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     3446  5 Kommentare Schadensersatzklage für Aktionäre im Fall: Wirecard. Im Gespräch mit Steffen Hahn, Partner der Kanzlei Hahn in Viersen. - Seite 2

    Es ist natürlich zu berücksichtigen, dass Wirtschaftsprüfer der Verschwiegenheitspflicht unterliegen und insofern vieles noch im Dunklen liegt. Spannend ist zum Beispiel die Frage, ob Medienberichte stimmen, wonach EY für das 2018er-Testat alle Buchprüfungspflichten erfüllt hat, etwa Saldenbestätigungen direkt von den kontoführenden Banken eingeholt hat.

    Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) will jedenfalls aus diesem Fall Konsequenzen ziehen und Prüfungsverfahren engmaschiger, verlässlicher machen. Kein Zweifel - hier stellen sich erhebliche Fragen, warum EY das Testat jeweils abgegeben hat, obwohl nunmehr klar ist: 1,9 Mrd. Euro sind Luftbuchungen gewesen.

    Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Ende April 2020 hat übrigens in weiten Teilen aufgezeigt, dass die Wirecard AG im Bereich Corporate Governance schlechterdings mangelhaft unterwegs war. Man muss EY zugutehalten, dass EY die Testierung des Abschlusses 2019 mit dem Hinweis verweigerte, dass Prüfungsnachweise für die 1,9 Mrd. Euro fehlten und so den Stein ins Rollen brachte.

    Was bedeutet der Insolvenzantrag von Wirecard für die Aktionäre, Herr Hahn?

    Der Insolvenzantrag bedeutet, dass die Aktionäre einen möglichen Weg zu Entschädigungen nicht mehr gehen können - die WirecardAG wird hier keinen Schadensersatz mehr leisten, da sich die Aktionäre als Schadensersatzgläubiger als Insolvenzgläubiger keine große Hoffnung auf eine befriedigende Entschädigung im Insolvenzverfahren machen dürfen.

    Es droht also der Totalverlust, zumindest besteht für Aktionäre keine Nachschusspflicht.

    Wie stehen die Chancen auf Schadensersatz für Anleger?

    Die Chancen stehen hoffnungsvoll - aber garantieren kann man nichts!

    Es handelt sich um einen der größten Wirtschaftsskandale der letzten 20 Jahre. In Frage kommt eine Haftung von einzelnen Vorstandsmitgliedern - und eine Haftung von EY als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

    Bei EY gibt es Anhaltspunkte zu einer Durchgriffshaftung gegenüber den Aktionären.

    Die Frage, warum EY Testate erteilten, obwohl keine hinreichenden Nachweise für die Treuhandkonten mit Guthaben von 1,9 Mrd. Euro, bestanden, wiegt schwer.
    War nicht EY verpflichtet, unmittelbar Informationen bei asiatischen Banken einzuholen? Hier stellt sich die Frage, ob dies dem pflichtgemäßen Vorgehen eines ordentlichen Wirtschaftsprüfers entsprechend kann.

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    Rainer Brosy
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    Rainer Brosy (B.Eng.) ist seit 10 Jahren Geschäftsführer einer Digital-Agentur und führt gerne Interviews mit Köpfen aus der Businesswelt.
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    Verfasst von Rainer Brosy
    Schadensersatzklage für Aktionäre im Fall: Wirecard. Im Gespräch mit Steffen Hahn, Partner der Kanzlei Hahn in Viersen. - Seite 2 Die Wirecard AG ist momentan in aller Munde. Wir sprechen heute mit Herrn Steffen Hahn von der Kanzlei Hahn in Viersen über die brisante Situation und mögliche Chancen von geschädigten (Klein-)Anlegern. Herr Hahn und seine Partner sind Experten den Bereichen Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Zivilrecht.