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    Verkehrsrecht  515  0 Kommentare 21 km/h zu schnell gefahren – Führerschein weg!

    Wer seit dem 28. April 2020 innerhalb einer Ortschaft mit dem Auto zu schnell unterwegs ist und geblitzt wird, riskiert seinen Führerschein. Schon bei 21 km/h zu schnell droht ein Monat Fahrverbot. Dazu kommen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. So sieht es die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, die vor allem für Temposünder weitreichende Änderungen bringt. Autofahrer kritisieren die schnellen Fahrverbote als unverhältnismäßig. Wird dieser Teil des neuen Bußgeldkatalogs wieder geändert?

    Die StVO-Novelle von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wurde vom Bundesrat am 14. Februar 2020 gebilligt und zum Teil noch verschärft. Im neuen Bußgeldkatalog wurden unter anderem die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen erhöht, es gibt früher Punkte und schon bei geringeren Verstößen drohen Fahrverbote. Wer innerorts 21 km/h und außerorts 26 km/h zu schnell fährt, ist den Führerschein für einen Monat los. Vorher wurde einem die Fahrerlaubnis erst entzogen, wenn man innerorts wiederholt ab 26 km/h zu schnell unterwegs war.

    Fahrverbote ab 21 km/h zu schnell

    Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts werden jetzt ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot geahndet. Auch die Bußgelder wurden erhöht: Bei kleineren Vergehen müssen Autofahrer doppelt so viel zahlen wie bisher. Auf der Website des BMVI heißt es zu den Verschärfungen: „Ziel der Maßnahmen ist die Wahrung einer effektiven Ahndung und Sanktionierung von Verkehrsverstößen und damit die Schaffung von mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die Erhöhung der Geldbußen ist dabei erforderlich, um eine ausreichende generalpräventive Abschreckungswirkung sicherzustellen.“

    Innerorts 21 km/h bis 25 km/h zu schnell – diese Strafen drohen

    Weil hohe Geschwindigkeiten innerorts für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden können, sieht der Bußgeldkatalog hier etwas höhere Strafen vor als außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Strafen richten sich danach, wie schnell man innerhalb der Ortschaft nachweislich gefahren ist. Bei einer Überschreitung von bis zu 20 km/h muss man mit einer Geldbuße von bis zu 70 Euro rechnen.

    Fährt man innerorts zwischen 21 und 25 km/h schneller als die vorgegebenen 50 km/h oder das durch Verkehrsschilder vorgegebene maximale Tempo, liegt das Bußgeld bei 80 Euro. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und es kann ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden.

    Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts fallen die Strafen etwas moderater aus. Wer hier 21 bis 25 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt 70 Euro. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg, jedoch kein Fahrverbot. Welche Strafen seit dem 28. April 2020 für Geschwindigkeitsverstöße zwischen 21 und 25 km/h innerorts und außerorts gelten, zeigt die Tabelle in unserem Bußgeldkatalog.

    Kritik am neuen Bußgeldkatalog

    Die härtere Bestrafung von Tempoverstößen durch höhere Bußgelder und schnellere Fahrverbote wird von vielen Autofahrern und vom ADAC scharf kritisiert. Inzwischen hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer angekündigt, dass sein Ministerium an einer Überarbeitung dieses Teils des Bußgeldkatalogs arbeitet. Es geht dabei vor allem darum, dass bereits ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 km/h zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h. Auch das Ministerium hält diese Regelung für unverhältnismäßig.

    Lässt sich ein Fahrverbot vermeiden?

    Sind Sie innerorts 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Dann könnte Ihnen jetzt neben der Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg auch ein Fahrverbot drohen. Allerdings sind viele Bußgeldbescheide fehlerhaft und können angefochten werden. Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Online-Check! Wir finden heraus, ob sich in Ihrem Fall ein Widerspruch lohnt.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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