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    DGAP-Ad-hoc: HORNBACH Baumarkt AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf


    HORNBACH Baumarkt AG: Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe


    06.07.2020 / 14:49 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Vorstand beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

     



    Bornheim, 6. Juli 2020. Der Vorstand der HORNBACH Baumarkt AG mit Sitz in Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 60.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2020 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden. Der Rückkauf dient damit dem Zweck eines Belegschaftsaktienprogramms i. S. d. Artikel 5 Abs. 2 c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2014.

     



    Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.

     



    Der Aktienrückkauf wird am 1. August 2020 beginnen und ist bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020/21 (Bilanzstichtag 28. Februar 2021) zeitlich befristet. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem Preis nach Maßgabe von Artikel 3 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 liegt. Orders für Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen abgegeben werden und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert werden. Der maximale Gesamtkaufpreis, für den Aktien durch die HORNBACH Baumarkt AG erworben werden sollen, beträgt EUR 2.000.000,00.

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