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    Diesel-Abgasskandal: OLG Stuttgart stellt sich gegen Mercedes!

    Die Entwicklungen im Diesel-Abgasskandal sprechen eine deutliche Sprache. Neben VW wird nun auch Mercedes zur Rechenschaft gezogen. Sogar das Heimatgericht, das Oberlandesgericht Stuttgart, stellt sich nun gegen den Daimler Konzern.

    Geschwärzte Dokumente künftig nicht mehr zulässig

     

     

    Bislang hat sich Daimler in den Verfahren des Abgasskandals mit den Informationen zur eigenen Abschalteinrichtung, dem sogenannten „Thermofenster“, bedeckt gehalten. Damit ist nun Schluss. Künftig sind geschwärzte Dokumente nicht mehr ausreichend. Der Konzern müsse laut OLG Stuttgart die Funktionen der Abschalteinrichtung ausführen und begründen warum diese zulässig oder gar notwendig ist. Zudem müssen auch die Angaben, die im Typengenehmigungsverfahren gemacht wurden, mitgeteilt werden.

     

    Das Auftreten der Gerichte gegenüber Daimler hat sich spätestens seit einem Beschluss des Bundesgerichtshofes im Januar 2020 gewandelt. Die zuständigen Richter stellten hier klar, dass man nicht davon ausgehen dürfe, dass Kläger detaillierte Kenntnisse über die Abschalteinrichtungen besäßen. Daher reiche eine schlüssige Ausführung der Argumente bereits ausreiche, um das Abweisen der Klage zu verhindern. Dadurch wird Daimler nun mehr in die Pflicht genommen, die eigene Unschuld zu beweisen.

     

     

    EuGH-Generalanwältin unterstützt Verbraucher

     

     

    Ende April hat sich die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshof für Verbraucher stark gemacht und Abschalteinrichtungen prinzipiell für unzulässig erklärt. Grund dafür seien die erhöhten Stickoxidausstöße in Straßenverkehr, die mit der Technik einhergehen. Von einer Ausnahme sprach sie lediglich, falls die Abschalteinrichtung dem unmittelbaren Schutz des Motors diene. Dazu zählt nicht der Schutz vor möglichem Verschleiß.

     

     

    Verbraucher mit hohen Chancen

     

     

    In den Entscheidungen der verschiedenen Gerichte zeigt sich ein deutlicher Trend. Nachdem der VW-Abgasskandal von Seiten des Bundesgerichtshofes entschieden wurde, ist nun auch Daimler dran. Nachdem der EuGH Abschalteinrichtungen, und somit auch das Thermofenster, für unzulässig erklärte und das Oberlandesgericht Stuttgart die detaillierte Offenlegung der Technik forderte, ist ein verbraucherfreundlicher Ausgang so gut wie sicher. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof für Ende Oktober 2020 eine Verhandlung im Mercedes Abgasskandal angesetzt. Somit naht auch bei Daimler eine endgültige Entscheidung im Abgasskandal, die insbesondere die betroffenen Verbraucher freuen wird.

     

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    Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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