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     13635  0 Kommentare Sensation für KFZ Leasing Kunden: Bei fehlerhaftem Vertrag gibt´s Geld zurück

    Das OLG München hat ein spannendes Urteil gefällt, das für viele private Auto-Leasing-Kunden bares Geld bedeuten könnte. Ein Fehler im Leasing-Vertrag führt dazu, dass ein Sixt - Kunde sämtliche Raten erstattet bekommt.

    Der sogenannte Widerrufsjoker greift nicht nur bei Immobilienkrediten, sondern immer häufiger auch bei einer privaten Kfz-Finanzierung. Formfehler in diesen Verträgen können dazu führen, dass ein Verbraucher den Widerruf eines Auto-Kredits oder Leasing-Vertrags noch lange nach Abschluss erklärt. Das Kreditinstitut muss ihm dann die gezahlten Raten erstatten, so dass er das Fahrzeug unter dem Strich kostenlos genutzt hat.

    Das zeigt ein aktuelles Urteil des OLG München (Az. 32 U 7119/19). Der Kunde hatte im März 2017 bei Sixt einen Kilometer-Leasing-Vertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten abgeschlossen. Gut ein Jahr später, im Juli 2018, widerrief er den Vertrag mit dem Argument, er sei nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt worden.

    Der Widerruf sei zurecht erfolgt, urteilte nun das Münchener Gericht in zweiter Instanz. Der Vertrag muss rückabgewickelt werden. Sixt erstattet also dem Kunden sämtliche Leasing-Raten, zuzüglich Zinsen – insgesamt mehr als 16.000 Euro. Das Auto geht zurück an die Leasinggesellschaft. Der eigentliche Clou: Der Kunde schuldet keine Nutzungsentschädigung dafür, dass er das Fahrzeug rund 40.000 Kilometer gefahren hat. Er hat das Auto also kostenlos genutzt.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob der Widerruf einer Kfz-Finanzierung für Sie in Frage kommt.

     

    Das Urteil dürfte kein Einzelfall bleiben. Denn zahlreiche Finanzierungen von Sixt weisen schwerwiegende Formfehler auf, die Kunden zum Widerruf berechtigen. Betroffen sind insbesondere Leasing-Verträge und sogenannte Vario-Finanzierungen.

    Aber auch etliche andere Kreditinstitute bekommen derzeit Probleme mit ihren Auto-Finanzierungen. Denn nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem März (Az.: C-66/19) stehen etliche Kfz-Kredite und Leasing-Verträge im Feuer. Der Widerruf droht dabei insbesondere Banken, die sich bei der Widerrufsbelehrung nicht an den gesetzlichen Mustertext gehalten haben – und das sind etliche.

    Nach unseren Analysen betrifft das neben den Banktöchtern der großen Autokonzerne (VW Bank, Audi Bank, Mercedes Benz Bank, BMW Bank, Opel Bank, PSA Peugeot) auch Kreditinstitute wie Santander, Consors / BNP, BDK und S-Kreditpartner. Wichtig ist dabei jedoch, dass der Vertrag als privater Verbraucher abgeschlossen wurde. Gewerblichen Kunden steht grundsätzlich kein Widerrufsrecht zu, somit sticht der Widerrufsjoker bei ihnen auch nicht.

    Interessant sind vor allem Verträge, die nach Juni 2014 abgeschlossen worden sind. Denn dann sind die Chancen besonders groß, dass die Bank nach einem Widerruf keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung hat und der Kunde wirklich sämtliche Raten zurückbekommt. Das gilt selbst dann, wenn die Verträge inzwischen ausgelaufen sind. Betroffene Kunden sollten ihre Kfz-Finanzierungen von einem Experten prüfen lassen, um zu erfahren, ob der Widerruf für sie in Frage kommt. Das ist bei spezialisierten Anwälten möglich, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Sensation für KFZ Leasing Kunden: Bei fehlerhaftem Vertrag gibt´s Geld zurück Das OLG München hat ein spannendes Urteil gefällt, das für viele private Auto-Leasing-Kunden bares Geld bedeuten könnte. Ein Fehler im Leasing-Vertrag führt dazu, dass ein Sixt - Kunde sämtliche Raten erstattet bekommt.

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