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PAION GIBT MARKTZULASSUNG FÜR REMIMAZOLAM (BYFAVO) IN DER KURZSEDIERUNG IN DEN USA DURCH DIE FDA BEKANNT
DGAP-Ad-hoc: PAION AG / Schlagwort(e): Zulassungsgenehmigung PAION GIBT MARKTZULASSUNG FÜR REMIMAZOLAM (BYFAVOTM) IN DER KURZSEDIERUNG IN DEN USA DURCH DIE FDA BEKANNT - PAION erhält von Cosmo eine Meilensteinzahlung in Höhe von EUR 15 Mio. und gestaffelte Lizenzgebühren auf die Nettoerlöse zwischen 20 % und 25 % |
- Acacia, verantwortlich für die Vermarktung von BYFAVOTM (Remimazolam) in den USA, plant den Vermarktungsstart in der zweiten Jahreshälfte 2020
Aachen, 02. Juli 2020 - Das Specialty-Pharma-Unternehmen PAION AG (ISIN DE000A0B65S3; Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard: PA8) gibt heute bekannt, dass die US-amerikanische Food and Drug
Administration (FDA) BYFAVOTM (Remimazolam) für die Einleitung und Aufrechterhaltung einer Kurzsedierung bei Erwachsenen, die sich einem bis zu 30-minütigen Eingriff unterziehen,
zugelassen hat. BYFAVOTM ist ein intravenöses Benzodiazepin-Sedativum mit einem sehr schnellen Wirkeintritt und Abklingen der Wirkung zur Verwendung bei invasiven medizinischen Verfahren
wie etwa Koloskopien und Bronchoskopien, die bis zu 30 Minuten dauern. In den USA finden jährlich etwa 25 Millionen solcher Untersuchungen statt, von denen rund 90 % mit einer moderaten Sedierung
des Patienten erfolgen. Remimazolam ist auch in der Entwicklung für die Allgemeinanästhesie.
PAION hat BYFAVOTM entwickelt, einschließlich der Durchführung von drei klinischen Phase-III-Studien, und gewährte Cosmo Pharmaceuticals NV (Cosmo) 2016 die exklusiven Rechte zur
Entwicklung und Vermarktung von BYFAVOTM in den USA. Im Januar 2020 hat Cosmo die kommerziellen Rechte an BYFAVOTM in den USA an Acacia Pharma unterlizenziert.
Gemäß den Bedingungen der Lizenzvereinbarung mit Cosmo erhält PAION von Cosmo eine Meilensteinzahlung in Höhe von EUR 15 Mio. und hat Anspruch auf gestaffelte, zwischen 20 % und 25 % liegende Lizenzgebühren auf die Nettoerlöse in den USA, die unter bestimmten Bedingungen angepasst werden können, aber mindestens 15 % des Nettoumsatzes betragen.