Wirecard-Insolvenz macht hunderttausende Sachbezugskarten unbenutzbar / Abrechnung per Smartphone-App ab Juli als rechtssichere Alternative empfohlen
Darmstadt (ots) - Die Auswirkungen der Wirecard-Insolvenz erreichen
hunderttausende unbeteiligte Arbeitnehmer in Deutschland: Am vergangenen Freitag
hat die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA einen Stopp sämtlicher
Zahlungsdienste der Wirecard Card Solutions Ltd. (WDCS) angeordnet. Davon
betroffen sind über 500.000 sogenannter Sachbezugskarten, die deutsche
Unternehmen an ihre Mitarbeiter ausgegeben haben. Ein rechtzeitiger Umstieg auf
die Smartphone-App-basierte Lösung trebono sichert die Steuervorteile und bietet
Zukunftsoptionen.
In Deutschland vermarkten mehrere Unternehmen Kreditkarten von WDCS als
sogenannte Sachbezugskarten, über die Unternehmen ihren Mitarbeitern
steuerbegünstigte Bonuszahlungen leisten. Stand heute können jedoch weder die
Karteninhaber auf ihre vorhandenen Guthaben zugreifen, noch Unternehmen weitere
Sachbezüge auf die Karte aufladen. In einer E-Mail vom 27.6.2020 entschuldigt
sich WDCS bei den betroffenen Kunden: "We apologise that you are not currently
able to use your [...] Card. This has occurred because the Electronic Money Money Institution which issues your [...] Card, Wirecard Card Solutions Limited
(WDCS), has had restrictions imposed on its operations by the Financial Conduct
Authority (FCA). These restrictions mean that WDCS is not currently permitted
perform any operations relating to your [...] Card, including loading funds,
redeeming funds, making / processing card or any other transactions."
hunderttausende unbeteiligte Arbeitnehmer in Deutschland: Am vergangenen Freitag
hat die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA einen Stopp sämtlicher
Zahlungsdienste der Wirecard Card Solutions Ltd. (WDCS) angeordnet. Davon
betroffen sind über 500.000 sogenannter Sachbezugskarten, die deutsche
Unternehmen an ihre Mitarbeiter ausgegeben haben. Ein rechtzeitiger Umstieg auf
die Smartphone-App-basierte Lösung trebono sichert die Steuervorteile und bietet
Zukunftsoptionen.
In Deutschland vermarkten mehrere Unternehmen Kreditkarten von WDCS als
sogenannte Sachbezugskarten, über die Unternehmen ihren Mitarbeitern
steuerbegünstigte Bonuszahlungen leisten. Stand heute können jedoch weder die
Karteninhaber auf ihre vorhandenen Guthaben zugreifen, noch Unternehmen weitere
Sachbezüge auf die Karte aufladen. In einer E-Mail vom 27.6.2020 entschuldigt
sich WDCS bei den betroffenen Kunden: "We apologise that you are not currently
able to use your [...] Card. This has occurred because the Electronic Money Money Institution which issues your [...] Card, Wirecard Card Solutions Limited
(WDCS), has had restrictions imposed on its operations by the Financial Conduct
Authority (FCA). These restrictions mean that WDCS is not currently permitted
perform any operations relating to your [...] Card, including loading funds,
redeeming funds, making / processing card or any other transactions."
"Für Unternehmen wie Mitarbeiter ist das natürlich eine Katastrophe", urteilt
Thorsten Stein, Gründer und Geschäftsführer der Lohn-Company die Lohnexperten
GmbH, die sich auf die Lohnabrechnung für mittelständischen Unternehmen
spezialisiert hat. "Was als Benefit zur Mitarbeitermotivation eingeführt wurde,
verkehrt sich nun mit einem Schlag ins Gegenteil." Zudem drohen aufgrund des
Zuflussprinzips die Steuervorteile verloren zu gehen. "Wenn der Sachbezug für
Juli nicht im laufenden Monat aufgebucht werden kann, ist das nachträglich nicht
mehr zu korrigieren."
Die Auszahlung von Sachbezügen auf Guthabenkarten war bereits im vergangenen Mai
in die mediale Aufmerksamkeit geraten, als das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) mit seinem Entwurf für das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der
Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" die
Steuervorteile stark einschränken wollte. Zwar ist es bislang dazu nicht
gekommen, trotzdem empfiehlt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud
Services GmbH, den Umstieg auf die rechtssichere Abrechnung per Smartphone-App:
"Mit dem BSI-zertifizierten trebono-Digitalisierungsprozess muss der Mitarbeiter
nur noch passende Ausgabenbelege abfotografieren und einreichen, um seine
Gutscheine einzulösen."
Der Wechsel von Guthabenkarte auf die moderne App- und Cloud-basierte Abrechnung
ist dank dem frisch geschnürten Umsteigerpaket von trebono innerhalb des Monats
Juli problemlos möglich, verspricht Klingler, so dass die Steuervorteile für den
Sachbezug durchgehend erhalten bleiben. "Nach dem Umstieg steht dann auch
endlich die ganze Bandbreite offen, die das deutsche Einkommensteuerrecht
vorsieht." Hierzu zählen gängige Modelle wie digitaler Essensgutschein oder
Jobticket ebenso wie Geschenkgutscheine, Internet- und Handykostenzuschuss,
Kita-Kostenzuschuss oder Erholungsbeihilfe.
Pressekontakt:
in-house Agentur, Michael Ihringer, Telefon: +49 6151 30830-12,
E-Mail: ihringer@in-house.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/145841/4637981
OTS: 2KS Cloud Services GmbH
Thorsten Stein, Gründer und Geschäftsführer der Lohn-Company die Lohnexperten
GmbH, die sich auf die Lohnabrechnung für mittelständischen Unternehmen
spezialisiert hat. "Was als Benefit zur Mitarbeitermotivation eingeführt wurde,
verkehrt sich nun mit einem Schlag ins Gegenteil." Zudem drohen aufgrund des
Zuflussprinzips die Steuervorteile verloren zu gehen. "Wenn der Sachbezug für
Juli nicht im laufenden Monat aufgebucht werden kann, ist das nachträglich nicht
mehr zu korrigieren."
Die Auszahlung von Sachbezügen auf Guthabenkarten war bereits im vergangenen Mai
in die mediale Aufmerksamkeit geraten, als das Bundesministerium der Finanzen
(BMF) mit seinem Entwurf für das "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der
Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" die
Steuervorteile stark einschränken wollte. Zwar ist es bislang dazu nicht
gekommen, trotzdem empfiehlt Jörg Klingler, Geschäftsführer der 2KS Cloud
Services GmbH, den Umstieg auf die rechtssichere Abrechnung per Smartphone-App:
"Mit dem BSI-zertifizierten trebono-Digitalisierungsprozess muss der Mitarbeiter
nur noch passende Ausgabenbelege abfotografieren und einreichen, um seine
Gutscheine einzulösen."
Der Wechsel von Guthabenkarte auf die moderne App- und Cloud-basierte Abrechnung
ist dank dem frisch geschnürten Umsteigerpaket von trebono innerhalb des Monats
Juli problemlos möglich, verspricht Klingler, so dass die Steuervorteile für den
Sachbezug durchgehend erhalten bleiben. "Nach dem Umstieg steht dann auch
endlich die ganze Bandbreite offen, die das deutsche Einkommensteuerrecht
vorsieht." Hierzu zählen gängige Modelle wie digitaler Essensgutschein oder
Jobticket ebenso wie Geschenkgutscheine, Internet- und Handykostenzuschuss,
Kita-Kostenzuschuss oder Erholungsbeihilfe.
Pressekontakt:
in-house Agentur, Michael Ihringer, Telefon: +49 6151 30830-12,
E-Mail: ihringer@in-house.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/145841/4637981
OTS: 2KS Cloud Services GmbH