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    EANS-Kapitalmarktinformation  126  0 Kommentare AMAG Austria Metall AG / Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

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    Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
    einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
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    Zwtl.: Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien




    In der am 21. Juli 2020 abgehaltenen 9. ordentlichen Hauptversammlung wurde der
    Vorstand ermächtigt:


    1. gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz - unter
    gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse
    vom 17. April 2018 - jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien
    der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu
    leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten durchschnittlichen
    Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden
    Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
    25% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten
    20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie
    zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den
    Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm
    einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
    (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung
    innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener
    Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von
    10% des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
    oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
    Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer
    7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
    ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
    börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
    Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

    2. die auf Grundlage der Ermächtigung gemäß Punkt 1 erworbenen eigenen Aktien
    ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats
    einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen
    festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und
    in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
    Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für
    Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

    3. für die Dauer von fünf Jahren ab dem 21. Juli 2020 gemäß § 65 Absatz 1b
    Aktiengesetz - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen
    Hauptversammlungsbeschlüsse vom 17. April 2018 - für die Veräußerung
    eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich
    zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
    Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des
    Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
    Veräußerungsbedingungen festzusetzen.





    Rückfragehinweis:
    Mag. Christoph M. Gabriel, BSc
    Leitung Investor Relations
    Tel.: +43 (0) 7722-801-3821
    Email: investorrelations@amag.at

    AMAG Austria Metall AG
    Lamprechtshausenerstraße 61
    5282 Ranshofen, Österreich
    Website: www.amag-al4u.com


    Ende der Mitteilung euro adhoc
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    Emittent: AMAG Austria Metall AG
    Lamprechtshausenerstraße 61
    A-5282 Ranshofen
    Telefon: +43 7722 801 0
    FAX: +43 7722 809 498
    Email: investorrelations@amag.at
    WWW: www.amag-al4u.com
    ISIN: AT00000AMAG3
    Indizes: ATX GP, WBI, VÖNIX, ATX BI
    Börsen: Wien
    Sprache: Deutsch

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/100615/4658375
    OTS: AMAG Austria Metall AG




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