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    Vorfälligkeitsentschädigung sparen  1372  0 Kommentare Widerrufsjoker: Das müssen Sie zum Kredit-Widerruf wissen

    Nach dem spektakulären Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C 66/19) zum Widerruf von Darlehen interessieren sich immer mehr Verbraucher für den sogenannten Widerrufsjoker. Die Interessengemeinschaft Widerruf unterstützt sie bei der Umsetzung des Widerrufs. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Vorgehen. 

    Für welche Kredite kommt der Widerrufsjoker in Frage?

    Grundsätzlich kann der Widerrufsjoker bei allen privaten Krediten greifen. Besonders interessant ist er bei Immobilienkrediten, weil man dort vorzeitig und trotz laufender Zinsbindung aus einem teuren Darlehen aussteigen kann, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

    Ebenso spannend ist der Widerruf einer Kfz-Finanzierung (Auto-Kredit oder Privat-Leasing). Hier sind die Chancen für einen Widerruf nach dem EuGH-Urteil besser denn je zuvor. Aus dem Widerruf resultiert bei Kfz-Finanzierungen: Die Bank muss dem Kunden sämtliche Zahlungen erstatten – der Kunde gibt das Fahrzeug zurück. Er hat das Auto somit quasi kostenlos genutzt.

    Hat der Gesetzgeber den Widerrufsjoker nicht in 2016 abgeschafft?

    Tatsächlich gab es in 2016 eine Gesetzesänderung, die sich auf Immobilienkredite (nicht auf Kfz-Finanzierungen und andere private Kredite) bezogen hat. Sie besagt, dass Baufinanzierungen, die ab März 2016 abgeschlossen worden sind, auch bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nur maximal 12 Monate und 14 Tage widerrufen werden können. Daher kommen für den Widerrufsjoker nur Immobilienkredite in Frage, die bis März 2016 unterschrieben worden sind. Auch Darlehen, die vor weniger als einem Jahr abgeschlossen worden sind, können bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung angegriffen werden.

    Gibt es ein Widerrufsrecht auch für gewerbliche Finanzierungen?

    Nein, das Widerrufsrecht gilt nur für private Kredit- oder Leasingnehmer. Gewerbliche Finanzierungen sind vom Widerruf ausgenommen. Deswegen finden sich in solchen Verträgen auch keine Widerrufsbelehrungen.

    Ist nach dem EuGH-Urteil der Widerruf aller Darlehen problemlos möglich?

    Nein. Das EuGH-Urteil ist kein Freibrief für den Widerruf aller privaten Finanzierungen. Der Bundesgerichtshof hat hier bereits gegengesteuert und das EuGH-Urteil in einigen Bereichen relativiert. Unter dem Strich kann man sagen: Jeder Vertrag muss einzeln auf seine Widerrufbarkeit geprüft werden. Eine solche Prüfung bietet die IG Widerruf kostenlos und unverbindlich an. HIER für Baufinanzierungen und HIER für Kfz-Kredite und Leasing-Verträge.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
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