Rürup Rente oder Basis Rente: Widerrufen statt kündigen!
Viele Besitzer einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) sind von der Entwicklung ihrer Police enttäuscht. Doch zu spät entdecken sie, dass man eine Basis-Rente gar nicht kündigen kann. Doch es gibt eine Lösung, um die Versicherung loszuwerden: den Widerruf. Das müssen Sie tun.
Gerade Selbständige haben eine Rürup-Rente meist auf Empfehlung eines Finanzberaters abgeschlossen. Ein wichtiges Argument war dabei oft: das Steuersparen. Doch bald zeigt sich: So groß wie erhofft ist der Steuereffekt nicht. Zudem enttäuscht nicht selten eine dürftige Wertentwicklung der Police. Wer dann wieder an sein Geld will, erlebt eine böse Überraschung. Denn eine Kündigung ist bei der Basis-Rente nicht möglich. Doch es bleibt eine Hintertür: der Widerruf bzw. Widerspruch eines Vertrags.
Ähnlich wie bei den Lebensversicherungen weisen die Vertragsdokumente auch bei vielen Rürup-Modellen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bzw. Widerspruchsinformationen auf. Das bietet Verbraucher, die ihre Rürup-Rente loswerden wollen, eine interessante Möglichkeit. Denn ein Fehler in der Widerrufsbelehrung bedeutet, dass die normale Widerrufsfrist der Versicherung nicht zu laufen beginnt. Ein Widerruf (auch Widerspruch genannt) ist somit auch Jahre nach dem Abschluss noch möglich.
Das hat gleich mehrere Vorteile: Denn anders als bei einer Lebensversicherung ist bei einer Rürup-Rente eine Kündigung nicht möglich. Der Versicherte kann den Vertrag zwar stilllegen, indem er keine Beiträge mehr einzahlt – an das bereits angesparte Guthaben kommt er aber nicht mehr dran. Dieses ist auf jeden Fall in der Versicherung gefangen – bis zum Beginn der Auszahlungsphase (frühestens am 62. Geburtstag des Versicherten). Und selbst dann erhält man nur monatliche Auszahlungen – eine Einmalauszahlung sieht die Rürup-Rente nicht vor.
Mit einem erfolgreichen Widerruf kommen Sie dagegen an Ihr Geld heran. Denn Folge eines Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrags. Sowohl Versicherung als auch Verbraucher müssen dabei so gestellt werden, als wäre die Rürup-Rente niemals abgeschlossen worden. Im Einzelnen heißt das: Der Verbraucher bekommt bei einer kapitalbasierten Rürup-Rente fast seine kompletten Beiträge zurück. Die Versicherung darf ihm keine Kosten für Vertrieb abziehen – lediglich einen kleinen Anteil für den geleisteten Todesfallschutz.