möglich. Eine Verjährung liegt nicht vor, auch wenn VW gerne so argumentiert. Für unser Verständnis beginnt die Verjährungsfrist von drei Jahren sogar erst mit dem aktuellen BGH-Urteil. Denn vorher gab es widersprechende Urteile in Sachen Schadensersatz, so dass keine einheitliche Rechtslage gegeben war.

    Was bedeutet das BGH-Urteil konkret?

    Alle Diesel-Besitzer, die bisher noch nicht aktiv geworden sind, sollten jetzt prüfen lassen, welche Möglichkeit für ein Vorgehen sie haben. Das betrifft nicht nur Diesel aus der VW-Gruppe (Audi, Seat, Skoda, Volkswagen), sondern auch Besitzer von Mercedes, BMW, Opel, Fiat-Chrysler und anderen Herstellern. Eine solche Prüfung ist bei spezialisierten Anwälten möglich, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.

    Der nächste Hammer im Diesel-Streit könnte schon bald vom Europäischen Gerichtshof kommen. Dort steht in einigen Wochen das Urteil in einem Fall (Az. C-693/18) an, der noch weit größere Kreise ziehen könnte als das aktuelle BGH-Urteil. Denn der EuGH wird grundsätzlich zur Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen für die Abgasreinigung entscheiden. Vieles spricht dafür, dass dann auch Autohersteller in den Diesel-Skandal hineingezogen werden dürften, die sich bisher noch auf der sicheren Seite wähnen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Schadensersatz für VW Diesel – was das BGH-Urteil bedeutet Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals einem Besitzer eines Volkswagen Diesel Schadensersatz zugesprochen. Das Urteil schafft endliche Klarheit. Die bisherige Argumentation von VW gehört in die Tonne. Aber eine Gruppe schaut in die Röhre.

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