checkAd

    Virtuelle Hauptversammlungen - Gefahr für die Aktionärsrechte  262  0 Kommentare hochkarätig besetzte Expertenrunde diskutierte über Einschränkung von Aktionärsrechten in der Corona-Krise










    DGAP-Media / 17.06.2020 / 11:02



    • Wesentliche Aktionärsrechte wie Frage-, Antrags- und Anfechtungsrecht im Rahmen von derzeitigen virtuellen Hauptversammlungen deutlich eingeschränkt bzw. außer Kraft gesetzt

    • Rechtssicherheit und Klarheit bezüglich des Risikos von Übertragungsstörungen bei virtuellen Hauptversammlungen sind Grundvoraussetzung für Dialog zwischen Aktionären und Unternehmen

    • Zukunft der Hauptversammlung liegt in echtem Hybridmodell und der Nutzung von Technologie zur Stärkung der Aktionärsdemokratie



    Gemeinsam mit der Initiative Minderheitsaktionäre hat die aktionaersforum service GmbH erstmalig ein Live-Webinar mit dem Titel "Virtuelle Hauptversammlungen - Gefahr für die Aktionärsrechte?" veranstaltet. Eine hochkarätig besetzte Gesprächsrunde aus erfahrenen Experten hat dabei die im Zuge der COVID-19 Pandemie eingeführte Praxis der virtuellen Hauptversammlungen im Hinblick auf die Wahrung von Aktionärsrechten aus mehreren Blickwinkeln beleuchtet. Die Teilnehmer der Diskussionsrunde, die von ntv-Börsenmoderatorin Katja Dofel moderiert wurde, waren führende Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis, darunter Prof. Dr. Tim Drygala (Universität Leipzig), Prof. Dr. Heribert Hirte (Mitglied des Bundestages, CDU), Hendrik Schmidt (Corporate Governance Center der DWS) und Robert Peres (Initiative Minderheitsaktionäre). 

    Fragerecht der Aktionäre bei virtuellen Hauptversammlungen eingeschränkt


    Zwar zeigten die Experten Verständnis dafür, dass das unter dem Druck der Corona-Krise verabschiedete Notfallgesetz Defizite aufweist, ebenso einig war man sich jedoch, dass insbesondere das Frage-, Antrags- sowie Anfechtungsrecht der Aktionäre im Rahmen der virtuellen Hauptversammlungen durch die neuen Regelungen stark eingeschränkt wurden und die Aktionärsversammlung damit zu einer einseitigen Informationsveranstaltung der Organe der jeweiligen Unternehmen degradiert wird. Hendrik Schmidt, Experte für gute Unternehmensführung bei der Investmentgesellschaft DWS, der in der laufenden Saison  bereits an mehr als 15 Hauptversammlungen virtuell teilnahm, fasste zusammen, dass die Versammlung in der aktuellen Form fast ausschließlich auf eine virtuelle Stimmabgabe reduziert und somit kein Dialog zwischen Unternehmen und Aktionären gewährleistet sei. Diesem Dialog kommt im nächsten Jahr eine noch größere Bedeutung zu, da nach Inkrafttreten von ARUG II und der damit verbundenen "Say on Pay"-Regelung, die Aktionäre über die Vergütung der Vorstände abstimmen werden. Nicht nur Schmidt sieht daher eine reine virtuelle Abstimmung ohne vorausgehende Debatte in dieser Sache besonders kritisch. 
    Seite 1 von 4



    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von EQS Group AG
    Virtuelle Hauptversammlungen - Gefahr für die Aktionärsrechte hochkarätig besetzte Expertenrunde diskutierte über Einschränkung von Aktionärsrechten in der Corona-Krise DGAP-Media / 17.06.2020 / 11:02 Wesentliche Aktionärsrechte wie Frage-, Antrags- und Anfechtungsrecht im Rahmen von derzeitigen virtuellen Hauptversammlungen deutlich eingeschränkt bzw. außer Kraft gesetzt Rechtssicherheit und Klarheit bezüglich …