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    Umweltschutz im Lieferkettengesetz  160  0 Kommentare Unternehmensverantwortung für die Umwelt darf nicht an Landesgrenzen enden - BUND, Greenpeace und DUH stellen Rechtsgutachten vor

    Berlin (ots) - Umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen sind rechtlich
    machbar und praktisch umsetzbar. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
    (BUND) hat heute gemeinsam mit der DeutschenUmwelthilfe und Greenpeace ein
    Rechtsgutachten zur Ausgestaltung von Umweltaspekten in einem Lieferkettengesetz
    vorgestellt. Ein solches Gesetz würde die Verantwortung deutscher Unternehmen im
    Ausland verbindlich festschreiben und Umweltschäden im Ausland vorbeugen.

    Denn egal ob Umweltschäden durch die Förderung von Fracking-Gas in Argentinien,
    dauerhafte Kontamination von Gewässern in China durch Textilproduktion, oder
    Brandrodungen für Sojafutter in Brasilien- deutsche Unternehmen sind immer
    wieder an Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch ihre
    Tochterunternehmen oder Zulieferer im Ausland beteiligt. Der BUND fordert
    deshalb im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz gemeinsam mit Greenpeace und
    der Deutschen Umwelthilfe schon seit langen ein gleichnamiges Gesetz, das
    deutsche Unternehmen zur Achtung von Menschen- und Umweltrechten im Ausland
    verpflichtet.

    Antje von Broock , Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND: "Unser
    Rechtsgutachten zeigt: Unternehmensverantwortung endet nicht an Landesgrenzen.
    Glaubhaft und verantwortungsbewusst agiert ein Unternehmen dann, wenn es entlang
    der gesamten Liefer- und Produktionskette grundlegende Umwelt- und
    Menschenrechtsstandards einhält. Bei Ausbeutung und Umweltzerstörung darf man
    nicht tatenlos zuschauen. Ein Lieferkettengesetz mit einem wirksamen
    Durchsetzungsmechanismus muss kommen."

    Das Gutachten zeigt, dass es aus rechtlicher Sicht zulässig und erstrebenswert
    ist, Unternehmen in einem Lieferkettengesetz zu verpflichten, grundlegende
    Umweltstandards in ihren globalen Geschäften einzuhalten. Es macht deutlich, wie
    eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen praktisch in einem
    Lieferkettengesetz verankert werden könnte und legt dar, dass die Anforderungen
    erfüllbar sind und zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen beitragen.

    Dass die großen deutschen Wirtschaftsverbände ein solches Gesetz verhindern
    wollen, überrascht nicht. Die jetzt bekannt gewordenen Ergebnisse der
    Überprüfung des sogenannten Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und
    Menschenrechte (NAP) belegen aber, dass deutsche Unternehmen freiwillig ihre
    Verantwortung im Ausland mit Blick auf die Menschenrechte nicht erfüllen. Rund
    2250 Unternehmen wurden in der zweiten Fragerunde befragt. Nur 455 von ihnen
    haben sich trotz Fristverlängerung zurückgemeldet. Insgesamt zeigt sich: Nur 22
    Prozent kommen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht freiwillig nach.

    Martin Kaiser , geschäftsführender Vorstand Greenpeace:"Die Politik ist mit
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