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    Betrugsfall  42388  1 Kommentar Schadensersatz für Wirecard-Anleger: So sind die Aussichten

    Tag für Tag ergeben sich neuen Informationen zum Betrugsfall Wirecard. Für geschädigte Anleger zeigt sich immer mehr: Die Chancen auf Schadensersatz sind hoch – aber wer nicht leer ausgehen will, muss aktiv werden.

    Etliche zehntausend Anleger sind nach unserer Schätzung auf den Betrugsfall Wirecard hereingefallen. Sie haben in Aktien und Derivate des Fintechs investiert, weil sie die Wachstumsstory geglaubt haben – und weil sie die Hinweise auf Unstimmigkeiten beiseite gewischt haben. Viele Aktionäre, die sich an die Interessengemeinschaft Widerruf wenden, sitzen auf fünfstelligen Verlusten – manche auch deutlich mehr. Sie stellen sich zurecht die Frage, ob es sich lohnt, einen Rechtsstreit zu beginnen, um zumindest einen Teil des Geldes zurückzuholen.

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    Schauen wir uns deswegen an, wie nach aktueller Lage die Chancen auf Schadensersatz aussehen. Klar ist, dass es mehrere Adressaten von Klagen geben wird.

    Wirecard AG: Das Unternehmen hat Insolvenzantrag gestellt und alles deutet darauf hin, dass es zu einer Zerschlagung kommen wird. Für einzelne Unternehmensteile gibt es offenbar etliche Interessenten, die bereit sind, attraktive Preise zu bezahlen. Die Verbindlichkeiten sollen bei vier Milliarden Euro liegen. Wichtig: Anders als manche Quellen im Internet berichten, sind Schadensersatzforderungen der Anleger gleichrangig zu anderen Verbindlichkeiten und nicht nachrangig. Sie werden also nicht erst dann bedient, wenn die anderen Gläubiger ihr Geld gesehen haben – sondern pari passu (im gleichen Rang), wie die Experten sagen. Voraussetzung ist, dass der Schadensersatzanspruch durch ein Gerichtsurteil unterlegt ist. Ein Rechenbeispiel: Angenommen, die Verbindlichkeiten erhöhen sich durch die Schadensersatzansprüche der Anleger um zwei Milliarden Euro und liegen dann bei sechs Milliarden. Angenommen, die Verkäufe der Unternehmensteile und sonstiger Aktiva bringen insgesamt einen Erlös von 1,2 Milliarden Euro (nach vorrangigen Kosten). Dann läge die Insolvenzquote bei 20 Prozent. Wer 10.000 Euro Verlust gemacht hat, würde 2.000 Euro zurückbekommen. Zahlungen von weiteren Beklagten kämen dazu.

    EY Ernst&Young: Die Rolle des Wirtschaftsprüfers von Wirecard ist äußerst suspekt. Mehr als zehn Jahre lang hat EY die Bücher geprüft und stets ein Testat erteilt – obwohl es in dieser Zeit schon etliche Berichte über Bilanzmanipulationen gegeben hat. Deswegen stehen die Chancen, Schadensersatz von EY zu erhalten, gut. Die Frage ist, wie viel? Um nennenswerte Summen zu erlösen, müssten bei EY schwerwiegende Verfehlungen nachgewiesen werden. Aber auch hier ist zumindest ein teilweiser Ersatz der erlittenen Schäden für Anleger zu erwarten.

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    Wirecard Management: Wahrscheinlich haften Vorstand und Aufsichtsrat von Wirecard mit ihrem persönlichen Vermögen. Doch auch hier ist die Frage: Wieviel wird zu holen sein? Die Vermögenssituation der betroffenen Manager ist unklar. Offenbar gibt es aber sogenannte D&O Versicherungen, die bei Fehlverhalten der Manager haften. Berichten zufolge, soll es Policen über 125 Mio. Euro geben. Auch dieser Bereich könnte also einen substanziellen Beitrag leisten.

    Bafin: Anders als manche Anwälte glauben machen wollen, erscheint uns eine Klage gegen die Bafin wenig erfolgversprechend. Allerdings ist denkbar, dass es einen staatlichen Entschädigungsfonds geben wird – als eine Art Goodwill-Aktion für das äußerst fragwürdige Agieren der Bafin und der Bilanzpolizei DPR.

    Fazit: Vieles spricht dafür, dass die Chancen für Anleger auf Schadensersatz sehr gut sind. Die Frage ist dabei, wie hoch die Zahlungen sein werden, die zusammenkommen. Denkbar ist, dass nicht alle Schadensersatzansprüche bedient werden, sondern nur ein Teil. Doch klar ist auch: Wer entschädigt werden will, der muss aktiv werden – am besten jetzt. Es wird keinen Automatismus geben, der Anleger entschädigt. Wer sich nicht zu einer Klage entscheiden kann, der bleibt auf seinen Verlusten sitzen. Der erste Schritt sollte daher die Prüfung der Ansprüche sein, beispielsweise über die Interessengemeinschaft Widerruf. Im Rahmen dieser Prüfung erfahren Sie, welche konkreten Schritte zu gehen sind und welche Kosten damit verbunden wären. Zudem arbeiten wir an einer Prozessfinanzierung, die lediglich im Erfolgsfall ein prozentuales Honorar kostet, das sich am erhaltenen Schadensersatz orientiert. Damit vermeiden Wirecard-Geschädigte das Kostenrisiko.



    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Betrugsfall Schadensersatz für Wirecard-Anleger: So sind die Aussichten Tag für Tag ergeben sich neuen Informationen zum Betrugsfall Wirecard. Für geschädigte Anleger zeigt sich immer mehr: Die Chancen auf Schadensersatz sind hoch – aber wer nicht leer ausgehen will, muss aktiv werden. Etliche zehntausend Anleger sind …