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     861  0 Kommentare Wirecard-Insolvenz macht hunderttausende Sachbezugskarten unbenutzbar / Abrechnung per Smartphone-App ab Juli als rechtssichere Alternative empfohlen

    Darmstadt (ots) - Die Auswirkungen der Wirecard-Insolvenz erreichen
    hunderttausende unbeteiligte Arbeitnehmer in Deutschland: Am vergangenen Freitag
    hat die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA einen Stopp sämtlicher
    Zahlungsdienste der Wirecard Card Solutions Ltd. (WDCS) angeordnet. Davon
    betroffen sind über 500.000 sogenannter Sachbezugskarten, die deutsche
    Unternehmen an ihre Mitarbeiter ausgegeben haben. Ein rechtzeitiger Umstieg auf
    die Smartphone-App-basierte Lösung trebono sichert die Steuervorteile und bietet
    Zukunftsoptionen.

    In Deutschland vermarkten mehrere Unternehmen Kreditkarten von WDCS als
    sogenannte Sachbezugskarten, über die Unternehmen ihren Mitarbeitern
    steuerbegünstigte Bonuszahlungen leisten. Stand heute können jedoch weder die
    Karteninhaber auf ihre vorhandenen Guthaben zugreifen, noch Unternehmen weitere
    Sachbezüge auf die Karte aufladen. In einer E-Mail vom 27.6.2020 entschuldigt
    sich WDCS bei den betroffenen Kunden: "We apologise that you are not currently
    able to use your [...] Card. This has occurred because the Electronic Money Money Institution which issues your [...] Card, Wirecard Card Solutions Limited
    (WDCS), has had restrictions imposed on its operations by the Financial Conduct
    Authority (FCA). These restrictions mean that WDCS is not currently permitted
    perform any operations relating to your [...] Card, including loading funds,
    redeeming funds, making / processing card or any other transactions."

    "Für Unternehmen wie Mitarbeiter ist das natürlich eine Katastrophe", urteilt
    Thorsten Stein, Gründer und Geschäftsführer der Lohn-Company die Lohnexperten
    GmbH, die sich auf die Lohnabrechnung für mittelständischen Unternehmen
    spezialisiert hat. "Was als Benefit zur Mitarbeitermotivation eingeführt wurde,
    verkehrt sich nun mit einem Schlag ins Gegenteil." Zudem drohen aufgrund des
    Zuflussprinzips die Steuervorteile verloren zu gehen. "Wenn der Sachbezug für
    Juli nicht im laufenden Monat aufgebucht werden kann, ist das nachträglich nicht
    mehr zu korrigieren."

    Die Auszahlung von Sachbezügen auf Guthabenkarten war bereits im vergangenen Mai
    in die mediale Aufmerksamkeit geraten, als das Bundesministerium der Finanzen
    (BMF) mit seinem Entwurf für das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der
    Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" die
    Steuervorteile stark einschränken wollte. Zwar ist es bislang dazu nicht
    gekommen, trotzdem empfiehlt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud
    Services GmbH, den Umstieg auf die rechtssichere Abrechnung per Smartphone-App:
    "Mit dem BSI-zertifizierten trebono-Digitalisierungsprozess muss der Mitarbeiter
    nur noch passende Ausgabenbelege abfotografieren und einreichen, um seine
    Gutscheine einzulösen."

    Der Wechsel von Guthabenkarte auf die moderne App- und Cloud-basierte Abrechnung
    ist dank dem frisch geschnürten Umsteigerpaket von trebono innerhalb des Monats
    Juli problemlos möglich, verspricht Klingler, so dass die Steuervorteile für den
    Sachbezug durchgehend erhalten bleiben. "Nach dem Umstieg steht dann auch
    endlich die ganze Bandbreite offen, die das deutsche Einkommensteuerrecht
    vorsieht." Hierzu zählen gängige Modelle wie digitaler Essensgutschein oder
    Jobticket ebenso wie Geschenkgutscheine, Internet- und Handykostenzuschuss,
    Kita-Kostenzuschuss oder Erholungsbeihilfe.

    Pressekontakt:

    in-house Agentur, Michael Ihringer, Telefon: +49 6151 30830-12,
    E-Mail: ihringer@in-house.de

    Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/145841/4637981
    OTS: 2KS Cloud Services GmbH



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