checkAd

    Wieder keine Jahresbilanz für 2019  65418  3 Kommentare Bombe bei Wirecard platzt – so fordern Anleger Schadensersatz!

    Nun scheint die Bombe bei Wirecard zu platzen. Der Vorwurf auf Bilanzbetrug erhärtet sich. Es bestehen Unklarheiten in Milliardenhöhe. Das Unternehmen spricht erstmals selbst von Täuschung. Doch Anleger, die Verluste erlitten haben, können sich wehren. So gehen Sie vor.

    Seit Jahren begleiten Wirecard Vorwürfe auf Bilanzbetrug. Nun scheinen sich diese zu bewahrheiten. In einer Unternehmensmeldung teilt das Unternehmen mit, dass die Bilanz für 2019 erneut verschoben werden muss. Bei den Untersuchungen des Wirtschaftsprüfers hätten sich Hinweise ergeben, dass mit „unrichtigen Saldenbestätigungen zu Täuschungszwecken“ gearbeitet worden sei.

    Für Bankguthaben auf Treuhandkonten in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden Euro gebe es keine ausreichenden Prüfungsnachweise. Das heißt: Das Geld könnte weg sein – oder niemals existiert haben. Damit scheint die Bombe, bei Wirecard geplatzt zu sein. Die Aktie verlor zwischenzeitlich mehr als die Hälfte ihres Wertes. Viele Anleger, die Wirecard in der Vergangenheit trotz der Vorwürfe ihr Vertrauen geschenkt haben, sehen sich nun hinters Licht geführt.

    Doch Aktionäre müssen hier nicht tatenlos zusehen. Denn vieles spricht dafür, dass der Betrug nicht nur von „Treuhändern“ oder von „Unbekannt“ kommt, wie Wirecard gerne glauben machen möchte. Vielmehr deutet nach Ansicht von Experten einiges darauf hin, dass das Wirecard-Management durch völlig unzureichende Compliance-Systeme zumindest Vorschub geleistet hat.

    Darauf deutet auch das Sondergutachten von KPMG hin, welches vor einigen Wochen veröffentlicht wurde. Es wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Und es stellt der Unternehmensführung von Wirecard kein gutes Zeugnis aus.  

    Die Interessengemeinschaft Widerruf hat deshalb zusammen mit einer der führenden Anwaltskanzleien im deutschsprachigen Raum einen ganz besonderen Service ins Leben gerufen. Hier können Anleger kostenlos und unverbindlich prüfen lassen, ob und in welcher Höhe ihnen Schadensersatzansprüche als Besitzer von Wirecard-Aktien oder Wirecard-Derivaten zustehen.

    Derzeit arbeiten wir auch an einer Prozessfinanzierung, mit der Aktionäre ihre Schadensersatz-Ansprüche ohne jegliches Kostenrisiko geltend machen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Wertpapiere zwischen 24. Februar 2016 und 27. April 2020 gekauft wurden. Dieser Zeitraum dürfte sich nach den jüngsten Erkenntnissen auch noch deutlich erweitern.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Aktien noch im Depot befinden oder bereits verkauft wurden. Bei dem Modell der Prozessfinanzierung fällt lediglich ein Erfolgshonorar an. Das bedeutet: 33 Prozent des Schadensersatzes gehen an den Prozessfinanzierer. Ohne Erfolg fallen bei der Prozessfinanzierung demnach auch keine Kosten an.

    Der Schadensersatzanspruch wird dabei pauschal für bestimmte Zeiträume ermittelt. Das bedeutet: Selbst, wenn sich ihre persönliche Wirecard-Position gar nicht im Minus befindet oder sogar mit Gewinn verkauft wurde, kann ihnen Schadensersatz zustehen! Die Argumentation dahinter: Ohne die Verfehlungen des Managements hätte sich der Aktienkurs noch besser entwickelt. Also sind auch denjenigen, deren Position nicht oder nur gering im Minus liegt, erhebliche Gewinne entgangen.

    Die Schadensersatz-Ansprüche gegen Wirecard werden aller Voraussicht nach in den kommenden Monaten im Rahmen eines Musterprozesses vor dem OLG München geklärt. Dieser hat noch nicht begonnen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für Anleger, zu klären, ob Ansprüche auf Schadensersatz für sie bestehen. Mit einer kostenlosen Anfrage erfahren sie, welche Ansprüche bestehen und welches weitere Vorgehen nötig ist.


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen


    Verfasst von Roland Klaus
    Wieder keine Jahresbilanz für 2019 Bombe bei Wirecard platzt – so fordern Anleger Schadensersatz! Nun scheint die Bombe bei Wirecard zu platzen. Der Vorwurf auf Bilanzbetrug erhärtet sich. Es bestehen Unklarheiten in Milliardenhöhe. Das Unternehmen spricht erstmals selbst von Täuschung. Doch Anleger, die Verluste erlitten haben, können sich …