Schadensersatzklage für Aktionäre im Fall: Wirecard. Im Gespräch mit Steffen Hahn, Partner der Kanzlei Hahn in Viersen.
Der Fall der Wirecard
AG. Im Gespräch mit Steffen Hahn von der Kanzlei Hahn in Viersen.
Die Wirecard AG ist momentan in aller Munde. Wir sprechen heute mit Herrn Steffen Hahn von der Kanzlei Hahn in Viersen über die brisante Situation und
mögliche Chancen von geschädigten (Klein-)Anlegern.
Herr Hahn und seine Partner sind Experten den Bereichen Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Zivilrecht.
Bild: Steffen Hahn. Bildquelle: www.kanzlei-hahn.net
Herr Hahn, ganz einfach erklärt: Was ist im Fall Wirecard passiert?
Die Wirecard AG hat in gigantischem Ausmaß Bilanzfälschung begangen.
Rund ein Viertel der Bilanzsumme, ca. 1,9 Milliarden Euro an Bankguthaben, bestehen nicht. Dies ist am 18.06.2020 bekannt geworden. Am 19.06.2020 ist der bisherige Vorstandschef Markus Braun zurückgetreten, der sich zwischenzeitlich in Untersuchungshaft wegen Bilanzfälschung in Tateinheit mit Marktmanipulation in mehreren Fällen befand. Mittlerweile hat die Wirecard am 25.06.2020 Insolvenzantrag gestellt. Pikant ist, dass Herr Braun selbst oder über Beteiligungsgesellschaften kurz vor Bekanntwerden des Skandals und kurz vor dem Insolvenzantrag umfangreiche Aktienpakete veräußerte.
Seitdem ist der Kurs von ca. 100 Euro auf ca. 2 Euro abgestürzt. Hier fühle ich mich an die Börsencrashs rund um die Jahrtausendwende erinnert - etwa bei EM.TV. Andere wollen Wirecard mit dem Fall FlowTex vergleichen - dem bis 2000 größten Fall der Wirtschaftskriminalität in Deutschland.
Wesentlich ist:
Wirecard ist ein Desaster gerade für die vielen Kleinanleger, die mit ihren Aktieninvestitionen Wirecard zu einer Art modernen „Volksaktie 2.0“ gemacht haben. Auf diese Weise haben viele Kleinanleger entweder über Direktinvestitionen oder über Fonds (z.B. im DWS Deutschland-Fonds) auf das Geschäftsmodell des Zahlungsdienstleisters Wirecard gesetzt. In Zeiten von globaler Digitalisierung und der Abkehr von Bargeld schien das Umfeld „IT-Bezahlsysteme“ enorm vielversprechend.
Welche Rolle spielen die Wirtschaftsprüfer in dem Fall?
Hier ist noch nicht ansatzweise klar, wer welche Fehler gemacht oder gar selbst in diesen gigantischen „Betrug“ verwickelt ist oder wer selbst von Wirecard hinters Licht geführt wurde. Tatsache ist, dass Ernst & Young (EY) die Bilanzen von Wirecard vor Bekanntwerden des Skandals als richtig testierte - etwa für den Jahresabschluss 2018. Hier sind viele Fragen offen.