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    SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB  1143  0 Kommentare Wirecard-Insolvenz: Sammelklagen für Investoren gegen BaFin und Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen (DPR) wegen Staatshaftung










    DGAP-Media / 28.06.2020 / 14:58



    Die Berliner Rechtsanwälte Dr. Marc Liebscher (Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte) und Dr. Wolfgang Schirp (Schirp & Partner Rechtsanwälte) sind von Wirecard-Investoren beauftragt, die Einreichung von Sammelklagen wegen Staatshaftung gegen die Bundesrepublik Deutschland vorzubereiten. Grund ist das Versagen der deutschen Aufsichtsbehörden im Fall Wirecard AG.


    "Aus den Presseberichten und Aussagen der Verantwortlichen wird deutlich, dass BaFin und DPR krasse Fehler gemacht habe. Dafür werden wir die Bundesrepublik für unsere Mandanten auf Schadensersatz verklagen. Sammelklagen wegen Staatshaftung sind schon in Vorbereitung", sagt Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher.


    "Wir haben die BaFin schon wegen P&R auf Schadensersatz verklagt und werden jetzt wieder klagen. Ein Verstoß gegen europäisches Recht steht im Raum, so dass ein etwaiges Haftungsprivileg der Bafin, dass ohnehin europarechtswidrig ist, nicht greift. Und für die DPR gibt es sowieso kein Haftungsprivileg", so Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp.


    Die Medienberichte sind unbestritten: Bereits seit Februar 2019 sah die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Veranlassung, gegen die Wirecard AG wegen Bilanzmanipulation zu ermitteln. Gemäß dem in dem in diesem Bereich zweistufig organisierten deutschen Aufsichtsrecht gab sie den Untersuchungsauftrag an die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen (DPR) weiter. Die DPR ist ein privatrechtlich organisierter Verein, der in diesem Bereich mit hoheitlichen Aufgaben beliehen ist. Die DPR stellte einen einzigen Mitarbeiter für die Wirecard-Prüfung ab. Diesem Mitarbeiter ist es bis zum Zusammenbruch des Wirecard-Konzerns im Juni 2020, also in einem Zeitraum von anderthalb Jahren, nicht gelungen, einen Prüfbericht vorzulegen. Die BaFin ihrerseits hat Wirecard im Jahre 2019 lange durch ein Verbot des Leerverkaufs von Aktien (Short Selling) geschützt. Dies obwohl schon damals sehr substantiierte Vorwürfe gegen die Rechnungslegung des Unternehmens, vor allem seitens der Financial Times, aber auch anderer Medien, formuliert worden waren. Diese Vorwürfe wiesen auf ein betrügerisches Aufblähen der Bilanz hin. Insgesamt ist ein krasses Versagen der Aufsicht festzustellen. Dies hat Bundesfinanzminister Scholz ausdrücklich eingeräumt. Auch BaFin-Chef Felix Hufeld hat bereits Fehler eingeräumt. Daher ist es nicht unerwartet, dass morgen, am Montag, die zuständigen Ministerien den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DPR laut Medienberichten kündigen werden. Auch EU-Vizekommissar Valdis Dombrovskis hat eine Untersuchung angekündigt. Zu prüfen sei, ob Deutschland wegen der unzureichenden Aufsicht gegen EU-Recht verstoßen habe. Vor allem die eigenartige Aufgabenteilung zwischen BaFin und DPR steht im Zentrum der Kritik der EU.

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