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NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um
DGAP-Ad-hoc: NEXR Technologies SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR |
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NeXR Technologies SE setzt Kapitalerhöhungsbeschluss vom 26. Juli 2019 um
Berlin, 20. Juli 2020 - Der Verwaltungsrat der NeXR Technologies SE (ISIN DE000A1K03W5 / WKN A1K03W) ("Gesellschaft") hat heute beschlossen, den Kapitalerhöhungsbeschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juli 2019 umzusetzen. Danach wird das Grundkapital von EUR 2.332.755,00, eingeteilt in 2.332.755 auf den Inhaber lautende Stückaktien ("Bestehende Aktien"), um bis zu EUR 8.553.435,00 auf bis zu EUR 10.886.190,00 durch Ausgabe von bis zu 8.553.435 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2020 ("Neue Aktien"), gegen Bareinlagen erhöht ("Kapitalerhöhung"). Das Bezugsverhältnis wurde auf 3:11 festgesetzt, d.h. drei Bestehende Aktien berechtigen zum Bezug von elf Neuen Aktien. Die Bezugsfrist soll am 23. Juli 2020 (00:00 Uhr MESZ) beginnen und am 6. August 2020 (24:00 Uhr MESZ) enden. Der Nachweisstichtag für die Zuteilung von Bezugsrechten wird voraussichtlich der 24. Juli 2020 sein. Der Bezugspreis beträgt EUR 2,10 je Neuer Aktie.