Umweltschutz im Lieferkettengesetz
Unternehmensverantwortung für die Umwelt darf nicht an Landesgrenzen enden - BUND, Greenpeace und DUH stellen Rechtsgutachten vor
Berlin (ots) - Umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen sind rechtlich
machbar und praktisch umsetzbar. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) hat heute gemeinsam mit der DeutschenUmwelthilfe und Greenpeace ein
Rechtsgutachten zur Ausgestaltung von Umweltaspekten in einem Lieferkettengesetz
vorgestellt. Ein solches Gesetz würde die Verantwortung deutscher Unternehmen im
Ausland verbindlich festschreiben und Umweltschäden im Ausland vorbeugen.
Denn egal ob Umweltschäden durch die Förderung von Fracking-Gas in Argentinien,
dauerhafte Kontamination von Gewässern in China durch Textilproduktion, oder
Brandrodungen für Sojafutter in Brasilien- deutsche Unternehmen sind immer
wieder an Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch ihre
Tochterunternehmen oder Zulieferer im Ausland beteiligt. Der BUND fordert
deshalb im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz gemeinsam mit Greenpeace und
der Deutschen Umwelthilfe schon seit langen ein gleichnamiges Gesetz, das
deutsche Unternehmen zur Achtung von Menschen- und Umweltrechten im Ausland
verpflichtet.
machbar und praktisch umsetzbar. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) hat heute gemeinsam mit der DeutschenUmwelthilfe und Greenpeace ein
Rechtsgutachten zur Ausgestaltung von Umweltaspekten in einem Lieferkettengesetz
vorgestellt. Ein solches Gesetz würde die Verantwortung deutscher Unternehmen im
Ausland verbindlich festschreiben und Umweltschäden im Ausland vorbeugen.
Denn egal ob Umweltschäden durch die Förderung von Fracking-Gas in Argentinien,
dauerhafte Kontamination von Gewässern in China durch Textilproduktion, oder
Brandrodungen für Sojafutter in Brasilien- deutsche Unternehmen sind immer
wieder an Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch ihre
Tochterunternehmen oder Zulieferer im Ausland beteiligt. Der BUND fordert
deshalb im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz gemeinsam mit Greenpeace und
der Deutschen Umwelthilfe schon seit langen ein gleichnamiges Gesetz, das
deutsche Unternehmen zur Achtung von Menschen- und Umweltrechten im Ausland
verpflichtet.
Antje von Broock , Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND: "Unser
Rechtsgutachten zeigt: Unternehmensverantwortung endet nicht an Landesgrenzen.
Glaubhaft und verantwortungsbewusst agiert ein Unternehmen dann, wenn es entlang
der gesamten Liefer- und Produktionskette grundlegende Umwelt- und
Menschenrechtsstandards einhält. Bei Ausbeutung und Umweltzerstörung darf man
nicht tatenlos zuschauen. Ein Lieferkettengesetz mit einem wirksamen
Durchsetzungsmechanismus muss kommen."
Das Gutachten zeigt, dass es aus rechtlicher Sicht zulässig und erstrebenswert
ist, Unternehmen in einem Lieferkettengesetz zu verpflichten, grundlegende
Umweltstandards in ihren globalen Geschäften einzuhalten. Es macht deutlich, wie
eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen praktisch in einem
Lieferkettengesetz verankert werden könnte und legt dar, dass die Anforderungen
erfüllbar sind und zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen beitragen.
Dass die großen deutschen Wirtschaftsverbände ein solches Gesetz verhindern
wollen, überrascht nicht. Die jetzt bekannt gewordenen Ergebnisse der
Überprüfung des sogenannten Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und
Menschenrechte (NAP) belegen aber, dass deutsche Unternehmen freiwillig ihre
Verantwortung im Ausland mit Blick auf die Menschenrechte nicht erfüllen. Rund
2250 Unternehmen wurden in der zweiten Fragerunde befragt. Nur 455 von ihnen
haben sich trotz Fristverlängerung zurückgemeldet. Insgesamt zeigt sich: Nur 22
Prozent kommen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht freiwillig nach.
Martin Kaiser , geschäftsführender Vorstand Greenpeace:"Die Politik ist mit
Rechtsgutachten zeigt: Unternehmensverantwortung endet nicht an Landesgrenzen.
Glaubhaft und verantwortungsbewusst agiert ein Unternehmen dann, wenn es entlang
der gesamten Liefer- und Produktionskette grundlegende Umwelt- und
Menschenrechtsstandards einhält. Bei Ausbeutung und Umweltzerstörung darf man
nicht tatenlos zuschauen. Ein Lieferkettengesetz mit einem wirksamen
Durchsetzungsmechanismus muss kommen."
Das Gutachten zeigt, dass es aus rechtlicher Sicht zulässig und erstrebenswert
ist, Unternehmen in einem Lieferkettengesetz zu verpflichten, grundlegende
Umweltstandards in ihren globalen Geschäften einzuhalten. Es macht deutlich, wie
eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht für Unternehmen praktisch in einem
Lieferkettengesetz verankert werden könnte und legt dar, dass die Anforderungen
erfüllbar sind und zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen beitragen.
Dass die großen deutschen Wirtschaftsverbände ein solches Gesetz verhindern
wollen, überrascht nicht. Die jetzt bekannt gewordenen Ergebnisse der
Überprüfung des sogenannten Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und
Menschenrechte (NAP) belegen aber, dass deutsche Unternehmen freiwillig ihre
Verantwortung im Ausland mit Blick auf die Menschenrechte nicht erfüllen. Rund
2250 Unternehmen wurden in der zweiten Fragerunde befragt. Nur 455 von ihnen
haben sich trotz Fristverlängerung zurückgemeldet. Insgesamt zeigt sich: Nur 22
Prozent kommen ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht freiwillig nach.
Martin Kaiser , geschäftsführender Vorstand Greenpeace:"Die Politik ist mit