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    DSGVO-Falle  3272  0 Kommentare Viele Gastronomen verstoßen mit Sammlung von Gästedaten gegen Datenschutz / WLAN-Experte warnt Gastronomen vor leichtfertigem analogem Umgang / Digitale Prozesse bringen mehr Sicherheit

    München (ots) - In elf von 16 Bundesländern gilt seit Wiedereröffnung von
    Gastronomiebetrieben eine Registrierungspflicht der Gäste. Problem dabei: Die
    erhobenen Daten sind oft frei einsehbar, ein grober Verstoß gegen Richtlinien
    der Datenschutzgrundverordnung. Besuchsdatum, Name und Vorname, Anschrift,
    Telefonnummer und Geburtsdatum sollen dabei helfen, mögliche Infektionsketten
    nachzuvollziehen. "Aktuell scheint es, dass es die Diskussionen zum Datenschutz
    in den vergangenen Jahren nie gegeben hat. Zu sorglos erfolgt der Umgang seitens
    der Restaurants mit diesem sensiblen Thema", warnt Felix Schönfelder,
    Geschäftsführer der Socialwave GmbH. Das auf Marketinglösungen für
    Gastronomiebetriebe spezialisierte Unternehmen rät Restaurants und Bars zu
    digitalen Lösungen, weil damit mehr Sicherheit in Zusammenhang mit der DSGVO
    gegeben ist.

    Der neue Alltag stellt die Gastronomen aktuell vor große Herausforderungen. Die
    Auflagen etwa in Bayern, Baden-Württemberg, oder Hessen erschweren einen
    reibungslosen Ablauf. "Zwar sorgt der wieder aufgenommene Betrieb für
    Erleichterung. Aber nach Gesprächen mit Münchner Gastronomen ist zu hören, dass
    viele Gäste ihre Daten nur widerwillig angeben. Grund sind die Sorgen über eine
    ungewollte Nutzung", erklärt Schönfelder. Sind der bereitgestellte Stift zum
    Ausfüllen des Datenblattes und das Dokument selbst bereits ein potentielles
    Corona-Infektionsmedium, sieht er die häufig offen liegenden Informationen
    kritisch. "Die Bedenken der Gäste, personenbezogene Angaben zu machen, sind
    unter diesen Aspekten absolut nachvollziehbar. Hier liegt es an den Restaurants,
    sensibler mit den Daten umzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen." So
    sei es dringend erforderlich, die ausgefüllten Listen anschließend unter
    Verschluss zu halten, um sie vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Denn die
    Informationen werden üblicherweise erst nach vier Wochen gelöscht. Viele
    Gastronomen hätten jedoch keinen klar definierten Prozess, wie ihn die DSGVO
    gerade vorsieht.

    Verstöße gegen Rechtsvorschriften - Nachjustierung erforderlich

    Die Erhebung von Daten mit Papier und Stift ist nicht nur alles andere als ein
    gut durchdachtes Konzept, sondern auch ein grober Verstoß gegen bestehende
    Verordnungen. "Diese Sammlung ohne klares Löschkonzept und geschultes Personal
    widerspricht der DSGVO komplett. Hier müssen die Restaurants und Bars unbedingt
    nachjustieren, um Klagen von Kunden zu vermeiden", fordert Schönfelder. Zwar sei
    diese Lösung von Seiten der einzelnen Bundesländer aktuell noch geduldet, da sie
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