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    Wie Sie jetzt reagieren können  56761  0 Kommentare Wirecard: Schadensersatz nach dem Crash – wie stehen die Chancen?

    Der Crash bei Wirecard setzt sich fort und die Vorwürfe gegen das Management werden immer gravierender. Damit erhöhen sich auch die Chancen für Anleger auf Schadensersatz – wir zeigen, was Sie tun müssen.

    Das Management von Wirecard rückt ins Visier der Staatsanwaltschaft. Die beiden zurückgetretenen Vorstände Markus Braun und Jan Marsalek müssen nach Angaben der Süddeutschen Zeitung mit Haftbefehlen rechnen.

    Auch die Finanzaufsicht BaFin räumte Fehler in den eigenen Reihen ein. Wichtig sei nun rasche Aufklärung. Unterdessen sackt der Aktienkurs von Wirecard immer weiter ab. Im Tief notierte der Kurs fast 95 Prozent unter dem Allzeithoch aus dem Jahr 2018. Seit vergangenem Donnerstag als die Informationen über den Bilanzbetrug bekannt wurden, hat das Papier mehr als 80 Prozent verloren.

    Besonders bitter: Wirecard ist in den vergangenen Jahren zu einem absoluten Anleger-Liebling in Deutschland geworden. Trotz der immer wiederkehrenden Berichte über mögliche Unregelmäßigkeiten bei dem Aschheimer Unternehmen haben viele Privatanleger in Wirecard investiert – entweder direkt in die Aktie oder in eines der vielen Derivate auf Wirecard, von denen viele wertlos geworden sind. Umso mehr stellt sich angesichts der Kursverluste nun die Frage: Was tun?

    Zwar versucht sich Wirecard als Opfer eines Betrugs darzustellen. Doch diese Argumentation dürfte nur wenig mit der Wahrheit zu tun haben. Zu lange schon gibt es Berichte über manipulierte Bilanzen und geschönte Umsätze. Ein verantwortungsvolles Management hätte diese Vorwürfe schon längst gründlich geprüft und aus der Welt geschafft. Die Tatsache, dass die Bombe bei Wirecard erst jetzt explodiert, lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass zumindest Teile der Unternehmensführung in die Machenschaften involviert waren.

    Dies erhöht die Chancen auf Schadensersatz deutlich. Anleger sollten sich daher jetzt kostenlos und unverbindlich darüber informieren, welche konkreten Aussichten auf Schadensersatz in ihrem Fall bestehen. In Frage kommen dabei Wirecard Aktien, Derivate und Anleihen. Dabei ist es nicht nötig, dass die Wertpapiere erst vor kurzem gekauft worden sind. Unserer Meinung nach kommen Käufe bis zurück in das Jahr 2016 für Schadensersatz in Frage – und zwar unabhängig davon, ob diese Papiere noch gehalten werden oder bereits verkauft worden sind.

    Eine Gefahr lauert nach Ansicht von Beobachtern in einer möglichen Insolvenz von Wirecard. Denn was bringt es, Schadensersatz zu erstreiten, wenn das beklagte Unternehmen nicht mehr zahlen kann? Wir sehen diese Gefahr derzeit nicht. Wirecard verfügt offenbar über ein gesundes Kerngeschäft mit vielen namhaften Kunden. Den Banken scheint ebenfalls an einem Überleben von Wirecard gelegen zu sein. Zumindest haben sie bislang ihre Kredite trotz fehlender Bilanz für 2019 nicht fällig gestellt.

    Zudem könnte eine Schadensersatzklage im Fall einer Insolvenz auch auf den langjährigen Wirtschaftsprüfer EY ausgeweitet werden. Denn es stellt sich durchaus die Frage, warum die Buchprüfer erst jetzt entdeckt haben, dass ein Konto mit angeblich fast zwei Milliarden Euro nicht existiert.

    So bitter die Verluste für Wirecard-Anleger auch sind, so gut stehen die Chancen, sich zumindest einen Teil der Verluste durch eine Schadensersatzklage zurückzuholen. Doch dazu wird Geduld nötig sein. Denn ein Musterverfahren, zu dem es aller Voraussicht nach kommen wird, braucht Zeit. Und natürlich entstehen dabei Kosten. Somit stellt sich die Frage: Soll ich gutes Geld schlechtem hinterherwerfen? Deswegen bereiten wir bei der Interessengemeinschaft Widerruf eine Prozessfinanzierung vor, bei der lediglich dann Kosten entstehen, wenn für Anleger auch Schadensersatz erstritten wird. Klare Regel hier: Ohne Erfolg – keine Kosten!

    Auch wenn die Lage rund um Wirecard noch undurchsichtig ist, sollten Anleger jetzt bereits ihre Chancen auf Schadensersatz checken lassen. Die Prüfung erfolgt durch die führende deutsche Anwaltskanzlei im Bereich Anlegerrecht in Deutschland und ist kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Anleger, welche Möglichkeiten sie haben, wie hoch ihre potenziellen Ansprüche sind und welche Schritte als nächstes zu gehen sind.



    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Wie Sie jetzt reagieren können Wirecard: Schadensersatz nach dem Crash – wie stehen die Chancen? Der Crash bei Wirecard setzt sich fort und die Vorwürfe gegen das Management werden immer gravierender. Damit erhöhen sich auch die Chancen für Anleger auf Schadensersatz – wir zeigen, was Sie tun müssen. Das Management von Wirecard rückt ins …