Ob oder nicht mehr im Depot
Bilanzskandal bei Wirecard? Jetzt Schadensersatz fordern!
Es ist eine Geschichte, die in Deutschland einzigartig ist. Ein junges Unternehmen steigt innerhalb von wenigen Jahren aus dem Nichts in den DAX auf. Doch Zweifel pflastern den Weg von Wirecard. Ist dabei alles mit rechten Dingen zugegangen? Einiges spricht dafür, dass Aktionäre jetzt Schadensersatz fordern können. So gehen Sie vor.
Seit Jahren schon begleiten Wirecard Zweifel des Finanzmarktes bei seinem Aufstieg. Von fingierten Umsätzen ist die Rede, von manipulierten Bilanzen und von überhöhten Kaufpreisen für Gesellschaften. Der Aktienkurs des Unternehmens hat sich seit 2005 in der Spitze mehr als verhundertfacht. Doch nahezu zeitgleich mit der Aufnahme in den DAX im September 2018 ist der Höchstkurs von knapp 200 Euro erreicht. Seitdem geht es unter erratischen Schwankungen abwärts.
Das liegt unter anderem an wiederkehrenden Berichten, die die Seriosität von Wirecard anzweifeln. Insbesondere mit der Financial Times liefert sich Wirecard eine Schlammschlacht. Doch schon weit vorher, im Jahr 2008, gab es erste Vorwürfe. Auch ein Sondergutachten, das Wirecard bei den Wirtschaftsprüfern von KPMG in Auftrag gab, konnte die Vorwürfe nicht ausräumen. Es warf stattdessen mehr Fragen auf, als es beantwortete.
Ob Wirecard wirklich Umsätze erfunden hat, ist unklar. Doch spätestens das Gutachten von KPMG macht deutlich, dass es der Gesellschaft an professionellen Strukturen mangelt. Aus diesen Tatsachen ergeben sich unserer Meinung nach Schadensersatz-Ansprüche für Wirecard-Aktionäre.
Die Interessengemeinschaft Widerruf hat deshalb zusammen mit einer der führenden Anwaltskanzleien im deutschsprachigen Raum einen ganz besonderen Service ins Leben gerufen. Hier können Anleger kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob und in welcher Höhe ihnen Schadensersatzansprüche als Besitzer von Wirecard-Aktien oder Wirecard-Derivaten zustehen.
Derzeit arbeiten wir auch an einer Prozessfinanzierung, mit der Aktionäre ihre Schadensersatz-Ansprüche ohne jegliches Kostenrisiko geltend machen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Wertpapiere zwischen 24. Februar 2016 und 27. April 2020 gekauft wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Aktien noch im Depot befinden oder bereits verkauft wurden. Bei dem Modell der Prozessfinanzierung fällt lediglich ein Erfolgshonorar an. Das bedeutet: 33 Prozent des Schadensersatzes gehen an den Prozessfinanzierer. Ohne Erfolg fallen bei der Prozessfinanzierung demnach auch keine Kosten an.
Der Schadensersatzanspruch wird dabei pauschal für bestimmte Zeiträume ermittelt. Das bedeutet: Selbst, wenn sich ihre persönliche Wirecard-Position gar nicht im Minus befindet oder sogar mit Gewinn verkauft wurde, kann ihnen Schadensersatz zustehen! Die Argumentation dahinter: Ohne die Verfehlungen des Managements hätte sich der Aktienkurs noch besser entwickelt. Also sind auch denjenigen, deren Position nicht oder nur gering im Minus liegt, erhebliche Gewinne entgangen.
Die Schadensersatz-Ansprüche gegen Wirecard werden aller Voraussicht nach in den kommenden Monaten im Rahmen eines Musterprozesses vor dem OLG München geklärt. Dieser hat noch nicht begonnen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Anleger, zu klären, ob Ansprüche auf Schadensersatz für sie bestehen. Mit einer kostenlosen Anfrage erfahren sie innerhalb weniger Tage, welche Ansprüche bestehen und welches weitere Vorgehen nötig ist.