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     7980  2 Kommentare Die Zeit der Bußgelder. Wie Sie trotz Krise Ihr Recht bekommen. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Gerald Assner.

    Gerald Assner ist spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in München.

    Herr Assner, wie sehen Sie als Experte die kürzlich eingeführte Verschärfung der Ahndungen bei Geschwindigkeitsübertretung?

    Gerald Assner: Die Auswirkungen werden bei der behördlichen Auferlegung von Fahrverboten enorm sein. Die Reduzierung der Geschwindigkeitsübertretung von 31 km/h auf 21 km/h innerorts bzw. außerorts von 41 km/h auf nur noch 26 km/h zu schnell, betreffen Geschwindigkeitsübertretungen, die sehr oft geschehen.
    Weil die Behörden regelmäßig streng nach dem Bußgeldkatalog verfahren, hat man in den allermeisten Fällen erst bei Gericht die Chance, das Fahrverbot weg zu bekommen. Ob die Empfehlung des ADAC für eine nochmalige Überarbeitung und Milderung dieser Regelungen politisch umgesetzt wird, steht derzeit in den Sternen; aktuell gilt jedenfalls die oben beschriebene Rechtslage.

    Interviewpartner Gerald Assner. Bildquelle: Gerald Assner

    Höheres Bußgeld statt Abgabe des Führerscheins. Welche Möglichkeiten gibt es, ein Fahrverbot aus beruflichen Gründen zu vermeiden?

    Gerald Assner: Die gute Nachricht lautet hierzu, dass die Richter die Problematik des Fahrverbots und der etwaigen beruflichen/betrieblichen Auswirkungen für den Betroffenen regelmäßig mit sehr viel Fingerspitzengefühl abwägen.
    Gerade in Fällen, in denen sich ein Fahrverbot beruflich äußerst negativ für den Betroffenen auswirken würde (bis hin zu einer möglichen Kündigung), hat man sehr gute Chancen, dass das Fahrverbot gegen eine Erhöhung des Bußgeldes fallen gelassen wird. Diese Erhöhung bedeutet meist Verdopplung des Bußgeldes.
    Hier ist es eine wichtige Aufgabe des Rechtsanwalts, mit dem Unternehmen des Betroffenen zu korrespondieren, um ein glaubwürdiges und wirkungsvolles Schreiben bei Gericht einreichen zu können.


    In engen Fällen kann auch ein Vorgesetzter des Betroffenen als Zeuge geladen werden; fast immer reicht aber eine schriftliche Bestätigung aus. Bei Selbständigen geschieht die Zusammenarbeit zwischen Betroffenem und seinem Anwalt direkt.
    Hier wird der Betroffene seine betriebliche Situation gegenüber dem Gericht eindrucksvoll schildern; dies wird mit dem Anwalt vorab besprochen und in geeigneten Fällen vor dem Gerichtstermin schriftlich angekündigt.

    Die Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung. Was raten Sie Autofahrern, die eine Geschwindigkeitsüberschreitung anzweifeln?

    Gerald Assner: Zu diesem Thema gibt es zahlreiche Rechtsprechung, die in diesem Rahmen nur kurz angerissen werden kann. Zunächst benötigt man die Akte. Nur aus dieser kann man Fehler bei der Messung ersehen. Als erstes ist zu prüfen, ob noch eine aktuelle Eichung des Messgerätes gegeben war. Sodann hat man Anspruch auf Zugang zur Gebrauchsanweisung des Messgeräts. Daraus und in Verbindung mit dem polizeilichen Bericht kann geprüft werden, ob dieses Messgerät korrekt bedient wurde. Nur dann ist die Messung verwertbar. Dabei kann auch ein Vergleich zu den anderen Messungen derselben Messreihe gezogen werden. Bei Messungen ohne technische Perpetuierung des Mess-Ergebnisses gehen manche Gerichte von Unverwertbarkeit aus, weil das Ergebnis nicht mehr objektiv überprüfbar ist, so beispielsweise der Saarländische Verfassungsgerichtshof.

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    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
    Die Zeit der Bußgelder. Wie Sie trotz Krise Ihr Recht bekommen. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Gerald Assner. Gerald Assner ist spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in München.   Herr Assner, wie sehen Sie als Experte die kürzlich eingeführte Verschärfung der Ahndungen bei Geschwindigkeitsübertretung?