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    Ob oder nicht mehr im Depot  64218  27 Kommentare Bilanzskandal bei Wirecard? Jetzt Schadensersatz fordern!

    Es ist eine Geschichte, die in Deutschland einzigartig ist. Ein junges Unternehmen steigt innerhalb von wenigen Jahren aus dem Nichts in den DAX auf. Doch Zweifel pflastern den Weg von Wirecard. Ist dabei alles mit rechten Dingen zugegangen? Einiges spricht dafür, dass Aktionäre jetzt Schadensersatz fordern können. So gehen Sie vor.

    Seit Jahren schon begleiten Wirecard Zweifel des Finanzmarktes bei seinem Aufstieg. Von fingierten Umsätzen ist die Rede, von manipulierten Bilanzen und von überhöhten Kaufpreisen für Gesellschaften. Der Aktienkurs des Unternehmens hat sich seit 2005 in der Spitze mehr als verhundertfacht. Doch nahezu zeitgleich mit der Aufnahme in den DAX im September 2018 ist der Höchstkurs von knapp 200 Euro erreicht. Seitdem geht es unter erratischen Schwankungen abwärts.

    Das liegt unter anderem an wiederkehrenden Berichten, die die Seriosität von Wirecard anzweifeln. Insbesondere mit der Financial Times liefert sich Wirecard eine Schlammschlacht. Doch schon weit vorher, im Jahr 2008, gab es erste Vorwürfe. Auch ein Sondergutachten, das Wirecard bei den Wirtschaftsprüfern von KPMG in Auftrag gab, konnte die Vorwürfe nicht ausräumen. Es warf stattdessen mehr Fragen auf, als es beantwortete.

    Ob Wirecard wirklich Umsätze erfunden hat, ist unklar. Doch spätestens das Gutachten von KPMG macht deutlich, dass es der Gesellschaft an professionellen Strukturen mangelt. Aus diesen Tatsachen ergeben sich unserer Meinung nach Schadensersatz-Ansprüche für Wirecard-Aktionäre.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf hat deshalb zusammen mit einer der führenden Anwaltskanzleien im deutschsprachigen Raum einen ganz besonderen Service ins Leben gerufen. Hier können Anleger kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob und in welcher Höhe ihnen Schadensersatzansprüche als Besitzer von Wirecard-Aktien oder Wirecard-Derivaten zustehen.

    Derzeit arbeiten wir auch an einer Prozessfinanzierung, mit der Aktionäre ihre Schadensersatz-Ansprüche ohne jegliches Kostenrisiko geltend machen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Wertpapiere zwischen 24. Februar 2016 und 27. April 2020 gekauft wurden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Aktien noch im Depot befinden oder bereits verkauft wurden. Bei dem Modell der Prozessfinanzierung fällt lediglich ein Erfolgshonorar an. Das bedeutet: 33 Prozent des Schadensersatzes gehen an den Prozessfinanzierer. Ohne Erfolg fallen bei der Prozessfinanzierung demnach auch keine Kosten an.

    Der Schadensersatzanspruch wird dabei pauschal für bestimmte Zeiträume ermittelt. Das bedeutet: Selbst, wenn sich ihre persönliche Wirecard-Position gar nicht im Minus befindet oder sogar mit Gewinn verkauft wurde, kann ihnen Schadensersatz zustehen! Die Argumentation dahinter: Ohne die Verfehlungen des Managements hätte sich der Aktienkurs noch besser entwickelt. Also sind auch denjenigen, deren Position nicht oder nur gering im Minus liegt, erhebliche Gewinne entgangen.

    Die Schadensersatz-Ansprüche gegen Wirecard werden aller Voraussicht nach in den kommenden Monaten im Rahmen eines Musterprozesses vor dem OLG München geklärt. Dieser hat noch nicht begonnen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Anleger, zu klären, ob Ansprüche auf Schadensersatz für sie bestehen. Mit einer kostenlosen Anfrage erfahren sie innerhalb weniger Tage, welche Ansprüche bestehen und welches weitere Vorgehen nötig ist.


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Ob oder nicht mehr im Depot Bilanzskandal bei Wirecard? Jetzt Schadensersatz fordern! Es ist eine Geschichte, die in Deutschland einzigartig ist. Ein junges Unternehmen steigt innerhalb von wenigen Jahren aus dem Nichts in den DAX auf. Doch Zweifel pflastern den Weg von Wirecard. Ist dabei alles mit rechten Dingen zugegangen? Einiges …

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    Kommentare

    Avatar
    18.06.20 15:46:07
    :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:

    Ich hab nur das geschrieben, was sich die meisten der "Gewinner Fraktion" gedacht haben.

    Wenn das sooooooo.... einfach wäre, dann wäre nicht nur ich dabei sondern halb Germany oder???

    Ironie aus.! 😎
    Avatar
    18.06.20 15:42:56
    Zitat von pegasusorion: Erst runter Richtung 80€, vielleicht auch nochmal darunter---dann einsteigen und hoch auf 120€---Verkauf --- und im Anschluß abends essen gehen mit der neuen Freundin :-)


    War leider etwas falsch, dein Tipp ;)
    Avatar
    18.06.20 00:14:19
    ..mal ehrlich...die koksen dort doch, oder ? Warum ich das annehme? So ein High Professional aus der Kanzlei hat doch einen Vergleich mkt/um koksenden Fussballer gezoegn im Vergleich zurSituation in/um Wirecard...wie kommt ein vernünftiger Mensch auf solche Vergleiche...kann ja nur Erfahrung sein..igitt
    Avatar
    18.06.20 00:04:55
    Wirecard wurde systemtisch durch deutsche Schmierenpresse denunziert. Zusätzliche Agiteure wie zB eine ganz bestimmte Aktionärsvereinigung mit ca 30.000 Mitgliedern,( die nicht blicken, dass sie von einem manipulierenden "Vereinsvorstand" an derNase herumgeführt werden..naja sind Rechtverdreher von Beruf...bilden einen netten Melckverband..) tun ein Selbiges. Wie verblendet ist eigentlich die deutsche "Finanzpresse"? Naja wen wundert es, dass die Abozahlen stark in den Süden zeigen...Klopapier gibt es beim Discounter erheblich billiger.....
    Avatar
    17.06.20 14:12:05
    So ein blödsinn , warum hat man dann zb beim Dieselskandal nicht klagen können als Aktionär...
    Dann müsste man ja bei jedem Managerfehler die Firma verklagen können, also sowas von an den Haaren herbeigezogen.

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