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    Wie stehen die Chancen im Betrugsfall?  31434  0 Kommentare Wirecard Schadensersatz: Aktie, Derivate, Anleihe – Nichts zu holen? Denkste!

    Zahlreiche Anleger haben mit Wirecard viel Geld verloren und hoffen nun auf Schadensersatz. Doch nicht nur Aktionäre sind betroffen, sondern auch Besitzer der zahlreichen Derivate und der börsennotierten Anleihe. So stehen die Chancen bei den einzelnen Papieren.

    Immer wieder erreichen uns Anfragen von Wirecard-Geschädigten, die wissen wollen, ob es sich in ihrem Fall lohne, Schadensersatz zu verlangen. Die klare Antwort lautet: Ja! Dazu muss man verstehen, dass es sich nicht nur um eine Klage gegen die insolvente Wirecard AG handeln wird, sondern um ein Vorgehen an mehreren Fronten.

    Neben der insolventen Gesellschaft sehen wir gute Chancen auf Ansprüche gegen das Wirecard Management (und die von Ihnen abgeschlossene D&O Managerhaftpflichtversicherung) sowie gegen den Wirtschaftsprüfer EY Ernst&Young und die staatlichen Stellen, wie die Finanzaufsicht Bafin. Allerdings ist jeder Fall individuell zu prüfen. Unter anderem kommt es darauf an, wann der Anleger welche Wirecard-Wertpapiere gekauft hat.

    Aktie: Am besten dürften die Chancen auf Schadensersatz für diejenigen sein, die direkt in die Wirecard Aktie (Kürzel: WDI, WKN: 747206) investiert haben. In Frage kommen Käufe im Zeitraum zwischen Juli 2012 und 25 Juni 2020 – dem Tag der Insolvenzanmeldung. Der Schadensersatzanspruch kann dabei auf zwei Arten berechnet werden. Entweder über das Minus, das im eigenen Depot angefallen ist – oder über den sogenannten Kursdifferenzschaden, der die Kursentwicklung der Aktie im jeweiligen Zeitfenster zugrunde legt. Das bedeutet zweierlei:

    Erstens: Auch ältere Käufe können schadensersatzpflichtig sein. Zweitens: Legt man den Kursdifferenzschaden zugrunde, so kann auch dann ein Schadensersatzanspruch bestehen, wenn das Papier vor längerer Zeit noch mit Gewinn verkauft wurde. All dies muss individuell geprüft, bevor eine klare Aussage bezüglich Höhe der Ansprüche, Aussichten und Kosten getroffen werden kann.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine solche Prüfung kostenlos und unverbindlich an. Für Aktionäre wird es auch eine von uns organisierte Prozessfinanzierung geben, die es Anlegern ermöglicht, ohne Kostenrisiko vorzugehen. Erst im Erfolgsfall wird ein Honorar fällig. Dann geht ein Teil des erhaltenen Schadensersatzes an den Prozessfinanzierer. Bei diesem Modell gilt: Ohne Erfolg, keine Kosten! Wer eine Rechtsschutzversicherung hat oder die nötige Risikofreude mitbringt, kann natürlich auch auf eigene Kosten klagen.

    Anleihe: Es gibt von Wirecard auch eine börsennotierte Anleihe (WKN: A2YNQ5), die bis 2024 läuft. Dort liegen die Verluste aktuell bei rund 90 Prozent. Dieses Papier war für Privatanleger jedoch nur schwer handelbar, zudem hat die Anleihe eine Stückelung von 100.000 Euro. Deswegen befindet sie sich zumeist in den Depots von Fonds und anderen institutionellen Anlegern. Doch auch hier bestehen sehr realistische Chancen, auf Schadensersatz zu klagen.

    Derivate: Sehr viele Anleger, die sich an uns wenden, haben Verluste mit börsengehandelten Derivaten erlitten, beispielsweise Optionsscheinen, Knock-Outs oder sonstigen Zertifikaten. Hier muss man unterscheiden: Sind die Verluste auf die Kursbewegung der Aktie zurückzuführen, so besteht die Möglichkeit, über uns Schadensersatz zu fordern. Das gilt beispielsweise dann, wenn ein Knock-Out-Call wertlos verfällt, weil die Aktie unter den Basispreis (Strike) fällt.

    Anders sieht es auch, wenn der Emittent die Derivate kündigt oder keinen Handel mehr zur Verfügung stellt, wie in diesem FAZ-Beitrag beschrieben. Dann ist der Emittent der Ansprechpartner für mögliche Forderungen.

    FAZIT: Auf keinen Fall sollten Wirecard-Geschädigte ihre Verluste vorschnell abschreiben. In den meisten Fällen dürften sehr realistische Chancen bestehen, zumindest einen Teil der Verluste zurückzuholen. Dies gilt aber nur für jene, die von sich aus aktiv werden. Eine automatische Entschädigung für alle wird es auf keinen Fall geben! Anleger sollten daher als erstes ihren Fall prüfen lassen, beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf. Im Zuge dieser Prüfung erfahren Sie dann auch, wie die weiteren Schritte aussehen und welche Kosten damit verbunden wären.


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Wie stehen die Chancen im Betrugsfall? Wirecard Schadensersatz: Aktie, Derivate, Anleihe – Nichts zu holen? Denkste! Zahlreiche Anleger haben mit Wirecard viel Geld verloren und hoffen nun auf Schadensersatz. Doch nicht nur Aktionäre sind betroffen, sondern auch Besitzer der zahlreichen Derivate und der börsennotierten Anleihe. So stehen die Chancen bei den …