checkAd

    DGAP-Adhoc  219  0 Kommentare DFV Deutsche Familienversicherung AG setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest





    DGAP-Ad-hoc: DFV Deutsche Familienversicherung AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung


    DFV Deutsche Familienversicherung AG setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest


    07.07.2020 / 08:55 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.




    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR



    NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER IM DISCTRICT OF COLUMBIA (ZUSAMMEN "VEREINIGTE STAATEN"), KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.



    DFV Deutsche Familienversicherung AG setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest



    Frankfurt am Main, 7. Juli 2020 - Die DFV Deutsche Familienversicherung AG (ISIN DE000A2NBVD5 / WKN A2NBVD) hat die gestern beschlossene Kapitalerhöhung aus dem genehmigtem Kapital 2018 erfolgreich abgeschlossen. 1.326.160 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Neue Aktien") wurden im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege des beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) zu einem Preis von EUR 24,40 je Neuer Aktie ("Platzierungspreis") platziert.



    Die Neuen Aktien wurden platziert (i) im Europäischen Wirtschaftsraum bei qualifizierten Anlegern, (ii) in den Vereinigten Staaten bei "qualified institutional buyers" ("QIBs") im Sinne von Rule 144A des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act"), die auch "qualified purchasers" im Sinne von Section 2(a)(51) und damit zusammenhängenden Vorschriften des U.S. Investment Company Act von 1940 in der jeweils gültigen Fassung ("Investment Company Act") sind, sowie (iii) in anderen Ländern (mit Ausnahme von Australien, Kanada und Japan) bei bestimmten institutionellen Investoren platziert. Außerhalb der Vereinigten Staaten wurden die Neuen Aktien ausschließlich in "offshore transactions" im Sinne der Regulation S des Securities Act ("Regulation S") an Investoren, die keine "U.S.-Persons" im Sinne der Regulation S sind. In den Vereinigten Staaten wurden die Neuen Aktien ausschließlich im Rahmen von Privatplatzierungstransaktionen angeboten, die von den Registrierungsanforderungen des Securities Act ausgenommen sind, sowie QIBs, die jeweils einen "U.S. investor representation letter" abgegeben haben.

    Seite 1 von 4


    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    EQS Group AG
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von EQS Group AG
    DGAP-Adhoc DFV Deutsche Familienversicherung AG setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest DGAP-Ad-hoc: DFV Deutsche Familienversicherung AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung DFV Deutsche Familienversicherung AG setzt den Platzierungspreis für die neuen Aktien fest 07.07.2020 / 08:55 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer