SpruchZ

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    Schweizerisches Bundesgericht zur Unwirksamkeit eines Vorausverzichts auf Retrozessionen - Rückforderungsmöglichkeit für Vermögensverwaltungskunden?

    Soweit der Kunde nicht wirksam auf Retrozessionen, Rückvergütungen an einen Vermögensverwalter, verzichtet hat, hat er einen Anspruch auf Erstattung dieser Gelder

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
     

    In seinem aktuellen Urteil vom 13. Mai 2020 (Az. 4A_355/2019) hat sich das schweizerische Bundesgericht erneut mit Rückvergütungen bei der Vermögensverwaltung, sog. Retrozessionen, beschäftigt. Nach Ansicht des Bundesgerichts ist ein entsprechender Vorausverzicht unwirksam, wenn der Kunde den voraussichtlichem Umfang der Retrozessionen nicht einschätzen kann.

     
    Das Verfahren betraf 2013 und 2014 gezahlte Rückvergütungen an einen Vermögensverwalter. Die beiden Kläger, Depotkunden einer Genfer Bank, verlangten von dem Vermögensverwalter die Erstattung von ca. CHF 33.000,-. Während sie bei den Genfer Instanzgerichten nicht erfolgreich waren, billigte ihnen das Bundesgericht in der Revisioninstanz eine Erstattung der Retrozessionen zu.
     
    Mit dem Verzicht auf Retrozessionen hat sich das Bundesgericht bereits mehrfach beschäftigt (vgl. insbesondere das „Retro-Leiturteil“ Nr. 2 vom 29. August 2011 = BGE 137 III 393). Das jüngste Urteil stellt stellt klar, dass Bandbreiten in Prozent des verwalteten Vermögens („fortune gérée“) und nicht des investierten Vermögens („volume investi“) anzugeben sind.
     
    Soweit der Kunde nicht wirksam auf Retrozessionen verzichtet hat, hat er einen Anspruch auf Erstattung dieser Gelder. Insoweit kann sich eine Überprüfung lohnen.




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Schweizerisches Bundesgericht zur Unwirksamkeit eines Vorausverzichts auf Retrozessionen - Rückforderungsmöglichkeit für Vermögensverwaltungskunden? Soweit der Kunde nicht wirksam auf Retrozessionen, Rückvergütungen an einen Vermögensverwalter, verzichtet hat, hat er einen Anspruch auf Erstattung dieser Gelder.