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    Abgasskandal: Daimler muss 170.000 Diesel-Fahrzeuge zurückrufen!

    Im Diesel-Abgasskandal überschlagen sich derzeit die Ereignisse. Zunächst entscheidet der Bundesgerichtshof den VW-Abgasskandal, anschließend wurde das erste Daimler-Verfahren vor dem BGH bekannt. Nun der nächste Hammer: Daimler ruft weitere 170.000 Fahrzeuge zurück!

     

    Millionen Fahrzeuge bereits zurückgerufen

     

    Im Rahmen des Abgasskandals wurde Daimler von Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in der Vergangenheit zu Rückrufen von mehr als einer Millionen Autos verpflichtet. Nun kommen weitere 170.000 hinzu. 

    Hintergrund der Rückrufe ist eine verwendete Abschalteinrichtung. Dies gab Daimler zwar zu, bestreitet jedoch die Unzulässigkeit der Technik. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist hier andere Meinung. 

     

    GLK-Rückruf erweitert

     

    Schon im vergangenen Jahr ordnete das KBA den Rückruf des Geländewagen GLK an. Zu diesem Zeitpunkt gab Mercedes zu, dass sich die Abschalteinrichtung, das sogenannte „Thermofenster“, auch in weiteren Modellen befindet. Daher war ein weiterer Rückruf nur eine Frage der Zeit. 

    Der GLK Rückruf wurde aufgrund dessen um weitere Baureihen ergänzt. Betroffen sind wohl ältere Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes. Alle Fahrzeuge besitzen die Abgasnorm Euro-5. In Deutschland betrifft der Rückruf wohl rund 60.000 Autos. 

     

    Situation für Daimler spitzt sich zu

     

    Der Bundesgerichtshof hat im VW-Abgasskandal ein Machtwort gesprochen und den Konzern dazu verpflichtet, die manipulierten Diesel zurückzunehmen und im Gegenzug den Kaufpreis plus fünf Prozent Zinsen zu erstatten. Im Gegenzug zahlt der Kunde lediglich eine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer. In Bezug auf Daimler steht ein solches Urteil allerdings noch aus. Dies könnte sich aber noch in diesem Jahr ändern, da für den 27. Oktober 2020 ein Verhandlungstermin angesetzt wurde. Auch hier geht es um das „Thermofenster“ und dessen Zulässigkeit. 

    Daimler könnte hierbei ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes zum Verhängnis werden. Dies stellte fest, dass Abschalteinrichtungen prinzipiell nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sind. Möglich also, dass sich der BGH dieser Auffassung anschließt und für den Verbraucher urteilt. 

     

    Die derzeitigen Entwicklungen im Abgasskandal zeigen deutlich auf, dass Betroffene unbedingt handeln und sowohl gegen Daimler als auch gegen Volkswagen vorgehen sollten. Wir bieten Ihnen hierbei unsere Unterstützung in Form einer kostenfreien und unverbindlichen Prüfung an. Senden Sie nun Ihren Fahrzeugschein und Kaufvertrag an die office@mingers.law und wir melden uns mit Ihrer individuellen Schadensersatzsumme zurück.

     

    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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